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Natürliche Waldentwicklung im Nationalen Naturerbe

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß der Nationalen Biodiversitätsstrategie sollte bis zum Jahr 2020 fünf Prozent der Waldfläche Deutschlands der natürlichen Waldentwicklung (NWE) überlassen werden. Einen Anteil, um dieses Ziel zu erreichen, sollen Wälder des nationalen Naturerbes leisten.

Hierzu meine Frage:

- Wie viel Hektar umfasst aktuell das Nationale Naturerbe?
- Wie viel Hektar Wald liegt im Nationalen Naturerbe?
- Wie viel Hektar Wald des Nationalen Naturerbes unterliegen aktuell der Natürlichen Waldentwicklung (NWE)?
- Wie viel Hektar Wald werden kurzfristig (in den nächsten 10 Jahren), langfristig (30 Jahre) oder gar nicht in die Natürliche Waldentwicklung überführt?
- Könnten Sie mir bitte eine Liste der Waldschutzgebiete des Nationalen Naturerbes zur Verfügung stellen, die Teil der NWE5 Kulisse sind und eine Fläche von mehr als 500 Hektar umfassen?

Mit freundlichen Grüßen

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. August 2023
  • Frist
    26. September 2023
  • 0 Follower:innen
Nico Brändlein
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß der Nationalen Biodiversitätsstrategie sollte b…
An Bundesamt für Naturschutz Details
Von
Nico Brändlein
Betreff
Natürliche Waldentwicklung im Nationalen Naturerbe [#286765]
Datum
23. August 2023 20:12
An
Bundesamt für Naturschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß der Nationalen Biodiversitätsstrategie sollte bis zum Jahr 2020 fünf Prozent der Waldfläche Deutschlands der natürlichen Waldentwicklung (NWE) überlassen werden. Einen Anteil, um dieses Ziel zu erreichen, sollen Wälder des nationalen Naturerbes leisten. Hierzu meine Frage: - Wie viel Hektar umfasst aktuell das Nationale Naturerbe? - Wie viel Hektar Wald liegt im Nationalen Naturerbe? - Wie viel Hektar Wald des Nationalen Naturerbes unterliegen aktuell der Natürlichen Waldentwicklung (NWE)? - Wie viel Hektar Wald werden kurzfristig (in den nächsten 10 Jahren), langfristig (30 Jahre) oder gar nicht in die Natürliche Waldentwicklung überführt? - Könnten Sie mir bitte eine Liste der Waldschutzgebiete des Nationalen Naturerbes zur Verfügung stellen, die Teil der NWE5 Kulisse sind und eine Fläche von mehr als 500 Hektar umfassen? Mit freundlichen Grüßen Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Nico Brändlein Anfragenr: 286765 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286765/ Postanschrift Nico Brändlein << Adresse entfernt >>
Bundesamt für Naturschutz
Sehr geehrter Herr Brändlein, vielen Dank für Ihre Nachricht an das Bundesamt für Naturschutz und die damit verbu…
Von
Bundesamt für Naturschutz
Betreff
Antw: Natürliche Waldentwicklung im Nationalen Naturerbe [#286765]
Datum
24. August 2023 13:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Brändlein, vielen Dank für Ihre Nachricht an das Bundesamt für Naturschutz und die damit verbundenen Fragen. Hiermit bestätige ich Ihnen deren Eingang am 23. August 2023. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Naturschutz
Sehr geehrter Herr Brändlein, vielen Dank für Ihre Anfragen zu den Waldflächen im Nationalen Naturerbe (NNE), uns…
Von
Bundesamt für Naturschutz
Betreff
Antw: Natürliche Waldentwicklung im Nationalen Naturerbe [#286765]
Datum
25. September 2023 08:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Brändlein, vielen Dank für Ihre Anfragen zu den Waldflächen im Nationalen Naturerbe (NNE), unsere Antworten dazu finden Sie untenstehend: 1) Wie viel Hektar umfasst aktuell das Nationale Naturerbe? Seit 2005 wurden bislang in drei Tranchen rund 156.000 ha übertragen. Eine 4. Tranche NNE mit 8.000 ha befindet sich derzeit in der Umsetzung. Zudem ist festgelegt, dass weitere 17.500 ha gesichert werden, so dass die Flächen des Nationalen Naturerbes derzeit insgesamt rund 181.500 ha umfassen. Details zu den aktuell noch ausstehenden Übertragungen können Sie dieser Zusammenstellung entnehmen: https://www.naturschutzflaechen.de/fileadmin/Medien/Downloads/NNE_Infoportal/Flaechensicherung/NNE-Hintergrundinformation_17.500_ha_BVVG.pdf 2) Wie viel Hektar Wald liegt im Nationalen Naturerbe? Aktuelle Auswertungen zur Gesamtkulisse des Nationalen Naturerbes liegen noch nicht vor. Eine Auswertung der ersten drei Tranchen Nationales Naturerbe 2016 ergab, dass der überwiegende Anteil der Naturerbeflächen mit Wald bedeckt ist. So wurde ermittelt, dass von ca. 103.000 ha der insgesamt rund 156.000 ha, für die Daten vorlagen, ca. 61% bewaldet sind. Hochgerechnet auf die ersten drei Tranchen ergibt dies in der Summe ca. 95.000 ha (Quelle: https://www.deutscher-naturschutztag.de/fileadmin/user_upload/redaktion/dnt/35-2021-content/PDF/DNTJournal2017_Digital.pdf; S 47ff). 3) Wie viel Hektar Wald des Nationalen Naturerbes unterliegen aktuell der Natürlichen Waldentwicklung (NWE)? Eine aktuelle Auswertung zur Gesamtkulisse des Nationalen Naturerbes ist derzeit nicht möglich. Eine Auswertung der ersten drei Tranchen Nationales Naturerbe 2016 ergab, dass ca. 21.000 ha als Prozessschutzschutzflächen gemeldet waren (ohne bereits nutzungsfreie Zonen von Nationalparken) (Quelle: https://www.deutscher-naturschutztag.de/fileadmin/user_upload/redaktion/dnt/35-2021-content/PDF/DNTJournal2017_Digital.pdf; S 47ff). 4) Wie viel Hektar Wald werden kurzfristig (in den nächsten 10 Jahren), langfristig (30 Jahre) oder gar nicht in die Natürliche Waldentwicklung überführt? Eine entsprechende Auswertung liegt im BfN nicht vor. 5) Könnten Sie mir bitte eine Liste der Waldschutzgebiete des Nationalen Naturerbes zur Verfügung stellen, die Teil der NWE5 Kulisse sind und eine Fläche von mehr als 500 Hektar umfassen? Eine entsprechende Auswertung liegt im BfN nicht vor. Mit freundlichen Grüßen