Materielle Hilfe für belarussische Behörden und Polizeiorgane

Eine tabellarische Auflistung aller materiellen und finanziellen Leistungen für belarussische staatliche Organe, insbesondere Polizeibehörden und Spezialeinheiten, inklusive genauer Bezeichnung der empfangenden Behörde/Einheit und eine Kostenaufstellung der jeweiligen Posten. Vorgänge ab 2005. Das Gleiche für alle dem Innenministerium unterstellten Bundeseinrichtungen und Behörden, die Kooperationen mit belarussischen Behörden pflegen oder pflegten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. September 2012
  • Frist
    9. Oktober 2012
  • 2 Follower:innen
Tobias Weihmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine tabellarisc…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Tobias Weihmann
Betreff
Materielle Hilfe für belarussische Behörden und Polizeiorgane
Datum
6. September 2012 01:06
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine tabellarische Auflistung aller materiellen und finanziellen Leistungen für belarussische staatliche Organe, insbesondere Polizeibehörden und Spezialeinheiten, inklusive genauer Bezeichnung der empfangenden Behörde/Einheit und eine Kostenaufstellung der jeweiligen Posten. Vorgänge ab 2005. Das Gleiche für alle dem Innenministerium unterstellten Bundeseinrichtungen und Behörden, die Kooperationen mit belarussischen Behörden pflegen oder pflegten.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Tobias Weihmann Postanschrift Tobias Weihmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Weihmann
Tobias Weihmann
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Materielle Hilfe für belarussische Behör…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Tobias Weihmann
Betreff
AW: Materielle Hilfe für belarussische Behörden und Polizeiorgane
Datum
13. Oktober 2012 22:53
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Materielle Hilfe für belarussische Behörden und Polizeiorgane" vom 06.09.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage, 22 Stunden überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Tobias Weihmann Postanschrift Tobias Weihmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Datum
19. Oktober 2012
Status
Anfrage erfolgreich
Tobias Weihmann
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Materielle Hilfe für belarussische Behör…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Tobias Weihmann
Betreff
AW: AW: Materielle Hilfe für belarussische Behörden und Polizeiorgane
Datum
31. Oktober 2012 22:57
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Materielle Hilfe für belarussische Behörden und Polizeiorgane" vom 06.09.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Wochen, 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Tobias Weihmann Postanschrift Tobias Weihmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Sehr geehrter Herr Weihmann, der Bescheid wurde am 19. Oktober 2012 an die von Ihnen angegebene Postanschrift vers…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: Materielle Hilfe für belarussische Behörden und Polizeiorgane
Datum
1. November 2012 07:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Weihmann, der Bescheid wurde am 19. Oktober 2012 an die von Ihnen angegebene Postanschrift versandt. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Marion Felchner __________________________                                  Referat Z I 4 - Justiziariat; Vertragsmanagement; Anwendung IFG/IWG Bundesministerium des Innern Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin Tel. 030/18 681-1519 Fax 030/18 681-51519 E-Mail: <<E-Mailadresse>> Internet: www.bmi.bund.de

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Tobias Weihmann
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Materielle Hilfe für belarussische Behör…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Tobias Weihmann
Betreff
AW: AW: Materielle Hilfe für belarussische Behörden und Polizeiorgane
Datum
5. November 2012 13:00
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Materielle Hilfe für belarussische Behörden und Polizeiorgane" vom 06.09.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich habe keinerlei Post vom Innenministerium erhalten. Wenn Sie mit dem von Ihnen erwähnten Schreiben vom 19.12.2012 ein Schreiben des Bundespolizeipräsidiums an mich meinen, so wird dort ausdrücklich erwähnt, dass es sich um eine Antwort auf die Anfragen an die Bundesbereitschaftspolizei, das Bundespolizeipräsidium und die Bundespolizeiakademie handelt. Es ist an keiner Stelle davon die Rede, dass die Anfrage auch für das Innenministerium beantwortet wird. Insofern ist die Antwort des Bundesministeriums des Inneren weiterhin ausstehend. Ich bitte darum, unverzüglich den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen, und mir eine Antwort des Innenministeriums zuzusenden, das auch explizit den Verantwortungsbereich des Innenministeriums abdeckt. Die Antwort der Bundespolizei war sehr lückenhaft, zahlreiche bekannte Fälle wurden hier nicht erwähnt, offensichtlich weil man sich nicht als verantwortlich sieht. Insofern ist die Antwort des Ministeriums hier entscheidend. Mit freundlichen Grüßen, Tobias Weihmann P.S. Das Schreiben des Bundespolizeipräsidiums vom 19.12.2012 ist hier einsehbar: https://fragdenstaat.de/anfrage/kooperationen-und-ausbildungsmanahmen-fur-belarussische-sicherheitsorgane/ Postanschrift Tobias Weihmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>