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Methoden zur Ermittlung der Altlasten im Boden

eine Übersicht der aktuell genutzten Methoden zur Ermittlung der Altlasten im Boden. Dabei kann es sich entweder um Methoden handeln die im Labor oder Vorort durchgeführt werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. November 2018
  • Frist
    21. Dezember 2018
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Malte Christiansen (malte.christiansen@gmx.de)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Malte Christiansen (malte.christiansen@gmx.de)
Betreff
Methoden zur Ermittlung der Altlasten im Boden [#34768]
Datum
19. November 2018 18:57
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Übersicht der aktuell genutzten Methoden zur Ermittlung der Altlasten im Boden. Dabei kann es sich entweder um Methoden handeln die im Labor oder Vorort durchgeführt werden.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Malte Christiansen <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Malte Christiansen << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Malte Christiansen (malte.christiansen@gmx.de)

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Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Ihre Anfrage vom Montag, dem 19. November 2018 Sehr geehrter Herr Christiansen, mit E-Mail vom Montag, dem 19. No…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
Ihre Anfrage vom Montag, dem 19. November 2018
Datum
3. Dezember 2018 10:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Christiansen, mit E-Mail vom Montag, dem 19. November 2018, ist Ihre Anfrage auf Auskunft zu den aktuell genutzten Methoden zur Ermittlung der Altlasten im Boden in der Pressestelle der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz eingegangen. Als die für das Bodenschutzrecht zuständige Stelle der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nehme ich bezüglich Ihrer Anfrage inhaltlich wie folgt Stellung: Grundlage des behördlichen Handelns zur Ermittlung von Boden- und Grundwasserschäden sowie eine daraus resultierende Gefahrenbewertung stellt die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) dar. Dabei werden die Anhänge: Nr. 1: "Anforderungen an die Probenahme, Analytik und Qualitätssicherung bei den Untersuchungen". Nr. 2: "Maßnahmen-, Prüf- und Vorsorgewerte" und Nr. 3 "Anforderungen an die Sanierungsuntersuchungen und den Sanierungsplan" bei den Bodenschutzbehörden des Landes Berlin angewandt. In Ergänzung der BBodSchV für das Schutzgut Grundwasser wurde durch die Senatsverwaltung die "Berliner Liste" als Grundlage für jeweilige Einzelfallentscheidungen erarbeitet und im Jahr 2005 veröffentlicht. Erkundungs- und Sanierungsmethoden auf Altlastengrundstücken bzw. auf Flächen mit schädlichen Bodenveränderungen jeglicher Art (Boden, Bodenluft, Grundwasser) orientieren sich an Leitfäden und Altlastenhandbüchern, z.B. der Landesumweltämter Brandenburg, Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen. Diese sind auf den Internetseiten der jeweiligen Landesumweltämter einsehbar. Berlin selbst hat kein landesspezifisches Altlastenhandbuch bzw. eine Altlastenmethodik entwickelt. Beispielhafte Erkundungs- und Sanierungsprojekte in Berlin sind auf der Internet-Seite der SenUVK unter dem Link: https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/bodenschutz/de/nachsorge/ veröffentlicht. Mit freundlichen Grüßen