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Nennung der von der EEG Umlage befreiten Betriebe

Bitte nennen Sie mir die Firmennamen mit Adressen der Unternehmen, welche von der EEG Umlage weitestgehend befreit sind.

Es handelt sich nach meinen Informationen um ca 730 Unternehmen welche nur eine äußerst geringe Umlage nach den Erneuerbaren Energiegesetz bezahlen.

Nennen Sie mir auch bitte den €-Betrag welchen jedes einzelne Unternehmen durch diese Reduzierung einsparen.

Ergebnis der Anfrage

Nachdem sich immer mehr Unternehmen von der EEG Umlage befreien lassen und den Anträgen bisher auch fast immer stattgegeben wurde stellt sich die Frage um welche Art von Unternehmen es sich handelt. Des weiteren - auch um dem potentiellen Kunden der Unternehmen eine Entscheidungsgrundlage für mögliche Geschäftsbeziehungen zu geben - sind die Namen der Unternehmen bekannt zu geben. Auch Verbrauchsmengen sollten offengelegt werden.

Um von der EEG Umlage freigestellt zu werden muss das beantragende Unternehmen einen absoluten Mindeststromverbrauch überschreiten was nur sehr wenige, sehr große Unternehmen erreichen. Mittelständische als auch kleine Betriebe werden sehr wahrscheinlich benachteiligt.
Hier die Vorgaben:
http://www.erneuerbare-energien.de/file…

Auch stellt sich die Frage ob Unternehmen, wo der Wettbewerber befreit ist, aufgrund dieser Grenze nicht benachteiligt sind ?

Sodann scheint es als ob sich die Befreiung (Anträge) immer auf die komplette EEG Umlage bezieht auch wenn die Unternehmen erst vor kurzem den Antrag gestellt haben und somit eigentlich die Umlage die bei der Antragstellung vorhanden war bezahlen sollten. Das heisst diese sollten doch maximal von der Steigerung der Umlage (ab der Antragstellung) befreit werden.

Weiterhin stellt sich die Frage, ob nicht ein bestimmter Teil der bereiten Unternehmen den Kostenvorteil insoweit an die Allgemeinheit kompensieren sollten dass diese z.B. Akzeptieren 10 oder 20 Stunden pro Jahr (oder sogar viel mehr) keinen Strom zu bekommen. Das wäre an Engpasstagen. Sicherlich benötigt ein Wasserwerk (es stellt sich die Frage ob diese überhaupt befreit werden sollen) keine 24 Stunden pro Tag Strom. Aufgrund des schwankenden Bedarfes laufen die Anlagen normalerweise nie auf Vollast. Selbst Aluminiumwerke - Elektrolytische Prozesse mit extrem hohe Energieverbrauchsmengen - können sehr wahrscheinlich Versorgungsausfälle von ein paar Minuten oder Stunden ohne Probleme überbrücken.
Es sind nur ganz wenige Unternehmen die koninuierlich Strom benötigen und der Prozess auf keinen Fall unterbrochen werden darf.

Hier ist eine Klärung dringend erforderlich und möglicherweise kann sich die investigative Presse mit Fachleuten zusammensetzen und das klären.

Aufgrund des Merit-Order Effekts sind auch diese Unternehmen Nutzniesser der Erneuerbaren Energien. Es ist eindeutig erwiesen dass sich die Preise an der Strombörse, insbesondere an sonnigen Tagen, tagsüber verringert haben.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. September 2012
  • Frist
    6. Oktober 2012
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte nennen Sie…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nennung der von der EEG Umlage befreiten Betriebe
Datum
4. September 2012 22:03
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte nennen Sie mir die Firmennamen mit Adressen der Unternehmen, welche von der EEG Umlage weitestgehend befreit sind. Es handelt sich nach meinen Informationen um ca 730 Unternehmen welche nur eine äußerst geringe Umlage nach den Erneuerbaren Energiegesetz bezahlen. Nennen Sie mir auch bitte den €-Betrag welchen jedes einzelne Unternehmen durch diese Reduzierung einsparen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer ZINSER Postanschrift Anonymer Nutzer ZINSER << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Nennung der von der EEG Umlage befreiten…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
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Betreff
AW: Nennung der von der EEG Umlage befreiten Betriebe
Datum
7. Oktober 2012 19:32
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Nennung der von der EEG Umlage befreiten Betriebe" vom 04.09.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag, 19 Stunden überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer ZINSER Postanschrift Anonymer Nutzer ZINSER << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Nennung der von der EEG Umlage befreiten…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
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Betreff
AW: AW: Nennung der von der EEG Umlage befreiten Betriebe
Datum
7. Oktober 2012 19:32
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Nennung der von der EEG Umlage befreiten Betriebe" vom 04.09.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag, 19 Stunden überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer ZINSER Postanschrift Anonymer Nutzer ZINSER << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, vielen Dank für Ihre erneute Anfrage. Leider liegt mir ihre Anfrage vom 4.9.1…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: AW: Nennung der von der EEG Umlage befreiten Betriebe
Datum
10. Oktober 2012 18:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, vielen Dank für Ihre erneute Anfrage. Leider liegt mir ihre Anfrage vom 4.9.12 nicht vor und konnte auch bei anderen möglicherweise zuständige Kollegen nicht gefunden werden. Insofern muss ich Sie bitten mir ihre Frage erneut zu übermitteln. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Hanna Schumacher
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Frau Schumacher, hier ist der Link zu dem gesamten Vorgang: https://fragdenstaat.de/anfrage/nennung…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: AW: Nennung der von der EEG Umlage befreiten Betriebe
Datum
12. Oktober 2012 00:04
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Sehr geehrte Frau Schumacher, hier ist der Link zu dem gesamten Vorgang: https://fragdenstaat.de/anfrage/nennung-der-von-der-eeg-umlage-befreiten-betriebe/#write-message ----- Und hier die Anfrage: Von Anfragesteller/in Betreff Nennung der von der EEG Umlage befreiten Betriebe Datum 4. September 2012 22:03:19 An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Status Warte auf Antwort Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte nennen Sie mir die Firmennamen mit Adressen der Unternehmen, welche von der EEG Umlage weitestgehend befreit sind. Es handelt sich nach meinen Informationen um ca 730 Unternehmen welche nur eine äußerst geringe Umlage nach den Erneuerbaren Energiegesetz bezahlen. Nennen Sie mir auch bitte den €-Betrag welchen jedes einzelne Unternehmen durch diese Reduzierung einsparen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.... Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer ZINSER ---- Wenn Sie weitergehende Fragen haben melden Sie sich bitte. Vorerst will ich Ihnen meine persönliche Email nicht nennen da wir den Vorgang über das Portal abwickeln sollen. Ansonsten gehen Informationen verloren. Mit freundlichem Gruss, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer ZINSER << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Nennung der von der EEG Umlage befreiten…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: WG: AW: Nennung der von der EEG Umlage befreiten Betriebe
Datum
12. Oktober 2012 00:04
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Nennung der von der EEG Umlage befreiten Betriebe" vom 04.09.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer ZINSER Postanschrift Anonymer Nutzer ZINSER << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, ich habe ihre Anfrage an das für die Besondere Ausgleichsregelung für stromin…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: WG: AW: Nennung der von der EEG Umlage befreiten Betriebe
Datum
12. Oktober 2012 08:56
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, ich habe ihre Anfrage an das für die Besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle abgegeben, von dem Sie eine Antwort erhalten werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Hanna Schumacher
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, anbei erhalten Sie die erbetenen Informationen. Die Höhe der jeweiligen Ei…
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
Nennung der von der EEG Umlage befreiten Betriebe
Datum
12. Oktober 2012 09:40
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, anbei erhalten Sie die erbetenen Informationen. Die Höhe der jeweiligen Einsparung kann aus zwei Gründen nicht veröffentlicht werden. Zum einen ist sie dem BAFA aufgrund der Systematik der Besonderen Ausgleichsregelung nicht bekannt. Denn die Begrenzung der EEG-Umlage gilt immer nur für den Strom, den die begünstigten Unternehmen im Folgejahr an den durch die Besondere Ausgleichsregelung begünstigten Abnahmestellen beziehen. Diese Strommengen können, abhängig insbesondere von den jeweiligen wirtschaftlichen Verhältnissen, höher oder ggf. auch niedriger liegen als die ursprünglich im Bescheidverfahren zugrunde gelegten Mengen. Als Bezugsmenge dient im Bescheidverfahren die bezogene und selbst verbrauchte Strommenge im letzten der Antragstellung vorausgegangenen Geschäftsjahres des Unternehmens. Für das Bewilligungsjahr 2012, dessen Anträge bis Mitte 2011 gestellt wurden, beruht die Privilegierung also auf den Stromverbrauchsdaten von 2010. Zum anderen handelt es sich bei den Stromverbrauchsdaten um schutzwürdige Geschäftsgeheimnisse, deren Veröffentlichung geeignet wäre, die Wettbewerbsposition der entsprechenden Unternehmen nachteilig zu beeinflussen, indem Rückschlüsse auf wettbewerbsrelevante Umstände möglich wären (vgl. im Umkehrschluss Urteil des BVerwG vom 28.05.2009 - 7 C 18/08 -). Derartige Geschäftsgeheimnisse dürften nicht an Dritte herausgegeben werden. Von Anfragesteller/in BetreffNennung der von der EEG Umlage befreiten Betriebe Datum4. September 2012 22:03:19 AnBundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit StatusWarte auf Antwort Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte nennen Sie mir die Firmennamen mit Adressen der Unternehmen, welche von der EEG Umlage weitestgehend befreit sind. Es handelt sich nach meinen Informationen um ca 730 Unternehmen welche nur eine äußerst geringe Umlage nach den Erneuerbaren Energiegesetz bezahlen. Nennen Sie mir auch bitte den €-Betrag welchen jedes einzelne Unternehmen durch diese Reduzierung einsparen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.... Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer ZINSER ---- Wenn Sie weitergehende Fragen haben melden Sie sich bitte. Vorerst will ich Ihnen meine persönliche Email nicht nennen da wir den Vorgang über das Portal abwickeln sollen. Ansonsten gehen Informationen verloren. Mit freundlichem Gruss, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer ZINSER << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem an den Daten keine Geschäftshgeheimnisse enthalten sind werde sprichts nic…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nennung der von der EEG Umlage befreiten Betriebe
Datum
15. Oktober 2012 22:32
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem an den Daten keine Geschäftshgeheimnisse enthalten sind werde sprichts nichts dagegen diese zu veröffentlichen. Welche Geheimnisse beinhalten: Unternehmensnamen, Standort, Branche und Geschäftsziel ? Sodann sind diese Daten auch unter http://taz.de/scripts/strom verfügbar. Bitte begründen Sie bis zum 18.10.2012 ausführlich weshalb diese Daten nicht veröffentlicht werden dürfen. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer ZINSER Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem ich nochmals alles durchgelesen habe komme ich zu dem Schluss dass die Dat…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
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Betreff
AW: AW: Nennung der von der EEG Umlage befreiten Betriebe
Datum
15. Oktober 2012 22:52
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem ich nochmals alles durchgelesen habe komme ich zu dem Schluss dass die Daten offengelegt werden dürfen. Sie brauchen nicht mehr zu antworten. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>