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Müllexport

Wie wird der Export von Müll finanziert. Elektroschrott der nach Afrika geht, hat doch einen hohen Aufwand und Kapazität?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    7. Juli 2023
  • Frist
    9. August 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie wird der Export von Müll finanzie…
An Sachverständigenrat für Umweltfragen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Müllexport [#283416]
Datum
7. Juli 2023 00:04
An
Sachverständigenrat für Umweltfragen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie wird der Export von Müll finanziert. Elektroschrott der nach Afrika geht, hat doch einen hohen Aufwand und Kapazität?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283416 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283416/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Sachverständigenrat für Umweltfragen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen, Sie werden in nächster Zeit Antwort…
Von
Sachverständigenrat für Umweltfragen
Betreff
AW: Müllexport [#283416]
Datum
7. Juli 2023 08:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen, Sie werden in nächster Zeit Antwort von einem Fachkollegen erhalten! Mit freundlichen Grüßen
Umweltbundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Alte Elektrogeräte werden nach den Erfahru…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
Ihre IFG-Anfrage: Müllexport [#283416]
Datum
12. Juli 2023 09:57
Status
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Alte Elektrogeräte werden nach den Erfahrungen aus der Durchführung von Transportkontrollen in der Regel nicht zum Zweck der Entledigung nach Afrika verbracht. Beabsichtigt ist dagegen die Weiterverwendung nach Reparatur der Gebrauchtgeräte. Aufgrund mangelnder Fachkenntnisse der Akteure kommt es dabei in der Praxis öfter zu Fehleinschätzungen hinsichtlich der Reparierbarkeit. Folglich landen diese Geräte mangels Kreislaufwirtschaftsstruktur in den Bestimmungsländern dann auf meist ungeregelten Deponien. Um diese Praxis zu unterbinden, dürfen mittlerweile gebrauchte Elektrogeräte, bei denen es sich möglicherweise um Altgeräte (Abfall) handelt, nur noch exportiert werden, wenn Unterlagen über einen erfolgreich absolvierten Funktionstest mitgeführt werden (§ 23 und Anhang VI ElektroG). Legale grenzüberschreitende Abfallverbringung ist Gegenstand eines Vertrages zwischen dem Versender/Erzeuger und dem Entsorger/Verwerter. Ob der Versender oder der Empfänger dafür zahlt, hängt davon ob, ob es sich nur um eine Entsorgungsdienstleistung handelt oder inwieweit der Verwerter selbst wieder einen Gewinn erzielen kann mit der Verwertung des Abfalls oder der Vermarktung der zurückgewonnenen Rohstoffe. Informationen zur Verfolgung illegaler Abfallverbringung finden Sie unter Verfolgung der illegalen Abfallverbringung | Umweltbundesamt<https://www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/grenzueberschreitende-abfallverbringung/verfolgung-der-illegalen-abfallverbringung> und zum rechtlichen Rahmen unter Rechtliche Grundlagen der grenzüberschreitenden Abfallverbringung | Umweltbundesamt<https://www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/grenzueberschreitende-abfallverbringung/rechtliche-grundlagen-der-grenzueberschreitenden> Nachfolgende Tabelle zeigt Übersichtszahlen zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung für das Jahr 2020. Es wird unterschieden zwischen notifizierungspflichtigen (d.h. gefährlichen und anderen besorgniserregenden) Abfällen und nicht notifizierungspflichtigen Abfällen (z.B. Metallschrott, Altglas, Altkleider, Altpapier, Kunststoffabfälle etc.). Grenzüberschreitende Abfallverbringung 2020 in Millionen Tonnen Ausfuhr Einfuhr Bilanz (Importüberschuss) Notifizierungspflichtig 4,4 5,2 0,8 Nicht notifizierungspflichtig 19,7 15,8 -3,9 Summe 24,1 21,0 -3,1 Das Volumen der grenzüberschreitenden Abfallverbringung (Import + Export) beträgt somit gut 10 % des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Abfallaufkommens von 414 Millionen Tonnen (Details dazu unter www.destatis.de<http://www.destatis.de>), während die Verbringungsbilanz (Import – Export) einen Exportüberschuss von weniger als einem Prozent des Abfallaufkommens ergibt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Sie sagen, dass unser Müll zu Reparaturzwecken verschifft wird. Nun zur nächsten Frage. Warum werden E…
An Umweltbundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre IFG-Anfrage: Müllexport [#283416]
Datum
12. August 2023 09:50
An
Umweltbundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Sie sagen, dass unser Müll zu Reparaturzwecken verschifft wird. Nun zur nächsten Frage. Warum werden Elektrogeräte nicht hier repariert und nachhaltig eingesetzt? Nach dieser Devise klingt es für mich nach Müll, der hier keinen Platz hat? Ist ein nachhaltiger einsatz von elektroschrott durch das westliche System ein Wunschdenken? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283416 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283416/

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Umweltbundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> besten Dank für Ihre Anfrage. Vorab: Auf welche Information bzw. Aussa…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
Ihre IFG-Anfrage: Müllexport [#283416]
Datum
14. August 2023 10:55
Status
Sehr << Antragsteller:in >> besten Dank für Ihre Anfrage. Vorab: Auf welche Information bzw. Aussage des Umweltbundesamtes beziehen Sie sich denn hier genau? Auf unserer Website finden Sie bereits alle wesentlichen Informationen zum Umgang mit Elektroaltgeräten: www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/produktverantwortung-in-der-abfallwirtschaft/elektroaltgeraete<http://www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/produktverantwortung-in-der-abfallwirtschaft/elektroaltgeraete> Mit freundlichen Grüßen