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Metallische Partikel in den Abgasen der Aurubis AG

Wie hoch sind die Grenzwerte der Partikel, die die Aurubis AG in Hamburg bei der Produktion in Hamburg ausstossen darf. Hierbei geht es mir um alle Partikel die über die Schornsteine in die Umwelt abgesondert werden:

Was darf die Aurubis ausstoßen?

Wie viel davon darf sie ausstoßen?

Wie viel wird gefiltert?

Wie viel und vor allen was darf ungefiltert ausgestoßen werden?

Wird dies kontrolliert, falls dem so ist bitte ich um die Übersendung der Prüfprotokolle der Stadt der letzten 5 Jahre.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    8. März 2022
  • Frist
    12. April 2022
  • Kosten dieser Information:
    399,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Metallische Partikel in den Abgasen der Aurubis AG [#242725]
Datum
8. März 2022 12:11
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Wie hoch sind die Grenzwerte der Partikel, die die Aurubis AG in Hamburg bei der Produktion in Hamburg ausstossen darf. Hierbei geht es mir um alle Partikel die über die Schornsteine in die Umwelt abgesondert werden: Was darf die Aurubis ausstoßen? Wie viel davon darf sie ausstoßen? Wie viel wird gefiltert? Wie viel und vor allen was darf ungefiltert ausgestoßen werden? Wird dies kontrolliert, falls dem so ist bitte ich um die Übersendung der Prüfprotokolle der Stadt der letzten 5 Jahre.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242725 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242725/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Eingangsbestätigung Ihre Nachricht an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Sehr geehrte Dame…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
Eingangsbestätigung Ihre Nachricht an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Datum
8. März 2022 12:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw. Ihre Nachricht oder Anfrage an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens müssen gegebenenfalls personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dabei nimmt die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Behörde Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Deshalb haben wir für Sie ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz auf unserer Website im Internet unter https://www.hamburg.de/bukea/ ( https://www.hamburg.de/bukea/ ) unter dem Stichwort „Datenschutzerklärung der BUKEA“ zusammengestellt. Den Informationen können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie hinsichtlich des Datenschutzes haben. Falls Sie mit der Verarbeitung nicht bzw. nicht mehr einverstanden sind, senden Sie uns eine Nachricht bzw. Mitteilung, damit wir Ihre personenbezogenen Daten löschen. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Löschung Ihrer Daten gegebenenfalls Ihr Anliegen nicht abschließend bearbeitet werden kann. Sollten Sie bereits gegen die Verarbeitung Widerspruch eingelegt haben, betrachten Sie diese E-Mail als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen

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Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr Antragsteller/in zu Ihren Fragen aus der E-Mail vom 08.03.2022 können wir Ihnen bereits jetzt mitteilen, das…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
AW: [EXTERN]-Metallische Partikel in den Abgasen der Aurubis AG [#242725]
Datum
17. März 2022 11:44
Status
Sehr Antragsteller/in zu Ihren Fragen aus der E-Mail vom 08.03.2022 können wir Ihnen bereits jetzt mitteilen, dass wir Ihnen einige Informationen kostenfrei zur Verfügung stellen können. Diese finden Sie im Internet unter der hier angegebenen Verlinkung: Details (thru.de) Umweltschutz am Standort Hamburg (aurubis.com) Neufassung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft) (verwaltungsvorschriften-im-internet.de) Die Anlagen der Aurubis AG unterliegen dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), dessen Anforderungen hinsichtlich der Emissionen in der TA Luft konkretisiert sind. In den Nrn. 5.2.2 und 5.2.7 TA Luft finden Sie die allgemeinen Anforderungen zu Staubinhaltsstoffen und in Nr. 5.4.3.3.1 TA Luft spezielle Regelungen für Anlagen der Nicht-Eisen-Metallindustrie. Ungefilterte Staub(Partikel-)emissionen über die von Ihnen angesprochenen Schornsteine sind rechtlich ausgeschlossen. Sie wären von der Genehmigung nicht abgedeckt und finden auch tatsächlich nicht statt. Die Anlagen der Aurubis AG werden regelmäßig überwacht. Eine darüber hinaus gehende Recherche der von Ihnen angefragten detaillierten Daten würde ca. 5 Stunden in Anspruch nehmen. Für jede angefangene halbe Stunde wäre ein Gebührensatz von 39,90 EUR fällig. Die Kosten würden somit voraussichtlich 399 EUR betragen (10 halbe Stunden x 39,90 EUR). Rechtsgrundlage hierfür ist § 1 der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz in Verbindung mit § 5 Satz 1 Nummer 1 der Umweltgebührenordnung. Teilen Sie uns bitte mit, ob Sie die genannten Kosten tragen wollen. Bei Übernahme der Kosten durch Sie würden wir die entsprechenden Recherchearbeiten durchführen und Ihnen die begehrten Informationen zur Verfügung stellen.