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Munitionsbelastung bei Litzelstetten (Konstanz)

Eine detaillierte Auflistung der Belastungen des Gebiets nördlich der L221, westlich des Mühlweihers bei Litzelstetten, Kreis Konstanz. Dort stehen zahlreiche Schilder mit der Aufschrift:
"Betreten des Gebiets außerhalb der gelb markierten Wege strengstens verboten. Das gesamte Gebiet ist mit Munition und anderen Kampfmittel belastet."
Ich wüsste gerne, um welche Kampfmittel es sich handelt und bitte Sie, als Eigentümer, mir darüber Auskunft zu erteilen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    7. März 2013
  • Frist
    26. April 2013
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine detailliert…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
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Betreff
Munitionsbelastung bei Litzelstetten (Konstanz)
Datum
7. März 2013 14:20
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine detaillierte Auflistung der Belastungen des Gebiets nördlich der L221, westlich des Mühlweihers bei Litzelstetten, Kreis Konstanz. Dort stehen zahlreiche Schilder mit der Aufschrift: "Betreten des Gebiets außerhalb der gelb markierten Wege strengstens verboten. Das gesamte Gebiet ist mit Munition und anderen Kampfmittel belastet." Ich wüsste gerne, um welche Kampfmittel es sich handelt und bitte Sie, als Eigentümer, mir darüber Auskunft zu erteilen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Zwischennachricht
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag ist am 08.03.2013 bei der Bundesanstalt für Immobiliena…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
Zwischennachricht
Datum
25. März 2013 10:19
Status
Unbekannt
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag ist am 08.03.2013 bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Bundesforstbetrieb Heuberg eingegangen. Dieser ist zwar Eigentümervertreter für den betroffenen Bereich, da Auskunftsersuchen nach IFG jedoch zentral bearbeitet werden, wurde Ihr Antrag zuständigkeitshalber an den Stab Recht der Bundesanstalt weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen i.A. Stefan Rohlfs Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Bundesforstbetrieb Heuberg Hauptstr. 56 72469 Meßstetten Tel.: 07431 94933 13 Fax: 07431 94933 25 <<E-Mail-Adresse>> N 48°10.717 E 008°57.405
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AW: Zwischennachricht Sehr geehrtAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage "Munitionsbelastung be…
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Von
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Betreff
AW: Zwischennachricht
Datum
26. April 2013 00:04
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage "Munitionsbelastung bei Litzelstetten (Konstanz)" vom 07.03.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Abwesenheitsnotiz: Zwischennachricht Sehr geehrte Damen und Herren, ich befinde mich bis einschließlich 28.04.201…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
Abwesenheitsnotiz: Zwischennachricht
Datum
26. April 2013 00:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, ich befinde mich bis einschließlich 28.04.2013 nicht im Hause. Ihre Nachricht wird nicht weitergeleitet. Bitte senden Sie Ihre email bis dahin an <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen, i.A. Stefan Rohlfs
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AW: Abwesenheitsnotiz: Zwischennachricht Sehr geehrte Damen und Herren, da sich Herr Rohlfs nicht im Hause ist…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
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Betreff
AW: Abwesenheitsnotiz: Zwischennachricht
Datum
26. April 2013 00:06
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, da sich Herr Rohlfs nicht im Hause ist, wende ich mich an Sie: Meine Informationsfreiheitsanfrage "Munitionsbelastung bei Litzelstetten (Konstanz)" vom 07.03.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet.  Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. ... Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) vom 07.03.2013 Sehr geehrtAntragsteller/in ich…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) vom 07.03.2013
Datum
29. April 2013 15:51
Status
Anfrage abgelehnt
Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre untenstehende E-Mail vom 07.03.2013 und übersende Ihnen vorab per E-Mail unseren Bescheid. Mit freundlichen Grüßen Dr. David Weiglin _____________________________________ Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - Anstalt des öffentlichen Rechts - Zentrale Bonn - Stabsbereich Recht Ellerstraße 56, 53119 Bonn Telefon +49 (0) 228 37787-153 Telefax +49 (0) 228 37787-152 <<E-Mail-Adresse>>
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AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) vom 07.03.2013 Sehr geehrte Damen und Herr…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) vom 07.03.2013
Datum
29. April 2013 16:06
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte teilen Sie mir wenigstens mit, ob es sich um Kampfmittel handelt, die (oder deren Überreste) beispielsweise für in diesem Gebiet aktive Sportler schädlich sein können. Geht von den Kampfmitteln oder deren Überresten (z.B. inhalierter Staub...) eine Gefahr aus, auch wenn man auf den gelb markierten Wegen bleibt? Vielen Dank für Ihre Mühe. ... Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) vom 07.03.2013 Sehr geehrtAntragsteller/in…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) vom 07.03.2013
Datum
13. Mai 2013 08:48
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre untenstehende E-Mail vom 29.04.2013 und bitte die späte Rückantwort zu entschuldigen. Ich konnte Ihnen krankheitsbedingt nicht früher antworten. Der zuständige Fachbereich teilte mir mit, dass nach derzeitigem Kenntnisstand von den Kampfmitteln oder deren Überresten (z.B. inhalierter Staub...) keine Gefahr ausgeht, wenn man auf den gelb markierten Wegen bleibt. Mit freundlichen Grüßen Dr. David Weiglin _____________________________________ Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - Anstalt des öffentlichen Rechts - Zentrale Bonn - Stabsbereich Recht Ellerstraße 56, 53119 Bonn Telefon +49 (0) 228 37787-153 Telefax +49 (0) 228 37787-152 <<E-Mail-Adresse>>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.