Natürliche Waldentwicklung in Deutschland
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte gerne den aktuellen Stand der Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) erfragen. Gemäß der NBS sollte bis zum Jahr 2020 fünf Prozent der Waldfläche Deutschlands der natürlichen Waldentwicklung (NWE) überlassen werden. Könnten Sie mir mitteilen, wie viel Prozent der Waldfläche bis heute der natürlichen Waldentwicklung überlassen sind?
Falls eine direkte Auskunft zum aktuellen Stand der NWE5-Kulisse nicht möglich ist, wäre ich dankbar, wenn Sie mir mitteilen könnten, wann voraussichtlich eine Veröffentlichung des neuen Standes zur NWE5-Flächenkulisse erfolgen wird.
Des Weiteren möchte ich Sie bitten, mir einen Auszug aus der NWE5-Datenbank zuzusenden, sofern dies möglich ist, um detaillierte Informationen zu erhalten. Bitte nennen Sie mir dann den Stand der Datenbank
Falls eine Bereitstellung der NWE5-Daten nicht möglich sein sollte, wäre ich alternativ an einer Aufstellung aller Waldflächen über 500 Hektar, die Teil der NWE5-Kulisse sind, interessiert.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und Ihre Bemühungen, diese Informationen bereitzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
Nico Brändlein
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum23. Juli 2023
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26. August 2023
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