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Meldehöhen Pegel Altenahr

Die am Pegel Altenahr geltendenen Meldehöhen.

Meldestufe I:
Meldebeginn überschritten, stellenweise kleine Ausuferungen.

Meldestufe II:
Flächenhafte Überflutung ufernaher Grundstücke, leichte Verkehrsbehinderungen auf Gemeinde- und Hauptverkehrsstraßen, Gefährdung einzelner Gebäude, Überflutung von Kellern.

Meldestufe III:
bebaute Gebiete in größerem Umfang überflutet, Sperrung von überörtlichen Verkehrsverbindungen, Einsatz von Deich- und Wasserwehr erforderlich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Januar 2023
  • Frist
    21. Februar 2023
  • Ein:e Follower:in
Tobias Kempfer
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die am Pegel Altenahr geltendenen …
An Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
Meldehöhen Pegel Altenahr [#267992]
Datum
17. Januar 2023 19:48
An
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die am Pegel Altenahr geltendenen Meldehöhen. Meldestufe I: Meldebeginn überschritten, stellenweise kleine Ausuferungen. Meldestufe II: Flächenhafte Überflutung ufernaher Grundstücke, leichte Verkehrsbehinderungen auf Gemeinde- und Hauptverkehrsstraßen, Gefährdung einzelner Gebäude, Überflutung von Kellern. Meldestufe III: bebaute Gebiete in größerem Umfang überflutet, Sperrung von überörtlichen Verkehrsverbindungen, Einsatz von Deich- und Wasserwehr erforderlich.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer Anfragenr: 267992 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267992/ Postanschrift Tobias Kempfer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer

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Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Sehr geehrter Herr Kempfer, die von Ihnen genannten Erläuterungstexte gelten für Hessen [cid:image001.png@01D92B…
Von
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Betreff
AW: Meldehöhen Pegel Altenahr [#267992]
Datum
18. Januar 2023 11:48
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
22,3 KB


Sehr geehrter Herr Kempfer, die von Ihnen genannten Erläuterungstexte gelten für Hessen [cid:image001.png@01D92B2B.0A482A70] Siehe: https://www.hochwasserzentralen.de/info Im Vergleich hierzu die Erläuterungstexte der Hochwasserfrühwarnung in RLP (https://fruehwarnung.hochwasser-rlp.de/warnklassen.html) Sehr hohe Hochwassergefährdung: ≥50-jährliches Hochwasser Gemäß Modellberechnungen können Hochwasser mit einer Jährlichkeit von über 50 (HW50)* auftreten. Mögliche Auswirkungen in kleinen Einzugsgebieten: * Überflutung bebauter Gebiete in größerem Umfang * Einsatz der Wasser- oder Dammwehr in größerem Umfang erforderlich * Hochwasser, das im statistischen Mittel etwa alle 50 Jahre einmal eintritt. Hohe Hochwassergefährdung: ≥ 20-jährliches Hochwasser Gemäß Modellberechnungen können Hochwasser bis zu einer Jährlichkeit von 50 (HW50)* auftreten. Mögliche Auswirkungen in kleinen Einzugsgebieten: * Überflutung bebauter Grundstücke oder Keller * Sperrung überörtlicher Verkehrsverbindungen * Vereinzelter Einsatz der Wasser- oder Dammwehr erforderlich * Hochwasser, das im statistischen Mittel etwa alle 50 Jahre einmal eintritt. Mittlere Hochwassergefährdung: ≥ 10-jährliches Hochwasser Gemäß Modellberechnungen können Hochwasser bis zu einer Jährlichkeit von 20 (HW20)* auftreten. Mögliche Auswirkungen in kleinen Einzugsgebieten: * Überflutung einzelner bebauter Grundstücke oder Keller * Leichte Verkehrsbehinderungen auf Hauptverkehrs- und Gemeindestraßen * Hochwasser, das im statistischen Mittel etwa alle 20 Jahre einmal eintritt. Mäßige Hochwassergefährdung: ≥ 2-jährliches Hochwasser Gemäß Modellberechnungen können Hochwasser bis zu einer Jährlichkeit von 10 (HW10)* auftreten. Mögliche Auswirkungen in kleinen Einzugsgebieten: * Stellenweise kleinere Ausuferungen * Vereinzelte Überflutung land- und forstwirtschaftlicher Flächen * Hochwasser, das im statistischen Mittel etwa alle 10 Jahre einmal eintritt. Geringe Hochwassergefährdung: < 2-jährliches Hochwasser Gemäß Modellberechnungen können Hochwasser bis zu einer Jährlichkeit von 2 (HW2)* auftreten. * Leicht erhöhte Wasserstände bis zu einer Jährlichkeit von 2 (HW2)* sind möglich.“ Einen HMD und Hochwassermeldehöhen nach Hochwassermeldeverordnung gibt es für die Ahr nicht. Mit freundlichen Grüßen