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Maßnahmen gegen PFC Kontamination

Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Beantwortung folgender Fragen und Beilegung der entsprechenden Dokumente:

[1] Welche Möglichkeiten gibt es, eine PFC Kontamination im Boden und im Grundwasser wieder rückgängig zu machen oder einzudämmen?
[2] Welche Maßnahmen wurden bereits von dem Land Saarland unternommen, eine PFC Kontamination im Boden und im Grundwasser wieder rückgängig zu machen oder einzudämmen?
[3] Gibt es Dokumente zur Kosteneinschätzung solcher Maßnahmen?
[4] Wer ist Aufwandsträger bei solchen Maßnahmen?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft.

Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Mai 2021
  • Frist
    29. Juni 2021
  • Kosten dieser Information:
    30,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr Antragsteller/in ich bitte um Beantwortung folgender Fragen und Beilegung der…
An Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Maßnahmen gegen PFC Kontamination [#221096]
Datum
26. Mai 2021 21:49
An
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr Antragsteller/in ich bitte um Beantwortung folgender Fragen und Beilegung der entsprechenden Dokumente: [1] Welche Möglichkeiten gibt es, eine PFC Kontamination im Boden und im Grundwasser wieder rückgängig zu machen oder einzudämmen? [2] Welche Maßnahmen wurden bereits von dem Land Saarland unternommen, eine PFC Kontamination im Boden und im Grundwasser wieder rückgängig zu machen oder einzudämmen? [3] Gibt es Dokumente zur Kosteneinschätzung solcher Maßnahmen? [4] Wer ist Aufwandsträger bei solchen Maßnahmen? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221096 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221096/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarland
1505/Bur/2021-44 Sehr Antragsteller/in auf Ihre Anfrage nach dem SUIG vom 26.05.2021 erteile ich Ihnen mit beigef…
Von
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarland
Betreff
1505/Bur/2021-44
Datum
5. Juli 2021 06:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in auf Ihre Anfrage nach dem SUIG vom 26.05.2021 erteile ich Ihnen mit beigefügtem Bescheid die begehrte Auskunft. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 1505/Bur/2021-44 [#221096] Sehr << Anrede >> Zunächst einmal bedanke ich mich für die informative…
An Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 1505/Bur/2021-44 [#221096]
Datum
14. Juli 2021 21:14
An
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Zunächst einmal bedanke ich mich für die informative und zielführende Beantwortung meiner Fragen. Das hat mir sehr geholfen. Ich melde mich aber, weil ich etwas verwirrt wegen den anfallenden Kosten bin. Ich hatte in meiner Anfrage ausdrücklich darum gebeten, mir im <Vornherein> mitzuteilen, ob - und wenn ja wie hoch - eine Gebühr für die Beantwortung der Fragen anfallen würde. Dies ist vor der Erhebung der Gebühr meines Wissens nach nicht geschehen. Daher bitte ich um Auskunft diesbezüglich und um Mitteilung darüber, ob ich nun den Betrag zu bezahlen habe. Ich freue mich auf eine Antwort und verbleibe, mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221096 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221096/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarland
1505/Bur/2021-44 [#221096] Sehr Antragsteller/in die Erhebung einer Gebühr beruht auf die im Bescheid bezeichnete…
Von
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarland
Betreff
1505/Bur/2021-44 [#221096]
Datum
15. Juli 2021 10:05
Status
image001.jpg
1,3 KB
image006.png
10,7 KB


Sehr Antragsteller/in die Erhebung einer Gebühr beruht auf die im Bescheid bezeichnete Rechtsgrundlage (§ 11 Abs. 1 S. 1 SUIG i.V.m. dem Gesetz über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren im Saarland i.V.m. dem Allgemeinen Gebührenverzeichnis Nr. 665 UNr. 1.2.) Der Gebührenrahmen liegt zwischen 20,45-250,00 EUR, wurde also mit 30,00 EUR im unteren Bereich festgesetzt. Die vorherige Mitteilung, dass eine Gebühr anfallen wird, ist diesseits nicht möglich, da zum Zeitpunkt der Antragsteller das jeweilige Volumen der Beantwortung (wovon die Erhebung und Höhe einer Gebühr abhängig ist) noch nicht absehbar ist. Keine Gebühren fallen lediglich bei einfachen schriftlichen Auskünften an (Auskünfte die höchstens eine beschriebene Seite beinhalten). Die jeweilige Höhe der Gebühren bemisst sich wiederum anhand des jeweiligen Verwaltungsaufwandes, der sich vor allem nach der erforderlichen Arbeitszeit für Informationsbeschaffung und Erstellung des Bescheides zusammensetzt. Der Bescheid ist Ihnen bekanntgegeben worden, sodass die Gebühr auch wirksam festgesetzt wurde und die Entrichtungspflicht ausgelöst wurde. Es bleibt Ihnen selbstverständlich unbenommen gegen den Bescheid Widerspruch zu erheben. Insofern wird auf die im Bescheid enthaltene Rechtsbehelfsbelehrung verwiesen. Mit freundlichen Grüßen