Meldestelle nach HinSchG - Anzahl der Meldungen/Offenlegungen
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Guten Tag,
bitte geben Sie mir Zugang zu folgender Information:
Wie viele Meldungen und wie viele Offenlegungen haben die Meldestelle des Ministeriums bisher erreicht (Eingänge), wieviele Vorhänge wurden durch das Ministerium bisher abgeschlossen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich zugänglich zu machen.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung unter Angabe Ihres Bearbeitungszeichens und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Die Behörde hat bisher (Anfang 2024) nur einen Hinweis erhalten. Die Bearbeitung dieses Hinweises ist noch nicht abgeschlossen.
Anfrage erfolgreich
-
Datum19. Dezember 2023
-
23. Januar 2024
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!