Sehr geehrter Herr Mrosek,
zur Ihren Fragen können wir Ihnen Folgende Auskunft gemäß IFG und UFG
geben:
1. Frage: "Bitte senden Informationen zu Naturschutzgebieten innerhalb
von Städten.
Wie viele sind es insgesamt und wie viele "Stadtnaturschutzgebiete"
wurden von 2017-2022 bundesweit eingerichtet?"
2. Frage: "Bitte senden die Größe der neu versiegelten Flächen in
Deutschland von 2018-2022."
zu Frage 1:
Hier liegen uns auf der Bundesebene keine Informationen darüber vor,
wie viele "Stadtnaturschutzgebiete"
es gibt bzw. wie viele von 2017 - 2022 bundesweit eingerichtet worden
sind.
zur Frage 2:
Die amtliche Statistik zur Flächeninanspruchnahme wird durch das
Statistische Bundesamt geführt.
https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/_inhalt.html
Detaillierte Daten dazu werden auch durch das UBA erhoben.
https://www.umweltbundesamt.de
Im Auftrag
Silke Höfler
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bundesamt für Naturschutz
Konstantinstr. 110 | 53179 Bonn
Telefon: 0228 84 91-4444
Fax: 0228 84 91-1039
E-Mail:
<<E-Mail-Adresse>>
Internet:
www.bfn.de
-----------------------------------------------------------------------------
Ihre personenbezogenen Daten werden zur weiteren Bearbeitung und
Korrespondenz entsprechend der Datenschutzerklärung des BfN verarbeitet.
Diese können Sie über folgende Adresse auf dem Internetauftritt des BfN
abrufen:
https://www.bfn.de/datenschutz.html. Sollte Ihnen ein Abruf der
Datenschutzerklärung nicht möglich sein, kann diese Ihnen auch in
Textform übermittelt werden.
Your personal data will be processed within the scope of this
correspondence and its further processing in accordance with the BfN
data protection declaration.The declaration can be retrieved via the
following address on the BfN website:
https://www.bfn.de/en/privacy-policy.html.If it is not possible to
retrieve the data protection declaration online, a hardcopy can be sent
on request.
>>> "Ferdinand Mrosek [#260575]" <
<Name und E-Mail-Adresse>>
10.10.2022 19:41 >>>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die größe der neu versiegelten Flächen in Deutschland von 2018-2022.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des
Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG)
sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im
Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur
Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG),
soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein,
möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die
zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich
um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den
anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15
nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte
ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der
Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2
VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie
möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber
innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich
widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne
Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um
Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für
Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen