Meldestelle nach dem HinSchG
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.
Hat das MUNV NRW eine Meldestelle nach dem HinSchG eingerichtet?
2.
Wann hat das MUNV NRW eine Meldestelle nach dem HinSchG eingerichtet und welche Zugänge eröffnet das MUNV NRW für Hinweise und Offenlegungen nach dem HinSchG?
3.
Steht die Meldestelle nach dem HinSchG des MUNV NRW auch externen Personen wie Lieferanten, Leiharbeitnehmern, Bewerbern oder Dienstleistenden offen?
4.
An welcher Stelle finden sich im Internet Informationen zur Meldestelle nach dem HinSchG des MUNV NRW. Ist das MUNV NRW nach Auffassung dazu verpflichtet, derartige Zugänge einfach zugänglich zu gestalten?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, sowie wegen der Tatsache, dass es sich um eine einfach zu beantwortende Fragestellung handelt, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens zum Monatsende zugänglich zu machen.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie höflich um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Die Anfrage fragt nach der Öffnung der nach dem HinSchG einzurichtenden Meldestelle für Hinweisgebende Personen Im MUNV NRW.
Anfrage erfolgreich
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Datum27. September 2023
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31. Oktober 2023
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