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Lobby-Termine der Ministerin

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beantworten Sie mir folgende Fragen:

-Wie oft hat sich Bundesumweltministerin Svenja Schulze seit Amtsantritt zu Einzelgesprächen/Verbandsgesprächen mit Vertreterinnen der Lebensmittelwirtschaft und des Deutschen Bauernverbandes (DBV) getroffen (bitte die letzten 28 Treffen auflisten)?
-Wie oft hat sich Bundesumweltministerin Svenja Schulze seit Amtsantritt zu Einzelgesprächen/Verbandsgesprächen mit Vertretern und Vertreterinnen von Umweltschutzorganisationen, des Ökolandbaus und NGOs aus dem Lebensmittelbereich getroffen (bitte die letzten 28 Treffen auflisten)?
-Wie oft hat sich Bundesumweltministerin Svenja Schulze seit Amtsantritt zu Einzelgesprächen/Verbandsgesprächen mit Vertreterinnen der Energiewirtschaft getroffen (bitte die letzten 28 Treffen auflisten)?
-Wie oft hat sich Bundesumweltministerin Svenja Schulze seit Amtsantritt zu Einzelgesprächen/Verbandsgesprächen mit Vertreterinnen der Zivilgesellschaft zu den Themen Energie und Klimaschutz getroffen (bitte die letzten 28 Treffen auflisten)?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. August 2019
  • Frist
    7. September 2019
  • 0 Follower:innen
Susanne Günther
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte beantworten Sie mir folgende Fragen: -Wi…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Susanne Günther
Betreff
Lobby-Termine der Ministerin [#162760]
Datum
5. August 2019 10:40
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte beantworten Sie mir folgende Fragen: -Wie oft hat sich Bundesumweltministerin Svenja Schulze seit Amtsantritt zu Einzelgesprächen/Verbandsgesprächen mit Vertreterinnen der Lebensmittelwirtschaft und des Deutschen Bauernverbandes (DBV) getroffen (bitte die letzten 28 Treffen auflisten)? -Wie oft hat sich Bundesumweltministerin Svenja Schulze seit Amtsantritt zu Einzelgesprächen/Verbandsgesprächen mit Vertretern und Vertreterinnen von Umweltschutzorganisationen, des Ökolandbaus und NGOs aus dem Lebensmittelbereich getroffen (bitte die letzten 28 Treffen auflisten)? -Wie oft hat sich Bundesumweltministerin Svenja Schulze seit Amtsantritt zu Einzelgesprächen/Verbandsgesprächen mit Vertreterinnen der Energiewirtschaft getroffen (bitte die letzten 28 Treffen auflisten)? -Wie oft hat sich Bundesumweltministerin Svenja Schulze seit Amtsantritt zu Einzelgesprächen/Verbandsgesprächen mit Vertreterinnen der Zivilgesellschaft zu den Themen Energie und Klimaschutz getroffen (bitte die letzten 28 Treffen auflisten)? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Susanne Günther <<E-Mail-Adresse>>

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