Losverfahren des "Bürgerrat Klima" des BürgerBegehren Klimaschutz e.V

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Guten Tag,

Der Verein BürgerBegehren Klimaschutz e.V möchte mit dem "Bürgerrat Klima" zufällig Menschen in Deutschland per Telefon kontaktieren, siehe hierzu: https://buergerrat-klima.de/wie-laeuft-der-buergerrat-klima-ab/das-losverfahren

Da Sie als Datenschützer des Landes Berlin für den Verein zuständig sind sende ich Ihnen meine Fragen dazu:
– Sind Telefonnummern als persönliche Daten zu werten?
– Falls ja: Gelten die Telefonnummern bereits als (unberechtigt) verarbeitet, sobald sie generiert wurden?
– Hat der Verein dieses Verfahren mit Ihrer Behörde vorher abgestimmt?

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. Juni 2023
  • Frist
    14. Juli 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, Der Verein BürgerBegehren Klimaschutz e.V …
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Losverfahren des "Bürgerrat Klima" des BürgerBegehren Klimaschutz e.V [#280904]
Datum
11. Juni 2023 21:43
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, Der Verein BürgerBegehren Klimaschutz e.V möchte mit dem "Bürgerrat Klima" zufällig Menschen in Deutschland per Telefon kontaktieren, siehe hierzu: https://buergerrat-klima.de/wie-laeuft-der-buergerrat-klima-ab/das-losverfahren Da Sie als Datenschützer des Landes Berlin für den Verein zuständig sind sende ich Ihnen meine Fragen dazu: – Sind Telefonnummern als persönliche Daten zu werten? – Falls ja: Gelten die Telefonnummern bereits als (unberechtigt) verarbeitet, sobald sie generiert wurden? – Hat der Verein dieses Verfahren mit Ihrer Behörde vorher abgestimmt? Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280904 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280904/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer o. g. E-Mail teile ich Ihnen zu Ihren drei - von mir nummeriert…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre E-Mail vom 11. Juni 2023 / Losverfahren des "Bürgerrat Klima" des BürgerBegehren Klimaschutz e.V
Datum
13. Juni 2023 15:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer o. g. E-Mail teile ich Ihnen zu Ihren drei - von mir nummerierten - Fragen Folgendes mit: Zu 1. und 2.: Die von Ihnen erfragten Informationen zum genannten Vorgang sind in unseren Akten nicht vorhanden und können deshalb nicht offengelegt werden. Eine Pflicht, die Antworten auf Ihre Fragen erst anlässlich Ihrer E-Mail zu erstellen/zu generieren, besteht nach dem Informationsfreiheitsrecht nicht (keine sog. Informationsbeschaffungspflicht von Behörden, vgl. Bundesverwaltungsgericht, BVerwG, Urteil vom 27. November 2014, 7 C 20.12). Zu 3.: Nein Diese Auskunft ist gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Vielen Dank für Ihre Antworten, entschuldigen Sie meine verspätete Antwort. Fragen 1 und 2 waren nich…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 11. Juni 2023 / Losverfahren des "Bürgerrat Klima" des BürgerBegehren Klimaschutz e.V [#280904]
Datum
28. Juni 2023 20:33
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Vielen Dank für Ihre Antworten, entschuldigen Sie meine verspätete Antwort. Fragen 1 und 2 waren nicht auf den konkreten Fall bezogen sondern eher generell, das Vorgehen des Bürgerrat Klima war lediglich der Auslöser der Anfrage, man könnte es auch als "Wenn ein Berliner Meinungsforschungsinstitut zufällig Rufnummern generiert und diese anruft und befragt, verstößt es damit gegen die DSGVO?" formulieren. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280904 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280904/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Nachfrage von gestern Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Nachfrage von gestern betrifft eine allge…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Nachfrage von gestern
Datum
29. Juni 2023 12:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Nachfrage von gestern betrifft eine allgemeine Rechtsfrage, die wir auf der Grundlage des IFG nicht beantworten müssten. Ausnahmsweise teile ich Ihnen aber Folgendes (gebührenfrei) mit: Soweit das Meinungsforschungsinstitut tatsächlich Meinungsforschung betreibt und angebliche Meinungsforschung nicht nur den Vorwand für Werbung liefert, sehen wir das beschriebene Verfahren als von Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung gedeckt. Diese weitere Kommunikation ist hier zusammen mit der vorherigen zum Geschäftszeichen 1391.270 veraktet. Mit freundlichen Grüßen