Maßnahmenliste zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Verwaltung von Studierendenausschüssen

- Richtlinien und Erlasse des Wissenschafstministeriums, die zum Ziel haben, dass Allgemeine Studierendenausschüsse eine rechtskonforme Verwaltung aufbauen und aufrechterhalten

Bspw. denke ich hier an routinemäßige Schulungen der neugewählten AStA-Vertreter im Bereich der Verwaltung

Hintergrund der Anfrage:

Ich habe versucht in der Vergangenheit von der AStA Münster einen aktuellen Geschäftsverteilungsplan, einen aktuellen Aktenplan und ein aktuelles Organigramm zu erhalten. Die Anfragen wurden erst durch Eskalation bei der Rektorin abschlägig beantwortet. Ein schriftlicher Bescheid wurde wohl durch Unkenntnis des Verwaltungsverfahrensgesetzes nicht erlassen.

Durch Antrag auf Ersatzvornahme durch die Rektorin der Universität Münster - nachdem ich zuerst die Zuständigkeit der Rektorin als Aufsichtsbehörde geklärt habe - erhielt ich erst ein Ablehnungsbescheid. Siehe hierzu https://fragdenstaat.de/a/9472

Die amtliche und hochoffizielle Begründung lautet, dass die AStA u.a. keinen Aktenplan führe.

Irgendwie stinkt mir diese Antwort nach Faulheit und Ignoranz der AStA-Vertreter und der Rektorin.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Juli 2015
  • Frist
    18. August 2015
  • Ein:e Follower:in
Aras Abbasi
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
Maßnahmenliste zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Verwaltung von Studierendenausschüssen [#10630]
Datum
15. Juli 2015 00:39
An
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Richtlinien und Erlasse des Wissenschafstministeriums, die zum Ziel haben, dass Allgemeine Studierendenausschüsse eine rechtskonforme Verwaltung aufbauen und aufrechterhalten Bspw. denke ich hier an routinemäßige Schulungen der neugewählten AStA-Vertreter im Bereich der Verwaltung Hintergrund der Anfrage: Ich habe versucht in der Vergangenheit von der AStA Münster einen aktuellen Geschäftsverteilungsplan, einen aktuellen Aktenplan und ein aktuelles Organigramm zu erhalten. Die Anfragen wurden erst durch Eskalation bei der Rektorin abschlägig beantwortet. Ein schriftlicher Bescheid wurde wohl durch Unkenntnis des Verwaltungsverfahrensgesetzes nicht erlassen. Durch Antrag auf Ersatzvornahme durch die Rektorin der Universität Münster - nachdem ich zuerst die Zuständigkeit der Rektorin als Aufsichtsbehörde geklärt habe - erhielt ich erst ein Ablehnungsbescheid. Siehe hierzu https://fragdenstaat.de/a/9472 Die amtliche und hochoffizielle Begründung lautet, dass die AStA u.a. keinen Aktenplan führe. Irgendwie stinkt mir diese Antwort nach Faulheit und Ignoranz der AStA-Vertreter und der Rektorin.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi
Aras Abbasi
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Maßnahmenliste zur Gewährleistung der ord…
An Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
AW: Maßnahmenliste zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Verwaltung von Studierendenausschüssen [#10630]
Datum
18. August 2015 10:18
An
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Maßnahmenliste zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Verwaltung von Studierendenausschüssen" vom 15.07.2015 (#10630) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Aras Abbasi Anfragenr: 10630 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Aras Abbasi
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Maßnahmenliste zur Gewährleistung der ord…
An Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
AW: AW: Maßnahmenliste zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Verwaltung von Studierendenausschüssen [#10630]
Datum
6. Oktober 2015 15:07
An
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Maßnahmenliste zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Verwaltung von Studierendenausschüssen" vom 15.07.2015 (#10630) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 50 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi Anfragenr: 10630 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Aras Abbasi
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsfreiheits…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Maßnahmenliste zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Verwaltung von Studierendenausschüssen" [#10630]
Datum
19. Oktober 2015 16:49
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/10630 Leider bescheidet das Ministerium nicht meine IFG-Anfrage. Es sind schon mind. 90 Tage zur Bearbeitung meiner Anfrage vergangen. Auf wiederholte Anfragen bezüglich des Sachstandes wird nicht reagiert. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi Anfragenr: 10630 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 19.10.2015 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Maßnahmenliste zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Verwaltung von Studierendenausschüssen" [#10630]
Datum
20. Oktober 2015 14:24
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 19.10.2015 wird hiermit bestätigt.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihre E-Mail vom 19.10.2015, Aktenzeichen: 209.2.3.1.11-3253/15 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IF…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre E-Mail vom 19.10.2015, Aktenzeichen: 209.2.3.1.11-3253/15
Datum
25. November 2015 13:19
Status
Warte auf Antwort
24,1 KB
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 15.07.2015 auf Informationszugang an das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen (MIWF NRW) zu Richtlinien und Erlasse zum Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) Sehr geehrter Herr Abbasi, ich habe Ihr Begehren gegenüber dem MIWF NRW mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Zu Ihrer Kenntnis füge ich in der Anlage eine Durchschrift dieses Schreibens bei. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationsfreiheitsgesetz - Informationszugang zu Richtlinien und Erlassen zum Allgemeinen Studierendenausschuss…
Von
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz - Informationszugang zu Richtlinien und Erlassen zum Allgemeinen Studierendenausschuss
Datum
16. Dezember 2015 15:49
Status
Sehr geehrter Herr Abbasi, anbei übersende ich Ihnen mein Antwortschreiben zzgl. Anlagen zu Ihrer Eingabe vom 15. Juli 2015. Mit freundlichen Grüßen