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Natürliche Waldentwicklung in Thüringen

Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) sah vor, dass sich bis zum Jahr 2020 der Flächenanteil der Wälder mit natürlicher Waldentwicklung 5 % der Waldfläche betragen soll.
Meine Fragen:

1. Könnten Sie mir bitte mitteilen, auf welchem Prozentsatz die natürliche Waldentwicklung derzeit in Thüringen stattfindet? Eine Aufteilung nach den verschiedenen Besitzstatus (Staat, Nationales Naturerbe, Kommunal, Privat) wäre dabei sehr hilfreich.
2. Welche konkreten Maßnahmen und Strategien werden von Thüringen ergriffen, um die Förderung der natürlichen Waldentwicklung und die Erreichung des angestrebten 5%-Ziels zu unterstützen?
3. Bis zu welchem Zeitpunkt strebt Thüringen an, das Ziel von 5% Flächenanteil für natürliche Waldentwicklung zu erreichen?
4. Können Sie mir mitteilen, wie viel Prozent des Staatswaldes in Thüringen aus der Nutzung genommen wurde?
5. Wie viel Prozent der stillgelegten Flächen entsprechen den Kriterien des Umweltbundesamtes und sind somit Teil der NWE5 Kulisse?
6. Welchen Schutzstatus haben die stillgelegten Flächen in Thüringen? Ich bitte um eine Auflistung der Anzahl der Gebiete sowie die Gesamtfläche für die verschiedenen Schutzkategorien, wie z.B. Nationalpark, Kernzonen Biosphärenreservate, Naturwaldreservate, Naturwälder, Waldrefugien, Nationales Naturerbe, Naturschutzgroßprojekte etc.
7. Sind alle Flächen des Nationalen Naturerbes in Thüringen Teil der NWE5 Kulissen? Falls nicht, welche Flächen sind davon ausgenommen?
8. Könnten Sie mir bitte eine Liste der Waldschutzgebiete in Thüringen zur Verfügung stellen, die Teil der NWE5 Kulisse sind und eine Fläche von mehr als 500 Hektar umfassen
9. Gibt es Informationen darüber, ob die Naturwaldentwicklungsflächen in den Kommunalwäldern Thüringens, die beispielsweise nach FSC und/oder Naturland zertifiziert sind, Teil der NWE5 Kulisse sind?
10. Liegen Ihnen Informationen über private Stiftungen, Verbände oder sonstige Privatinitiativen aus Thüringen vor, die Flächen der NWE5 Kulisse zur Verfügung gestellt haben?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Zeit und Bemühungen, diese Informationen bereitzustellen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. August 2023
  • Frist
    9. September 2023
  • 0 Follower:innen
Nico Brändlein
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, die Nationalen Strategie zur biologischen Viel…
An Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz Details
Von
Nico Brändlein
Betreff
Natürliche Waldentwicklung in Thüringen [#285675]
Datum
7. August 2023 16:32
An
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, die Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) sah vor, dass sich bis zum Jahr 2020 der Flächenanteil der Wälder mit natürlicher Waldentwicklung 5 % der Waldfläche betragen soll. Meine Fragen: 1. Könnten Sie mir bitte mitteilen, auf welchem Prozentsatz die natürliche Waldentwicklung derzeit in Thüringen stattfindet? Eine Aufteilung nach den verschiedenen Besitzstatus (Staat, Nationales Naturerbe, Kommunal, Privat) wäre dabei sehr hilfreich. 2. Welche konkreten Maßnahmen und Strategien werden von Thüringen ergriffen, um die Förderung der natürlichen Waldentwicklung und die Erreichung des angestrebten 5%-Ziels zu unterstützen? 3. Bis zu welchem Zeitpunkt strebt Thüringen an, das Ziel von 5% Flächenanteil für natürliche Waldentwicklung zu erreichen? 4. Können Sie mir mitteilen, wie viel Prozent des Staatswaldes in Thüringen aus der Nutzung genommen wurde? 5. Wie viel Prozent der stillgelegten Flächen entsprechen den Kriterien des Umweltbundesamtes und sind somit Teil der NWE5 Kulisse? 6. Welchen Schutzstatus haben die stillgelegten Flächen in Thüringen? Ich bitte um eine Auflistung der Anzahl der Gebiete sowie die Gesamtfläche für die verschiedenen Schutzkategorien, wie z.B. Nationalpark, Kernzonen Biosphärenreservate, Naturwaldreservate, Naturwälder, Waldrefugien, Nationales Naturerbe, Naturschutzgroßprojekte etc. 7. Sind alle Flächen des Nationalen Naturerbes in Thüringen Teil der NWE5 Kulissen? Falls nicht, welche Flächen sind davon ausgenommen? 8. Könnten Sie mir bitte eine Liste der Waldschutzgebiete in Thüringen zur Verfügung stellen, die Teil der NWE5 Kulisse sind und eine Fläche von mehr als 500 Hektar umfassen 9. Gibt es Informationen darüber, ob die Naturwaldentwicklungsflächen in den Kommunalwäldern Thüringens, die beispielsweise nach FSC und/oder Naturland zertifiziert sind, Teil der NWE5 Kulisse sind? 10. Liegen Ihnen Informationen über private Stiftungen, Verbände oder sonstige Privatinitiativen aus Thüringen vor, die Flächen der NWE5 Kulisse zur Verfügung gestellt haben? Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Zeit und Bemühungen, diese Informationen bereitzustellen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Nico Brändlein Anfragenr: 285675 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285675/ Postanschrift Nico Brändlein << Adresse entfernt >>
Nico Brändlein
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Natürliche Waldentwicklung in Thüringen“ vom 07.08.2023 (#285675) …
An Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz Details
Von
Nico Brändlein
Betreff
AW: Natürliche Waldentwicklung in Thüringen [#285675]
Datum
10. September 2023 14:04
An
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Natürliche Waldentwicklung in Thüringen“ vom 07.08.2023 (#285675) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Nico Brändlein
Nico Brändlein
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Natürliche Waldentwicklung in Thüringen“ vom 07.08.2023 (#285675) …
An Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz Details
Von
Nico Brändlein
Betreff
AW: Natürliche Waldentwicklung in Thüringen [#285675]
Datum
10. September 2023 14:04
An
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Natürliche Waldentwicklung in Thüringen“ vom 07.08.2023 (#285675) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Nico Brändlein
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Sehr geehrter Herr Brändlein, entschuldigen Sie bitte die Verzögerung. Auf Grund einer Fülle von Vorgängen in den…
Von
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Betreff
WG: Natürliche Waldentwicklung in Thüringen [#285675]
Datum
12. September 2023 09:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Brändlein, entschuldigen Sie bitte die Verzögerung. Auf Grund einer Fülle von Vorgängen in den letzten Wochen ist mir Ihre Anfrage leider "durchgegangen" bzw. sie ist auf meinem Schreibtisch liegen geblieben. Ich werde unsere Antwort an Sie zeitnah fertig machen. Mit freundlichen Grüßen

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Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Sehr geehrter Herr Brändlein, vielen Dank für Ihre Anfrage. Entschuldigen Sie bitte, dass die Antwort auf Grund…
Von
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Betreff
WG: Natürliche Waldentwicklung in Thüringen [#285675]
Datum
19. September 2023 16:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Brändlein, vielen Dank für Ihre Anfrage. Entschuldigen Sie bitte, dass die Antwort auf Grund der aktuellen Arbeitssituation etwas mehr Zeit in Anspruch genommen hat. Zunächst erlauben Sie den Hinweis, dass der Freistaat Thüringen bereits 2010 eine eigene „Thüringer Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt“ erarbeitet hat. Diese Strategie führt zu dem von Ihnen genannten Ziel Folgendes aus: „Die Umsetzung des Ziels, 25.000 ha geeignete Flächen des Thüringer Landeswaldes aus der forstwirtschaftlichen Nutzung zu nehmen, ist deutlich vorangeschritten. Spätestens im Jahr 2029 ist die forstwirtschaftliche Nutzung auf diesen Flächen beendet bzw. sind eventuell dafür notwendige Waldumbaumaßnahmen abgeschlossen.“ (Seite 18 der Strategie). Dieses Ziel wurde im Koalitionsvertrag der letzten Regierung von 2014 auf 5 % präzisiert. Im Hinblick auf Ihre Anfrage ist auszuführen, dass der Freistaat Thüringen bereits im Jahr 2018 das formulierte Ziel, 5 % der Thüringer Wälder aus der forstlichen Nutzung zu nehmen, insofern grundsätzlich erreicht hat, dass Ende 2018 die gut 26.500 Hektar Flächen (Ausnahme NNE-Flächen siehe Erläuterungen weiter unten) identifiziert wurden, die vollständig aus der Nutzung genommen werden sollen. Die entsprechende Pressemitteilung finden Sie hier: https://infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/medienservice/medieninformationen/detailseite/wald-flaechen-fuer-gemeinsames-5-prozent-ziel-stehen-fest. Allerdings gibt es einzelne Flächen, die unter anderem über gezielte Maßnahmen noch in die Nutzungsaufgabe überführt werden sollen. Dies kann z. B. auf Flächen zielführend sein, auf denen aktuell noch überwiegend Fichten stocken, so dass vorbereitende Arbeiten im Hinblick auf eine vollständige Nutzungseinstellung sinnvoll und notwendig sind; diese Arbeiten sollen auf den Flächen der Anstalt öffentlichen Rechts ThüringenForst bis Ende 2029 abgeschlossen werden. In der Folge wurde im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz mit https://www.naturwaldwandel.de/ eine Informationsplattform eingerichtet, in der sämtliche Information zu der Flächenkulisse allgemein und zu den einzelnen Flächen im Besonderen für die breite Öffentlichkeit allgemeinverständlich verfügbar gemacht wurden. Parallel hat auch ThüringenForst Informationen unter https://www.thueringenforst.de/wald-zukunft/naturschutz/wilde-waelder verfügbar gemacht, die insbesondere die Flächen der Anstalt öffentlichen Rechts ThüringenForst umfassen. Auf diesen Seiten finden sie nahezu sämtliche Informationen, über die wir flächenspezifisch zum jetzigen Zeitpunkt verfügen. Damit sollten sich Ihre Fragen nach unserem Erachten weitgehend beantworten lassen. Darüber hinaus noch folgende Anmerkungen: Nach unserer Auffassung wird unsere gesamte identifizierte Gebietskulisse von 26.500 Hektar die Kriterien des bundesweiten 5%-Ziels erfüllen. Zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch mit der Einschränkungen, dass einzelne Flächen von ThüringenForst in geringem Umfang aktuell noch vorbereitenden Maßnahmen unterliegen und erst bis 2029 vollständig aus der Nutzung genommen werden. Zudem sind die großen NNE-Flächen, für deren Entwicklung insbesondere die DBU und die BImA verantwortlich zeichnen, noch nicht flächenscharf durch sogenannte Naturerbeentwicklungspläne untersetzt. Da die NNE-Flächen nicht vollständig in die 5%-Kulisse eingerechnet werden können, weil diese zum Teil auch zu pflegende Lebensraumtypen aufweisen, sind diese Untersetzungen noch abzuwarten und sollen dann sukzessiv in die Informationsplattform eingearbeitet werden. Auch auf den NNE-Flächen sind in Teilbereichen noch vorbereitende waldbauliche Maßnahmen erforderlich. Wir arbeiten fortlaufend an der weiteren Untersetzung bzw. Umsetzung dieser Zielerreichung. So läuft beispielsweise aktuell ein Verfahren zur Neuausweisung des Biosphärenreservates Rhön; im Rahmen dieses Verfahrens sollen auch neue Kernzonen rechtlich gesichert werden. Soweit wir übergreifende Statistiken haben, wie beispielsweise im Hinblick auf die Verteilung der Eigentumsarten sind diese unter https://www.naturwaldwandel.de/ verfügbar. Darüber hinausgehende Übersichten, wie beispielsweise eine Auflistung, welche Flächen bereits in die NWE5-Kulisse aufgenommen wurden, liegen uns nicht vor. Wir verfügen auch über keine Informationen zu umfassenden forstlichen Eigentumsverhältnissen und somit auch nicht zu vollständigen Angaben nutzungsfreier Flächen von Stiftungen, Verbänden und privaten Initiativen sowie zur Art und Weise der Bewirtschaftung von Kommunalwald. Wir hoffen, Ihnen mit den von uns im Internet bereitgestellten Informationen sowie den vorangegangenen Erläuterung weitergeholfen zu haben. Zu grundsätzlichen forstlichen Angelegenheiten können Sie sich darüber hinausgehend an das für Forsten zuständige Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft wenden. Mit freundlichen Grüßen