Mieterhöhungen 2014 und 2015 - Berlin, Sundgauer-Siedlung

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Jahr 2014 wurden von der BImA Direktion Berlin, für ihre Mietwohnungen der sogenannten Sundgauer Siedlung in Berlin Zehlendorf (Brettnacher Str.1, Hampstedstr. 9-11, Mühlenstr. 50-52, Jänickestr. 1-3, 4-6, 5-7 und 8-10, Sundgauer Str. 140-142, 144-146, 148-148a und 151-151a) zahlreiche Mieterhöhungsverlangen versandt, die sich in ihrer Begründung auf den Berliner Mietspiegel 2013 und dort besonders auf das Sondermerkmal "hochwertiges Parkett" beriefen.

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Informationen darüber, wie viele Mieterhohungsverlangen für Wohnungen der obigen Immobilien seit 2014 (bis heute) mit vorgenannter Begründung versendet wurden.

1,1 Wie viele Mieter stimmten diesem Verlangen zu?
1.2 Wie viele Mieter verweigerten die Zustimmung?

2. Wurde auf Zustimmung zur Mieterhöhung geklagt?

2.1 Wie oft wurde geklagt?
2.2 Wie sind die Verfahren ausgegangen?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    1. Januar 2016
  • Frist
    5. Februar 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, im Jahr 2014 wurden von der BImA Direktion Berlin, …
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mieterhöhungen 2014 und 2015 - Berlin, Sundgauer-Siedlung [#12320]
Datum
1. Januar 2016 18:25
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, im Jahr 2014 wurden von der BImA Direktion Berlin, für ihre Mietwohnungen der sogenannten Sundgauer Siedlung in Berlin Zehlendorf (Brettnacher Str.1, Hampstedstr. 9-11, Mühlenstr. 50-52, Jänickestr. 1-3, 4-6, 5-7 und 8-10, Sundgauer Str. 140-142, 144-146, 148-148a und 151-151a) zahlreiche Mieterhöhungsverlangen versandt, die sich in ihrer Begründung auf den Berliner Mietspiegel 2013 und dort besonders auf das Sondermerkmal "hochwertiges Parkett" beriefen. Bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Informationen darüber, wie viele Mieterhohungsverlangen für Wohnungen der obigen Immobilien seit 2014 (bis heute) mit vorgenannter Begründung versendet wurden. 1,1 Wie viele Mieter stimmten diesem Verlangen zu? 1.2 Wie viele Mieter verweigerten die Zustimmung? 2. Wurde auf Zustimmung zur Mieterhöhung geklagt? 2.1 Wie oft wurde geklagt? 2.2 Wie sind die Verfahren ausgegangen? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Antwort auf Mieterhöhungen 2014 und 2015 - Berlin Sundgauer-Siedlung
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Via
Briefpost
Betreff
Antwort auf Mieterhöhungen 2014 und 2015 - Berlin Sundgauer-Siedlung
Datum
13. Januar 2016
Status
Anfrage abgeschlossen

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Sehr geehrte Damen und Herren, leider habe ich von Ihnen noch keine Eingangsbestätigung meines Schreibens vom 01.…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Mieterhöhungen 2014 und 2015 - Berlin, Sundgauer-Siedlung [#12320]
Datum
14. Januar 2016 09:31
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, leider habe ich von Ihnen noch keine Eingangsbestätigung meines Schreibens vom 01.01.2016 erhalten. Ich würde mich freuen, wenn Sie dies in Kürze nachholen könnten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12320 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>