Losverfahren des "Bürgerrat Klima" des BürgerBegehren Klimaschutz e.V

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

Der Verein BürgerBegehren Klimaschutz e.V möchte mit dem "Bürgerrat Klima" zufällig Menschen in Deutschland per Telefon kontaktieren, siehe hierzu: https://buergerrat-klima.de/wie-laeuft-der-buergerrat-klima-ab/das-losverfahren

Meine Fragen hierzu:
– Handelt es sich um sog. "Cold-Calling"?
– Ist diese Art der Personenauswahl durch die Telekommunikationsgesetze gedeckt?
– Dürfen auch andere Organisationen entsprechende Auswahlverfahren durchführen?
– Hat sich der Verein BürgerBegehren Klimaschutz e.V dieses Verfahren mit Ihrer Behörde vorher abgestimmt?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. Juni 2023
  • Frist
    14. Juli 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, Der Verein BürgerBegehren Klimaschutz e.V möchte mit dem "Bürgerrat …
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Losverfahren des "Bürgerrat Klima" des BürgerBegehren Klimaschutz e.V [#280905]
Datum
11. Juni 2023 21:43
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, Der Verein BürgerBegehren Klimaschutz e.V möchte mit dem "Bürgerrat Klima" zufällig Menschen in Deutschland per Telefon kontaktieren, siehe hierzu: https://buergerrat-klima.de/wie-laeuft-der-buergerrat-klima-ab/das-losverfahren Meine Fragen hierzu: – Handelt es sich um sog. "Cold-Calling"? – Ist diese Art der Personenauswahl durch die Telekommunikationsgesetze gedeckt? – Dürfen auch andere Organisationen entsprechende Auswahlverfahren durchführen? – Hat sich der Verein BürgerBegehren Klimaschutz e.V dieses Verfahren mit Ihrer Behörde vorher abgestimmt? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280905 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280905/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Bundesnetzagentur
525 IFG 01/2023 Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersende ich Ihnen den IFG-Bescheid zur Kenntnisna…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
525 IFG 01/2023
Datum
10. Juli 2023 12:48
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
698,7 KB
Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersende ich Ihnen den IFG-Bescheid zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen