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Messergebnisse der Emissionen der Tesla Gigafactory Berlin-Brandenburg

Anfrage an: Landesamt für Umwelt

Antrag nach dem Umweltinformationszugangsgesetz

Guten Tag,

im Rahmen der Baugenehmigung der „Tesla – Gigafactory Berlin-Brandenburg“ wurden durch Nebenbestimmungen Emissionsbegrenzungen festgelegt sowie Auflagen zur Messung von Luftschadstoffen erteilt. Die Messergebnisse sind dem LfU zu übermitteln. Gemäß UIG bitte ich um folgende Informationen:
• Bescheinigung über den ordnungsgemäßen Einbau der Messeinrichtungen zur kontinuierlichen Überwachung laut Ziffer 3.3.7.7 der Baugenehmigung vom 04.03.2022 Reg.-Nr.: G07819
• Messbericht über Auswertung der kontinuierlichen Messungen gemäß Ziffer 3.3.7.3 der Baugenehmigung vom 04.03.2022 Reg.-Nr.: G07819
• Messbericht gemäß Ziffer 3.3.6.12 der Baugenehmigung vom 04.03.2022 Reg.-Nr.: G07819 zur Einhaltung der Emissionsbegrenzungen gemäß der NB 3.3.5.6, 3.3.5.13, 3.3.5.32, 3.3.5.36, 3.3.5.37, 3.3.5.40, 3.3.5.41, 3.3.5.58, 3.3.5.60, 3.3.5.68, 3.3.5.82, 3.3.5.87, 3.3.5.89, 3.3.5.91, 3.3.5.105, 3.3.5.106, 3.3.5.108, und 3.3.5.111
• Lösemittelbilanz, dass die Gesamtemissionen an flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) den Gesamtemissionsgrenzwert (angegeben als Gesamtmasse der flüchtigen organischen Verbindungen je m² beschichteter Fahrzeuggesamtoberfläche) von 15 g/m² nicht überschreiten (Ziffer 3.3.5.28 der Baugenehmigung vom 04.03.2022 Reg.-Nr.: G07819)

Dies ist ein Antrag nach dem dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz.

Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist.

Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.

Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Juni 2023
  • Frist
    14. Juli 2023
  • 0 Follower:innen
Heiko Baschin
Antrag nach dem Umweltinformationszugangsgesetz Guten Tag, im Rahmen der Baugenehmigung der „Tesla – Gigafacto…
An Landesamt für Umwelt Details
Von
Heiko Baschin
Betreff
Messergebnisse der Emissionen der Tesla Gigafactory Berlin-Brandenburg [#280909]
Datum
11. Juni 2023 23:16
An
Landesamt für Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Umweltinformationszugangsgesetz Guten Tag, im Rahmen der Baugenehmigung der „Tesla – Gigafactory Berlin-Brandenburg“ wurden durch Nebenbestimmungen Emissionsbegrenzungen festgelegt sowie Auflagen zur Messung von Luftschadstoffen erteilt. Die Messergebnisse sind dem LfU zu übermitteln. Gemäß UIG bitte ich um folgende Informationen: • Bescheinigung über den ordnungsgemäßen Einbau der Messeinrichtungen zur kontinuierlichen Überwachung laut Ziffer 3.3.7.7 der Baugenehmigung vom 04.03.2022 Reg.-Nr.: G07819 • Messbericht über Auswertung der kontinuierlichen Messungen gemäß Ziffer 3.3.7.3 der Baugenehmigung vom 04.03.2022 Reg.-Nr.: G07819 • Messbericht gemäß Ziffer 3.3.6.12 der Baugenehmigung vom 04.03.2022 Reg.-Nr.: G07819 zur Einhaltung der Emissionsbegrenzungen gemäß der NB 3.3.5.6, 3.3.5.13, 3.3.5.32, 3.3.5.36, 3.3.5.37, 3.3.5.40, 3.3.5.41, 3.3.5.58, 3.3.5.60, 3.3.5.68, 3.3.5.82, 3.3.5.87, 3.3.5.89, 3.3.5.91, 3.3.5.105, 3.3.5.106, 3.3.5.108, und 3.3.5.111 • Lösemittelbilanz, dass die Gesamtemissionen an flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) den Gesamtemissionsgrenzwert (angegeben als Gesamtmasse der flüchtigen organischen Verbindungen je m² beschichteter Fahrzeuggesamtoberfläche) von 15 g/m² nicht überschreiten (Ziffer 3.3.5.28 der Baugenehmigung vom 04.03.2022 Reg.-Nr.: G07819) Dies ist ein Antrag nach dem dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Heiko Baschin Anfragenr: 280909 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280909/ Postanschrift Heiko Baschin << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesamt für Umwelt
Ihr Antrag auf Akteneinsicht in die Unterlagen der Tesla Manufacturing Brandenburg SE
Von
Landesamt für Umwelt
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf Akteneinsicht in die Unterlagen der Tesla Manufacturing Brandenburg SE
Datum
14. Juni 2023
Status
Warte auf Antwort

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Landesamt für Umwelt
Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 12.06.2023 (Anfragenr.: 280909) Sehr geehrter Herr Baschin, mit Bescheid vom 06.…
Von
Landesamt für Umwelt
Betreff
Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 12.06.2023 (Anfragenr.: 280909)
Datum
16. August 2023 06:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Baschin, mit Bescheid vom 06.07.2023 wurde Ihrem Antrag auf Einsicht in die Unterlagen der Tesla Manufacturing Brandenburg SE vom 12.06.2023 stattgegeben. Innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist wurde kein Widerspruch gegen den Bescheid erhoben. Damit kann ich Ihnen nun die angeforderten Unterlagen übermitteln. Wie von Ihnen gewünscht erfolgt die Übermittlung auf elektronischem Wege per E-Mail. Für Rückfragen stehe ich selbstverständlich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen