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Naturschutz

die größe der neu versiegelten Flächen in Deutschland von 2018-2022.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Oktober 2022
  • Frist
    12. November 2022
  • 0 Follower:innen
Ferdinand Mrosek
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die größe der neu…
An Bundesamt für Naturschutz Details
Von
Ferdinand Mrosek
Betreff
Naturschutz [#260575]
Datum
10. Oktober 2022 19:41
An
Bundesamt für Naturschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die größe der neu versiegelten Flächen in Deutschland von 2018-2022.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ferdinand Mrosek Anfragenr: 260575 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260575/ Postanschrift Ferdinand Mrosek << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ferdinand Mrosek

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Bundesamt für Naturschutz
Sehr geehrter Herr Mrosek, zur Ihren Fragen können wir Ihnen Folgende Auskunft gemäß IFG und UFG geben: 1. Frage…
Von
Bundesamt für Naturschutz
Betreff
UIG/IFG-Anfrage: Naturschutz in Städten, Flächenversiegelung #260574 + #260575 (Frag den Staat)
Datum
9. November 2022 10:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Mrosek, zur Ihren Fragen können wir Ihnen Folgende Auskunft gemäß IFG und UFG geben: 1. Frage: "Bitte senden Informationen zu Naturschutzgebieten innerhalb von Städten. Wie viele sind es insgesamt und wie viele "Stadtnaturschutzgebiete" wurden von 2017-2022 bundesweit eingerichtet?" 2. Frage: "Bitte senden die Größe der neu versiegelten Flächen in Deutschland von 2018-2022." zu Frage 1: Hier liegen uns auf der Bundesebene keine Informationen darüber vor, wie viele "Stadtnaturschutzgebiete" es gibt bzw. wie viele von 2017 - 2022 bundesweit eingerichtet worden sind. zur Frage 2: Die amtliche Statistik zur Flächeninanspruchnahme wird durch das Statistische Bundesamt geführt. https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/_inhalt.html Detaillierte Daten dazu werden auch durch das UBA erhoben. https://www.umweltbundesamt.de Im Auftrag Silke Höfler Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Bundesamt für Naturschutz Konstantinstr. 110 | 53179 Bonn Telefon: 0228 84 91-4444 Fax: 0228 84 91-1039 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.bfn.de ----------------------------------------------------------------------------- Ihre personenbezogenen Daten werden zur weiteren Bearbeitung und Korrespondenz entsprechend der Datenschutzerklärung des BfN verarbeitet. Diese können Sie über folgende Adresse auf dem Internetauftritt des BfN abrufen: https://www.bfn.de/datenschutz.html. Sollte Ihnen ein Abruf der Datenschutzerklärung nicht möglich sein, kann diese Ihnen auch in Textform übermittelt werden. Your personal data will be processed within the scope of this correspondence and its further processing in accordance with the BfN data protection declaration.The declaration can be retrieved via the following address on the BfN website: https://www.bfn.de/en/privacy-policy.html.If it is not possible to retrieve the data protection declaration online, a hardcopy can be sent on request. >>> "Ferdinand Mrosek [#260575]" <<Name und E-Mail-Adresse>> 10.10.2022 19:41 >>> Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die größe der neu versiegelten Flächen in Deutschland von 2018-2022. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen