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Natürliche Waldentwicklung in Nordrhein-Westfalen

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) sah vor, dass sich bis zum Jahr 2020 der Flächenanteil der Wälder mit natürlicher Waldentwicklung 5 % der Waldfläche betragen soll.

Meine Fragen:
1. Könnten Sie mir bitte mitteilen, auf welchem Prozentsatz die natürliche Waldentwicklung derzeit in Nordrhein-Westfalen stattfindet? Eine Aufteilung nach den verschiedenen Besitzstatus (Staat, Nationales Naturerbe, Kommunal, Privat) wäre dabei sehr hilfreich.
2. Welche konkreten Maßnahmen und Strategien werden von Nordrhein-Westfalen ergriffen, um die Förderung der natürlichen Waldentwicklung und die Erreichung des angestrebten 5%-Ziels zu unterstützen?
3. Bis zu welchem Zeitpunkt strebt Nordrhein-Westfalen an, das Ziel von 5% Flächenanteil für natürliche Waldentwicklung zu erreichen?
4. Können Sie mir mitteilen, wie viel Prozent des Staatswaldes in Nordrhein-Westfalen momentan aus der Nutzung genommen wurde?
5. Im Koalitionsvertrag haben die Koalitionäre vereinbart, 15 % des Staatswaldes für den Waldnaturschutz zu sichern. Könnten Sie mir bitte mitteilen, bis wann diese Vereinbarung umgesetzt werden soll und welche konkreten Maßnahmen vorgesehen sind, um diese Flächen für den Waldnaturschutz zu sichern?
6. Wie viel Prozent der stillgelegten Flächen entsprechen den Kriterien des Umweltbundesamtes und sind somit Teil der NWE5 Kulisse?
7. Welchen Schutzstatus haben die stillgelegten Flächen in Nordrhein-Westfalen? Ich bitte um eine Auflistung der Anzahl der Gebiete sowie die Gesamtfläche für die verschiedenen Schutzkategorien, wie z.B. Nationalpark, Kernzonen Biosphärenreservate, Naturwaldreservate, Wildniswälder, Waldrefugien, Nationales Naturerbe, Naturschutzgroßprojekte etc.
8. Sind alle Flächen des Nationalen Naturerbes in Nordrhein-Westfalen Teil der NWE5 Kulissen? Falls nicht, welche Flächen sind davon ausgenommen?
9. Könnten Sie mir bitte eine Liste der Waldschutzgebiete in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stellen, die Teil der NWE5 Kulisse sind und eine Fläche von mehr als 500 Hektar umfassen
10. Gibt es Informationen darüber, ob die Naturwaldentwicklungsflächen in den Kommunalwäldern Nordrhein-Westfalen, die beispielsweise nach FSC und/oder Naturland zertifiziert sind, Teil der NWE5 Kulisse sind?
11. Liegen Ihnen Informationen über private Stiftungen, Verbände oder sonstige Privatinitiativen aus Nordrhein-Westfalen vor, die Flächen der NWE5 Kulisse zur Verfügung gestellt haben?

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. August 2023
  • Frist
    9. September 2023
  • 0 Follower:innen
Nico Brändlein
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, die Nationalen Stra…
An Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Nico Brändlein
Betreff
Natürliche Waldentwicklung in Nordrhein-Westfalen [#285626]
Datum
6. August 2023 23:50
An
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, die Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) sah vor, dass sich bis zum Jahr 2020 der Flächenanteil der Wälder mit natürlicher Waldentwicklung 5 % der Waldfläche betragen soll. Meine Fragen: 1. Könnten Sie mir bitte mitteilen, auf welchem Prozentsatz die natürliche Waldentwicklung derzeit in Nordrhein-Westfalen stattfindet? Eine Aufteilung nach den verschiedenen Besitzstatus (Staat, Nationales Naturerbe, Kommunal, Privat) wäre dabei sehr hilfreich. 2. Welche konkreten Maßnahmen und Strategien werden von Nordrhein-Westfalen ergriffen, um die Förderung der natürlichen Waldentwicklung und die Erreichung des angestrebten 5%-Ziels zu unterstützen? 3. Bis zu welchem Zeitpunkt strebt Nordrhein-Westfalen an, das Ziel von 5% Flächenanteil für natürliche Waldentwicklung zu erreichen? 4. Können Sie mir mitteilen, wie viel Prozent des Staatswaldes in Nordrhein-Westfalen momentan aus der Nutzung genommen wurde? 5. Im Koalitionsvertrag haben die Koalitionäre vereinbart, 15 % des Staatswaldes für den Waldnaturschutz zu sichern. Könnten Sie mir bitte mitteilen, bis wann diese Vereinbarung umgesetzt werden soll und welche konkreten Maßnahmen vorgesehen sind, um diese Flächen für den Waldnaturschutz zu sichern? 6. Wie viel Prozent der stillgelegten Flächen entsprechen den Kriterien des Umweltbundesamtes und sind somit Teil der NWE5 Kulisse? 7. Welchen Schutzstatus haben die stillgelegten Flächen in Nordrhein-Westfalen? Ich bitte um eine Auflistung der Anzahl der Gebiete sowie die Gesamtfläche für die verschiedenen Schutzkategorien, wie z.B. Nationalpark, Kernzonen Biosphärenreservate, Naturwaldreservate, Wildniswälder, Waldrefugien, Nationales Naturerbe, Naturschutzgroßprojekte etc. 8. Sind alle Flächen des Nationalen Naturerbes in Nordrhein-Westfalen Teil der NWE5 Kulissen? Falls nicht, welche Flächen sind davon ausgenommen? 9. Könnten Sie mir bitte eine Liste der Waldschutzgebiete in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stellen, die Teil der NWE5 Kulisse sind und eine Fläche von mehr als 500 Hektar umfassen 10. Gibt es Informationen darüber, ob die Naturwaldentwicklungsflächen in den Kommunalwäldern Nordrhein-Westfalen, die beispielsweise nach FSC und/oder Naturland zertifiziert sind, Teil der NWE5 Kulisse sind? 11. Liegen Ihnen Informationen über private Stiftungen, Verbände oder sonstige Privatinitiativen aus Nordrhein-Westfalen vor, die Flächen der NWE5 Kulisse zur Verfügung gestellt haben? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Nico Brändlein Anfragenr: 285626 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285626/ Postanschrift Nico Brändlein << Adresse entfernt >>
Nico Brändlein
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Natürliche Waldentwicklung in Nordrhein-Westfalen“ vom 06.08.2023 …
An Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Nico Brändlein
Betreff
AW: Natürliche Waldentwicklung in Nordrhein-Westfalen [#285626]
Datum
11. September 2023 00:44
An
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Natürliche Waldentwicklung in Nordrhein-Westfalen“ vom 06.08.2023 (#285626) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Nico Brändlein
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Brändlein, haben Sie vielen Dank für Ihr Interesse an der natürlichen Waldentwicklung in Nordr…
