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Mahnung der EU wegen andauernder Überschreitung der Grenzwerte für Stickstoffoxid

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

die EU hat heute die Bundesrepublik Deutschland letztmalig wegen der andauernden und ständigen Überschreitung des seit dem Jahr 2005 geltenden Grenzwertes für Stickstoffdioxid ermahnt.

Die Bundesrepublik komme demnach ihrer gesetzlichen Pflicht die Bürgerinnen und Bürger vor abgasbedingten Gesundheitsschäden zu schützen nicht nach. Die Stadt Hamburg wird durch die EU ausdrücklich als eine Region genannt, in der Politik und Behörden bislang nicht genug zum Schutz unternommen und geltendes Recht gebrochen haben bzw. nach wie vor brechen.

http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-238_en.htm

Die Bundesrepublik hat nun 2 Monate Zeit die Mängel - auch in den einzelnen Regionen - zu beheben.

Da der neuen Luftreinhalteplan der Stadt Hamburg jedoch erst zum 30.06.2017 vorliegen soll, kann diese Frist mit den derzeit öffentlich bekannten Maßnahmen nicht eingehalten werden - Deutschland droht somit ein Vertragsverletzungsverfahren, dass nicht zuletzt durch die Stadt Hamburg verschuldet werden dürfte.

Vor diesem Hintergrund würde ich gerne erfahren, ob seitens der Stadt bzw. Ihrer Behörde Maßnahmen geplant sind, die es ermöglichen, die 2-Monats-Frist einzuhalten. Sind also kurzfristig Maßnahmen vorgesehen um die Belastung durch Stickoxid in Hamburg unverzüglich zu reduzieren? Und falls ja, welche?

Über eine unverzügliche Antwort und die Übersendung relevanter Unterlagen, wie z. B. Maßnahmenpläne, Fach- und Dienstanweisungen etc., zu diesem Thema freue ich mich.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. Februar 2017
  • Frist
    21. März 2017
  • Ein:e Follower:in
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, die EU hat heute die Bun…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mahnung der EU wegen andauernder Überschreitung der Grenzwerte für Stickstoffoxid [#20361]
Datum
15. Februar 2017 17:19
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, die EU hat heute die Bundesrepublik Deutschland letztmalig wegen der andauernden und ständigen Überschreitung des seit dem Jahr 2005 geltenden Grenzwertes für Stickstoffdioxid ermahnt. Die Bundesrepublik komme demnach ihrer gesetzlichen Pflicht die Bürgerinnen und Bürger vor abgasbedingten Gesundheitsschäden zu schützen nicht nach. Die Stadt Hamburg wird durch die EU ausdrücklich als eine Region genannt, in der Politik und Behörden bislang nicht genug zum Schutz unternommen und geltendes Recht gebrochen haben bzw. nach wie vor brechen. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-238_en.htm Die Bundesrepublik hat nun 2 Monate Zeit die Mängel - auch in den einzelnen Regionen - zu beheben. Da der neuen Luftreinhalteplan der Stadt Hamburg jedoch erst zum 30.06.2017 vorliegen soll, kann diese Frist mit den derzeit öffentlich bekannten Maßnahmen nicht eingehalten werden - Deutschland droht somit ein Vertragsverletzungsverfahren, dass nicht zuletzt durch die Stadt Hamburg verschuldet werden dürfte. Vor diesem Hintergrund würde ich gerne erfahren, ob seitens der Stadt bzw. Ihrer Behörde Maßnahmen geplant sind, die es ermöglichen, die 2-Monats-Frist einzuhalten. Sind also kurzfristig Maßnahmen vorgesehen um die Belastung durch Stickoxid in Hamburg unverzüglich zu reduzieren? Und falls ja, welche? Über eine unverzügliche Antwort und die Übersendung relevanter Unterlagen, wie z. B. Maßnahmenpläne, Fach- und Dienstanweisungen etc., zu diesem Thema freue ich mich. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist in der BUE eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
AW: Mahnung der EU wegen andauernder Überschreitung der Grenzwerte für Stickstoffoxid [#20361]
Datum
16. Februar 2017 15:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist in der BUE eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage Nr. 20361 „Mahnung der EU wegen andauernder Überschreitung der Grenzwer…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
WG: Mahnung der EU wegen andauernder Überschreitung der Grenzwerte für Stickstoffoxid [#20361]
Datum
7. März 2017 08:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage Nr. 20361 „Mahnung der EU wegen andauernder Überschreitung der Grenzwerte für Stickstoffoxid“ stellt keinen Antrag auf Zugang zu Informationen nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) dar. Informationen sind nach § 2 Abs. 1 HmbTG alle Aufzeichnungen, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Mit Ihrer Frage: „Vor diesem Hintergrund würde ich gerne erfahren, ob seitens der Stadt bzw. Ihrer Behörde Maßnahmen geplant sind, die es ermöglichen, die 2-Monats-Frist einzuhalten. Sind also kurzfristig Maßnahmen vorgesehen um die Belastung durch Stickoxid in Hamburg unverzüglich zu reduzieren? Und falls ja, welche?“ begehren Sie nicht den Zugang zu Aufzeichnungen, sondern eine behördliche Auskunft. Hierzu Folgendes: Die mit Gründen versehene Stellungnahme der EU-Kommission richtet sich an die Bundesrepublik Deutschland und ist vertraulich. Die Federführung für den Umgang mit der mit Gründen versehenen Stellungnahme liegt beim Bund. Maßnahmepläne, Fach- und Dienstanweisungen zu dem Thema liegen nicht vor. Wie Ihnen bekannt ist, erarbeitet der Hamburger Senat derzeit die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans, welcher die erforderliche Maßnahmen zur schnellstmöglichen Stickstoffdioxid-Grenzwerteinhaltung enthalten wird. Der Luftreinhalteplan stellt das zentrale Instrument zur Festsetzung dieser erforderlichen Maßnahmen dar. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Entsprechend Ihrer Rückmeldung gehe ich davon aus, …
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Mahnung der EU wegen andauernder Überschreitung der Grenzwerte für Stickstoffoxid [#20361]
Datum
7. März 2017 09:26
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Entsprechend Ihrer Rückmeldung gehe ich davon aus, dass Sie keine kurzfristig wirksamen Maßnahmen planen, die vor Ablauf der Zweimonatsfrist greifen könnten, da Ihnen kein entsprechender Maßnahmenkatalog oder ähnliches vorliegt. Diese Anfrage ist damit abgeschlossen. Nochmals vielen Dank für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20361 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>