Mängel beim C.A.R.L.-Hörsaalgebäude

- eine Auflistung aller bekannten Mängel am C.A.R.L. Hörsaalgebäude

- ist es richtig, dass das Gewicht der Studierenden bei der Planung nicht beachtet wurde? Und dass sich deshalb die Wände verbiegen, sowie dass sich Spannungen im Dach aufgebaut haben, die zu einer Beeinträchtigung der Dichtigkeit geführt haben?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. März 2020
  • Frist
    25. April 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mängel beim C.A.R.L.-Hörsaalgebäude [#183060]
Datum
21. März 2020 18:01
An
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- eine Auflistung aller bekannten Mängel am C.A.R.L. Hörsaalgebäude - ist es richtig, dass das Gewicht der Studierenden bei der Planung nicht beachtet wurde? Und dass sich deshalb die Wände verbiegen, sowie dass sich Spannungen im Dach aufgebaut haben, die zu einer Beeinträchtigung der Dichtigkeit geführt haben?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183060 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183060
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
100-GR-Ban 600-40-001-IFG 20-AFM-165 Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrem Antrag beantragen Sie …
Von
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Betreff
AW: IFG Anfrage: Mängel beim C.A.R.L.-Hörsaalgebäude [#183060]
Datum
27. März 2020 07:56
Status
Warte auf Antwort
100-GR-Ban 600-40-001-IFG 20-AFM-165 Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrem Antrag beantragen Sie "eine Auflistung aller bekannten Mängel am C.A.R.L. Hörsaalgebäude" Ein Antrag nach dem IFG NRW ist hinreichend zu bestimmen. Ihr Antrag zielt eher auf eine globale Informationsbeschaffung ab, deshalb bitte ich Sie, Ihr Informationsbegehren dahingehend näher zu konkretisieren. Bitte bedenken Sie, dass in einem weitreichenden Gebäude naturgemäß eine Vielzahl von Mängeln vorliegen können. Beispielsweise ist schon ein leicht zu behebender stellenweise schlecht ausgeführter Wandanstrich ein Mangel. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte gerne die groben Baumängel erfahren. Eine andere Anfrage mit der Auflistu…
An Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG Anfrage: Mängel beim C.A.R.L.-Hörsaalgebäude [#183060]
Datum
18. April 2020 21:42
An
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte gerne die groben Baumängel erfahren. Eine andere Anfrage mit der Auflistung ab 10.000€ konnten Sie nicht beantworten (siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/baumangel-beim-carl-horsaalgebaude-1/). Bitte schlagen Sie mir eine Möglichkeit vor, die Sie dann beantworten können. Vielen Dank schonmal. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183060 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183060
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre am 18.4.2020 gestellte Nachfrage zu groben Baumängeln werden wir einer erneuten…
Von
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Betreff
AW: IFG Anfrage: Mängel beim C.A.R.L.-Hörsaalgebäude [#183060]
Datum
23. April 2020 08:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre am 18.4.2020 gestellte Nachfrage zu groben Baumängeln werden wir einer erneuten Prüfung unterziehen. bei der statischen Berechnung wurden die entsprechenden Lasten, also auch das Gewicht der Nutzer (Studierenden) berücksichtigt. Durchbiegungen von Wänden und daraus resultierende Spannung und Undichtigkeiten im Dach sind hier nicht bekannt. Bitte teilen Sie mit, wenn sich Ihre Anfrage hiermit insgesamt erledigt hat. Haftungsausschluss: Die inhaltliche Richtigkeit der zu erteilenden Information ist gemäß § 5 II S.2 IFG NRW von der die Auskunft erteilenden Stelle nicht zu überprüfen. Eine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit der erteilten Information wird dementsprechend nicht übernommen. Die Information wird nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Unberührt bleibt eine Haftung wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Kosten: Die Information wird kostenfrei erteilt. Das Recht für zukünftige Anfragen, das heißt auch die vorliegende Anfrage ändernde oder ergänzende Anfragen, Gebühren nach der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) oder Auslagenersatz für Umweltinformationen nach Tarifstelle 15c der Allgemeinen Gebührenordnung Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW), zu beanspruchen, bleibt vorbehalten. Der Gebührentarif beträgt für die Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft mit erheblichem Verwaltungsaufwand nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW 10 € bis 500 € und bei außergewöhnlichem Verwaltungsaufwand 10 € bis 1.000 €. Ihre Rechte: Sie haben das Recht, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW als Beauftragte oder Beauftragten für das Recht auf Information anzurufen. Sollten Sie zur Wahrung Ihrer Rechte einen formellen Bescheid benötigen, bitte ich Sie, mir Ihre zustellfähige Postanschrift mitzuteilen. Gegen einen formellen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben. Mit freundlichen Grüßen

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Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
100-GR-Ban 600-40-001-3 20_AFM232 Sehr geehrteAntragsteller/in mit Anfrage vom 18.04.2020 haben Sie die groben …
Von
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Betreff
WG: IFG Anfrage: Mängel beim C.A.R.L.-Hörsaalgebäude [#183060]
Datum
19. Mai 2020 07:08
Status
100-GR-Ban 600-40-001-3 20_AFM232 Sehr geehrteAntragsteller/in mit Anfrage vom 18.04.2020 haben Sie die groben Baumängel beim Carl-Hörsaalgebäude erfragt und um einen Vorschlag gebeten, wie Sie Ihre Anfrage konkretisieren können. Einem Vorschlag greife ich aus verfahrensökonomischen Gründen vor und teile Ihnen mit, dass zurzeit keine Informationen über Baumängel am Hörsaalgebäude vorliegen, die die Sicherheit und die vorgesehene Nutzung des Gebäudes gefährden. Bzgl. der Erfassung von Baumängeln nach der Schadenshöhe verweise ich auf meine Mitteilung vom 26.02.2020. Haftungsausschluss: Die inhaltliche Richtigkeit der zu erteilenden Information ist gemäß § 5 II S.2 IFG NRW von der die Auskunft erteilenden Stelle nicht zu überprüfen. Eine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit der erteilten Information wird dementsprechend nicht übernommen. Die Information wird nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Unberührt bleibt eine Haftung wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Kosten: Die Information wird kostenfrei erteilt. Das Recht für zukünftige Anfragen, das heißt auch die vorliegende Anfrage ändernde oder ergänzende Anfragen, Gebühren nach der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) oder Auslagenersatz für Umweltinformationen nach Tarifstelle 15c der Allgemeinen Gebührenordnung Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW), zu beanspruchen, bleibt vorbehalten. Der Gebührentarif beträgt für die Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft mit erheblichem Verwaltungsaufwand nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW 10 € bis 500 € und bei außergewöhnlichem Verwaltungsaufwand 10 € bis 1.000 €. Ihre Rechte: Sie haben das Recht, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW als Beauftragte oder Beauftragten für das Recht auf Information anzurufen. Sollten Sie zur Wahrung Ihrer Rechte einen formellen Bescheid benötigen, bitte ich Sie, mir Ihre zustellfähige Postanschrift mitzuteilen. Gegen einen formellen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben. Mit freundlichen Grüßen