Von
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: IFG-Anfrage Natürliche Waldentwicklung in Nordrhein-Westfalen [#285626]
Datum
13. September 2023 08:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Brändlein, haben Sie vielen Dank für Ihr Interesse an der natürlichen Waldentwicklung in Nordrhein-Westfalen. Leider hat Ihr Erstantrag vom 6. August nicht die zuständigen Stellen im MUNV erreicht; den Gründen dafür gehen wir derzeit nach. Jedenfalls bemühen wir uns, Ihnen nun zeitnah eine Rückmeldung zu geben. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Brändlein, nach Prüfung Ihres Anliegens aus fachlicher Sicht teilen wir Ihnen mit, dass die vo…
Von
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: IFG-Anfrage Natürliche Waldentwicklung in Nordrhein-Westfalen [#285626]
Datum
21. September 2023 13:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Brändlein, nach Prüfung Ihres Anliegens aus fachlicher Sicht teilen wir Ihnen mit, dass die von Ihnen gewünschten Informationen nach dem Umweltinformationsgesetz im hiesigen Ministerium nicht vorliegen. Lediglich im Hinblick auf Frage 3 können wir Ihnen die Auskunft erteilen, dass aufgrund des hohen Privatwaldanteils in Nordrhein-Westfalen das Ziel der Erhöhung des Waldflächenanteils mit natürlicher Waldentwicklung in Anlehnung an die Biodiversitätsstrategie des Bundes (NBS 2007) auf 5% der Gesamtwaldfläche Nordrhein-Westfalens lediglich als Langfristziel ohne konkretes Zieldatum verfolgt wird. Das Ziel aus der nordrhein-westfälischen Biodiversitätsstrategie, mindestens 10% Flächenstilllegung im Staatswald NRW zu erreichen, ist demgegenüber bereits übererfüllt. Ich habe Ihre Anfrage an das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz weitergeleitet, bei dem Informationen zum Thema "Waldentwicklung" voraussichtlich vorliegen. Sie werden von dort aus Rückmeldung erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Brändlein, zuständigkeitshalber wurde Ihre Anfrage an das MLV abgegeben, für eine umfassende B…
Von
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: IFG-Anfrage Natürliche Waldentwicklung in Nordrhein-Westfalen [#285626]
Datum
25. September 2023 11:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Brändlein, zuständigkeitshalber wurde Ihre Anfrage an das MLV abgegeben, für eine umfassende Beantwortung ist die nachgeordnete Behörde um Bericht gebeten worden. Sie erhalten unaufgefordert eine entsprechende Antwort nach Vorlage und Auswertung des Berichts. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Natürliche Waldentwicklung in Nordrhein-Westfalen [#285626] Ihr Anfrage auf Antrag nach dem Informationsfreiheits…
Von
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: IFG-Anfrage Natürliche Waldentwicklung in Nordrhein-Westfalen [#285626]
Datum
31. Oktober 2023 14:03
Status
Natürliche Waldentwicklung in Nordrhein-Westfalen [#285626] Ihr Anfrage auf Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG vom 06. August 2923 Sehr geehrter Herr Brändlein, Ihre Anfrage wurde uns vom MUNV NRW am 21.09.2023 weitergeleitet. Nach Prüfung der Sachlage und Rücksprache mit dem Fachbereich IV des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen und dem Referat III-3 des Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV NRW) möchte ich Ihnen nun gerne auf Ihre Anfrage antworten. 1. In wie viel Prozent an Wäldern in NRW aktuell eine natürliche Waldentwicklung stattfindet, wenn möglich aufgeteilt auf die Kategorien Staats-, Kommunal- und Privatwald sowie Nationales Naturerbe? In die folgenden Auswertungen einbezogen wurden die Naturwaldzellen (§ 49 LFoG NRW), die Wildnisentwicklungsgebiete (mit und ohne Schutz nach §40 LNatSchG NRW) sowie die Flächen im Nationalpark Eifel, die bereits dem Prozessschutz überlassen wurden (Stand 31.12.2022). Die Waldfläche in Nordrhein-Westfalen beträgt nach der LWI 2012 insgesamt 934.500 Hektar. Die Wälder mit natürlicher Entwicklung umfassen eine Gesamtfläche von 16.720 Hektar, was 1,8 % der Waldfläche von Nordrhein-Westfalen entspricht. Dabei handelt es sich um 13.407 Hektar Landeswald (10,8% der Gesamtfläche Landeswald), 370 Hektar Körperschaftswald (0,2 % der Gesamtfläche Körperschaftswald), 1.930 Hektar Bundeswald (6,4 % der Gesamtfläche Bundeswald) und 1.013 Hektar Privatwald (0,2 % der Gesamtfläche Privatwald). Für Informationen zu den Naturerbeflächen in NRW verweise ich auf die Homepage des Bundesumweltministeriums (BMUV). Auf der Seite https://www.bmuv.de/themen/naturschutz/gebietsschutz-und-vernetzung/nationales-naturerbe/flaechen-des-nationalen-naturerbe-west sind alle Flächen des Nationalen Naturerbes für NRW gelistet. Informationen über den Waldanteil der einzelnen Flächen liegen nicht vor. 2. Welche konkreten Maßnahmen und Strategien in Nordrhein-Westfalen ergriffen werden, um die Förderung der natürlichen Waldentwicklung und die Erreichung des angestrebten 5%-Ziels zu unterstützen? Die Erreichung des 5%-Ziels gehört zu den langfristigen Zielen der Biodiversitätsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen von 2015 (Pkt. 4 Schutzgebietssystem und Biotopverbund; Pkt. 4.1.3 Ziele und Maßnahmen - Wildnisentwicklung). Weiterhin hat das Land NRW im August 2023 einen Beteiligungsprozess zur Einrichtung eines zweiten Nationalparks in Nordrhein-Westfalen gestartet (nationalpark.nrw.de). 3. Bis zu welchem Zeitpunkt strebt Nordrhein-Westfalen an, das Ziel von 5% Flächenanteil für natürliche Waldentwicklung zu erreichen? Hierzu wurde Ihnen bereits vom MUNV NRW geantwortet. 4. Wie viel Prozent des Staatswaldes in Nordrhein-Westfalen aktuell bereits aus der Nutzung genommen wurden? s. Pkt. 1 (10,8%) 6. Wie viel Prozent der stillgelegten Flächen den Kriterien des Umweltbundesamtes entsprechen und somit Teil der NWE5 Kulisse sind? Alle unter Pkt. 1 genannten Flächen entsprechen den NWE5-Kriterien. 7. Welchen Schutzstatus die stillgelegten Flächen in Nordrhein-Westfalen haben, wenn möglich Aufteilung nach Anzahl der Gebiete sowie die Gesamtfläche für die verschiedenen Schutzkategorien, wie z.B. Nationalpark, Kernzonen Biosphärenreservate, Naturwaldreservate, Wildniswälder, Waldrefugien, Nationales Naturerbe, Naturschutzgroßprojekte etc. Es handelt sich 75 Naturwaldzellen mit 1.694 Hektar (vier NWZ mit einer Fläche von 84 Hektar befinden sich im NLP Eifel), 110 Wildnisentwicklungsgebiete mit 8.780 Hektar sowie im Nationalpark Eifel um 6.330 Hektar. 8. Ob alle Flächen des Nationalen Naturerbes in Nordrhein-Westfalen Teil der NWE5 Kulissen sind? Falls nicht, welche Flächen davon ausgenommen sind? Dazu liegen dem MLV keine Informationen vor. 9. Zusammenstellung einer Liste der Waldschutzgebiete in Nordrhein-Westfalen, die Teil der NWE5 Kulisse sind und eine Fläche von mehr als 500 Hektar umfassen. Dies gilt für den Nationalpark Eifel (6.330 Hektar) sowie das VVS-Wildnisgebiet im Siebengebirge bei Bonn (544 Hektar). 10. Gibt es Informationen darüber, ob die Naturwaldentwicklungsflächen in den Kommunalwäldern Nordrhein-Westfalen, die beispielsweise nach FSC und/oder Naturland zertifiziert sind, Teil der NWE5 Kulisse sind? Dazu liegen dem MLV keine Informationen vor. 11. Liegen Ihnen Informationen über private Stiftungen, Verbände oder sonstige Privatinitiativen aus Nordrhein-Westfalen vor, die Flächen der NWE5 Kulisse zur Verfügung gestellt haben? Dazu liegen dem MLV keine Informationen vor. Mit freundlichen Grüßen