Müllheizkraftwerk Kempten - Unterrichtung der Öffentlichkeit nach 17. BImSchV für Kalenderjahr 2022
Unter
https://www.lfu.bayern.de/_data_extern/abfall/alle_behandlungsanlagen/sk_e_kempten.pdf
schreiben Sie:
"
Veröffentlichung von Emissionswerten
Gemäß § 23 der „Siebzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“ (17 BImSchV) hat der Betreiber einer Abfallverbrennungs- oder -mitverbrennungsanlage die Ergebnisse der Emissionsmessungen, einen Vergleich der Ergebnisse der Emissionsmessungen mit den Emissionsgrenzwerten und eine Beurteilung der Verbrennungsbedingungen zu veröffentlichen.
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Kempten kommt seiner Pflicht in Form einer Veröffentlichung der geforderten Angaben auf seiner Homepage nach.
Die Emissionswerte können über folgenden Link abgerufen werden:
https://www.zak-kempten.de/downloads.html
"
Unter dem angegeben link ist jedoch nur die
"Bekanntmachung - Unterrichtung der Öffentlichkeit über Emissionen" für den Berichtszeitraum 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 verfügbar.
Siehe dazu:
https://www.zak-kempten.de/fileadmin/user_data/Berichte/bekanntmachung-emissionswerte-2021.pdf
Neuere Angaben, insbesondere für den Berichtszeitraum 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022, liegen auf der homepage nicht vor.
Eine Nachfrage beim Zweckverband für Abfallwirtschaft (ZAK) blieb bislang unbeantwortet.
Mein Anliegen:
1) Bitte stellen Sie die "Unterrichtung der Öffentlichkeit über Emissionen" für das Müllheizkraftwerk Kempten für den Berichtszeitraum 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 zur Verfügung.
2) Mit welcher Frist hat die "Unterrichtung der Öffentlichkeit über Emissionen" im Sinne der 17. BImSchV § 23 zu erfolgen ?
3) Wurden in der Vergangenheit Ordnungswidrigkeiten im Sinne von 17. BImSchV § 27 gegenüber dem Zweckverband Abfallwirtschaft Kempten festgestellt, weil entgegen § 23 Satz 1 eine Veröffentlichung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig gemacht worden ist ?
Vielen Dank.
Anfrage erfolgreich
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Datum1. April 2023
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5. Mai 2023
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