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Mobilstationen in NRW

1. die Anzahl der fertiggestellten Mobilstationen in NRW nach dem Gestaltungsleitfaden und Handbuch: Mobilstationen NRW 3. Auflage.

2. die Anzahl der noch im Bau befindlichen Mobilstationen in NRW.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. April 2023
  • Frist
    5. Mai 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<Information-entfernt> <Information-entfernt…
An Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mobilstationen in NRW [#274594]
Datum
2. April 2023 11:08
An
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<Information-entfernt> <Information-entfernt> Guten Tag, <Information-entfernt> <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. die Anzahl der fertiggestellten Mobilstationen in NRW nach dem Gestaltungsleitfaden und Handbuch: Mobilstationen NRW 3. Auflage.<Information-entfernt> <Information-entfernt> 2. die Anzahl der noch im Bau befindlichen Mobilstationen in NRW. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<Information-entfernt> <Information-entfernt> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<Information-entfernt> <Information-entfernt> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<Information-entfernt> <Information-entfernt> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<Information-entfernt> <Information-entfernt> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<Information-entfernt> <Information-entfernt> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <Information-entfernt> <Information-entfernt> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<Information-entfernt> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<Information-entfernt> <Information-entfernt> Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 274594 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274594/
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW zur Beantw…
Von
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Mobilstationen in NRW [#274594]
Datum
5. April 2023 14:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW zur Beantwortung erhalten und wollte Ihnen einen kurzen Zwischenstand dazu geben: Die von Ihnen beantragten Informationen liegen hier nicht vollumfänglich vor. Zunächst gibt es in Nordrhein-Westfalen und auch bundesweit eine Vielzahl von Definitionen von Mobilstationen mit verschiedenen Anforderungen an eine Mindestausstattung und mit verschiedenen Bezeichnungen (Mobilitätshubs, Mobiltätsstationen, etc.). Im Kontext des Handbuches Mobilstationen des Zukunftsnetzes Mobilität NRW werden Mobilstationen als multimodale Umsteigeorte verstanden, also Orte, an denen man zwischen mindestens zwei Verkehrsmitteln wechseln kann. Einfach ausgedrückt, kann es sich dabei um eine Bushaltestelle handeln, neben der sich eine Leihstation für Elektro-Tretroller befindet. Weiterhin gibt es verschiedene Stellen, die als Erbauer von Mobilstationen in Betracht kommen, so können dies Verkehrsunternehmen, Gemeinden, Kreise aber auch Wohnungsbauunternehmen sein, die auf eine Vielzahl von Förderungen auf europäischer, Bundes- und Landesebene oder auf eigene Finanzierungsinstrumente zurückgreifen. Eine Berichtspflicht für die Errichtung von Mobilstationen existiert nicht. Um die von Ihnen erfragten Informationen zu erhalten, müssten alle Haltepunkte mit mehr als einem Verkehrsmittel in Nordrhein-Westfalen daraufhin untersucht werden, ob diese im Design, das der Gestaltungsleitfaden vorgibt, errichtet wurden. Weiterhin müssten alle Quartiersmobilstationen, also Mobilstationen ohne Anbindung an den ÖPNV, erfasst werden. Hierfür gibt es keine zentrale Stelle, die Auskunft geben könnte, sodass eine Zahl dazu nicht gesichert geliefert werden kann. Im Zukunftsvertrag der Regierungsparteien wird das Ziel ausgelobt, weitere Mobilstationen im Verlauf der Legislaturperiode zu errichten. Diese Zielerreichung wird derzeit erstmalig im Rahmen des Monitorings der Regierungsindikatoren erhoben. Hierbei handelt es sich aber ausschließlich um die Mobilstationen, die im Rahmen der Förderrichtlinie Mobilitätsmanagement des Ministeriums oder im Rahmen von Weiterleitungsrichtlinien der Zweckverbände für den Schienenpersonennahverkehr errichtet werden. Dies ist also nur ein (kleiner) Ausschnitt der erfragten Information, da zumindest bisher die meisten Mobilstationen ohne spezielle Förderung errichtet wurden. Ich kann Ihnen daher anbieten, die Zahl der hier erfassten Mobilstationen zu übermitteln, sobald mir die Zahlen für das Monitoring vorliegen - dies wird vermutlich in der zweiten Aprilhälfte der Fall sein. Wenn Ihnen dies ausreicht, würde ich mich über eine kurze Rückmeldung freuen, ansonsten wäre ich gehalten Ihre unten stehende Informationsanfrage abzulehnen, da die dort begehrten Informationen in der erfragten Form hier nicht vorliegen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich stimme Ihren Vorschlag, der Übermittlung der Zah…
An Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Mobilstationen in NRW [#274594]
Datum
6. April 2023 05:39
An
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich stimme Ihren Vorschlag, der Übermittlung der Zahl der erfassten Mobilstationen, sobald Ihnen die Zahlen für das Monitoring vorliegen, zu. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274594 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274594/

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Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> die Zahlen für das Monitoring liegen nunmehr vor und ich kann Ihnen - wi…
Von
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Mobilstationen in NRW [#274594]
Datum
27. April 2023 07:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> die Zahlen für das Monitoring liegen nunmehr vor und ich kann Ihnen - wie besprochen - die entsprechende Rückmeldung geben. Die Kriterien für die erhobenen Mobilstationen hatte ich Ihnen bereits in der ersten Antwort dargestellt. Demnach sind insgesamt 131 Mobilstationen errichtet worden. Diese teilen sich wie folgt auf die Jahre auf: 2016: 1, 2019: 22; 2020: 52; 2021: 27; 2022: 29. Sofern Sie noch weitere Fragen dazu haben, dann melden Sie sich gerne, ansonsten gehe ich davon aus, dass Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz damit beantwortet ist. Da die Daten, die ich Ihnen mit dieser Mail übermittelt habe, ohnehin aktuell von mir erhoben wurden, sehe ich von einer Gebührenerhebung gemäß § 2 der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen aus Billigkeitsgründen ab. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.