Nennung der von der EEG Umlage befreiten Betriebe

eine aktualisierte Liste, der Unternehmen die 2013 von der EEG Umlage befreit sind. Im speziellen beziehe ich mich auf folgende erfolgreiche Anfrage ( https://fragdenstaat.de/anfrage/nennung-der-von-der-eeg-umlage-befreiten-betriebe/ ) in der die Zahlen für 2012 enthalten sind und die Auskunft über 2013 nicht erteilt werden konnte.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. Februar 2013
  • Frist
    3. April 2013
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Mila Frerichs
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine aktualisier…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
Mila Frerichs
Betreff
Nennung der von der EEG Umlage befreiten Betriebe
Datum
26. Februar 2013 09:38
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine aktualisierte Liste, der Unternehmen die 2013 von der EEG Umlage befreit sind. Im speziellen beziehe ich mich auf folgende erfolgreiche Anfrage ( https://fragdenstaat.de/anfrage/nennung-der-von-der-eeg-umlage-befreiten-betriebe/ ) in der die Zahlen für 2012 enthalten sind und die Auskunft über 2013 nicht erteilt werden konnte.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Mila Frerichs Postanschrift Mila Frerichs << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mila Frerichs

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Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Nennung der im Jahr 2013 von der EEG-Umlage befreiten Betriebe Sehr geehrte Frau Frerichs, in Ihrer E-Mail vom 2…
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
Nennung der im Jahr 2013 von der EEG-Umlage befreiten Betriebe
Datum
6. März 2013 09:13
Status
Information nicht vorhanden
Sehr geehrte Frau Frerichs, in Ihrer E-Mail vom 26.02.2013 bitten Sie im Anschluss an Ihre im Oktober 2012 gestellte Anfrage um die Weitergabe einer Liste, in der diejenigen Unternehmen benannt sind, die im Jahr 2013 nach §§ 40 ff. EEG privilegiert worden sind. Derartige Listen hat das BAFA auf seiner Homepage für die Begrenzungsjahre 2010 bis 2012 veröffentlicht. Eine Liste für das Begrenzungsjahr 2013 ist bislang nicht erstellt worden, weil das Antragsverfahren 2012 voraussichtlich erst Ende März vollständig abgeschlossen werden kann. Ich bitte Sie daher, die Homepage des BAFA im Laufe April 2013 aufzurufen bzw. sich wieder an mich zu wenden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dr. Nicole Holzheu Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Referat 102 Frankfurter Straße 29-35 65760 Eschborn