Neue IBAN ab 1.01.2023 für den Rundfunkbeitrag

Im Internet kursiert Information, dass ab 1.01.2023 die IBAN für den Rundfunkbeitrag geändert wurde.

In welchem Dokument wurde die alte und die neue IBAN für die Zahlung des Rundfunkbeitrags veröffentlicht? Bitte schicken Sie mir diesen Dokument.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. Januar 2023
  • Frist
    11. Februar 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im…
An Westdeutscher Rundfunk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Neue IBAN ab 1.01.2023 für den Rundfunkbeitrag [#267215]
Datum
7. Januar 2023 17:58
An
Westdeutscher Rundfunk
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Internet kursiert Information, dass ab 1.01.2023 die IBAN für den Rundfunkbeitrag geändert wurde. In welchem Dokument wurde die alte und die neue IBAN für die Zahlung des Rundfunkbeitrags veröffentlicht? Bitte schicken Sie mir diesen Dokument.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267215 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267215/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Westdeutscher Rundfunk
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Westdeutscher Rundfunk
Betreff
Betreff versteckt
Datum
7. Januar 2023 17:58
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
winmail.dat
11,0 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Westdeutscher Rundfunk
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage #267215 „Neue IBAN ab 1.01.2023 für den Rundfunkbeitrag“…
Von
Westdeutscher Rundfunk
Betreff
AW: Neue IBAN ab 1.01.2023 für den Rundfunkbeitrag [#267215]
Datum
6. September 2023 11:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage #267215 „Neue IBAN ab 1.01.2023 für den Rundfunkbeitrag“ vom 7. Januar 2023 hatten Sie noch keine Antwort des WDR, welchen Sie direkt angeschrieben hatten, erhalten. Daher wende ich mich der guten Ordnung halber nochmals an Sie mit dem Hinweis, dass auf der Seite von fragdenstaat.de eine Auskunft des rbb zu derselben Frage abrufbar ist. Hier wurde darauf verwiesen, dass das gemeinsame Konto aller Landesrundfunkanstalten nunmehr unter der geänderten IBAN DE07 5005 0000 0000 3456 78 läuft. https://fragdenstaat.de/anfrage/neue-iban-ab-1-01-2023-fuer-den-rundfunkbeitrag/ Mit freundlichen Grüßen