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Neues bayerisches Klimaschutzgesetz

Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit Monaten soll das bayerische Klimaschutzgesetz aufgrund des Urteils des BVerfG reformiert werden. Bisher wurde noch kein Gesetzentwurf der Staatsregierung veröffentlicht.

Bitte teilen Sie mir daher mit:
- Gibt es schon einen solchen Gesetzentwurf?
- Wurde er schon mit den Ressorts abgestimmt?
- Wurden die Regierungsfraktionen darüber informiert?
- Wie ist der aktuelle Status des Gesetzentwurfs?
- Wann wird der Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht werden?
- Welche wesentliche Änderungen enthält der Gesetzentwurf?
- Reicht der Gesetzentwurf aus, um das 1,5-Grad-Ziel zu erreichen?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. November 2021
  • Frist
    10. Dezember 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, seit Monaten soll das bayerische Klimaschutzgesetz…
An Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Neues bayerisches Klimaschutzgesetz [#232537]
Datum
8. November 2021 09:45
An
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, seit Monaten soll das bayerische Klimaschutzgesetz aufgrund des Urteils des BVerfG reformiert werden. Bisher wurde noch kein Gesetzentwurf der Staatsregierung veröffentlicht. Bitte teilen Sie mir daher mit: - Gibt es schon einen solchen Gesetzentwurf? - Wurde er schon mit den Ressorts abgestimmt? - Wurden die Regierungsfraktionen darüber informiert? - Wie ist der aktuelle Status des Gesetzentwurfs? - Wann wird der Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht werden? - Welche wesentliche Änderungen enthält der Gesetzentwurf? - Reicht der Gesetzentwurf aus, um das 1,5-Grad-Ziel zu erreichen? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232537 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232537/

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Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Anfragenummer: 232537 Az.: 72d-U8729-2020/247-96 Sehr Antragsteller/in Ihre Bürgeranfrage vom 08.11.2021 beantwort…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Neues bayerisches Klimaschutzgesetz [#232537]
Datum
10. November 2021 07:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Anfragenummer: 232537 Az.: 72d-U8729-2020/247-96 Sehr Antragsteller/in Ihre Bürgeranfrage vom 08.11.2021 beantworten wir gerne wie folgt: Wie Sie zutreffend ausführen, arbeitet die Staatsregierung derzeit an einer Gesetzesinitiative zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes. Die Gesetzesinitiative ist durch die Novellierung des Bundes-Klimaschutzgesetzes veranlasst. Der von Ihnen angesprochene „Klima-Beschluss“ des BVerfG vom 24.03.2021 richtet sich an den Bundesgesetzgeber, nicht jedoch an die insoweit nachrangige Landesgesetzgebung. Der Staatsregierung ist es ein wichtiges Anliegen, mit dem Gesetzentwurf die notwendige Anpassung an das Bundesrecht zu verfolgen und zugleich mit einem aktualisierten Klimaschutzprogramm mit gesicherter Finanzierung einen zeitgemäßen Grundstein für weitere Klimaschutzmaßnahmen zu legen (vgl. Regierungserklärung des Ministerpräsidenten vom 21. Juli 2021). Dieses „Gesamtpaket“ ist mit einem erheblichen Abstimmungsbedarf der Ressorts verbunden. Ferner dürfen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass Gesetzesinitiativen unter Federführung des StMUV mit Einleitung der Verbändeanhörung auf der Homepage des Ministeriums und mit Beginn des parlamentarischen Verfahrens auf der Homepage des Bayerischen Landtags elektronisch abrufbar sind (vgl. § 181 BayLTGeschO). Auf Ihre Anregung hin wurde die Anfrage als Bürgeranfrage behandelt, da wir die von Ihnen zitierten Vorschriften als nicht einschlägig erachten. Im Nachfolgenden finden Sie eine kurze Begründung zu den einzelnen Vorschriften. Sollten Sie darüber hinaus einen förmlichen Bescheid wünschen, bitten wir um kurze Rückmeldung. * § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG): Nach § 39 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 BayDSG besteht ein Anspruchsausschluss für Angelegenheiten der Rechtssetzung. Davon sind u. a. Unterlagen über politische Planungen und Referentenentwürfe von Gesetzen erfasst. Zudem wurde in der Anfrage kein berechtigtes, nicht auf eine entgeltliche Weiterverwendung gerichtetes Interesse glaubhaft dargelegt, vgl. § 39 Abs. 1 S. 1 BayDSG. * § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG): Ihre Anfrage lässt keinen Bezug zu Aufgaben der öffentlichen Verwaltung erkennen. Vielmehr begehren Sie Auskunft in einem Gesetzgebungsverfahren. Das BayUIG verpflichtet demgegenüber Behörden nur, soweit sie Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen, vgl. Art. 2 Abs. 1 Nr. 1 BayUIG. Eine in Bezug auf Ihr Begehr informationspflichtige Stelle ist im BayUIG nicht vorgesehen. Zudem ist das Vorliegen von Umweltinformationen äußerst fraglich. In § 2 Abs. 2 Nr. 3 BayUIG werden ausdrücklich Rechtsvorschriften, nicht jedoch Gesetzesentwürfe genannt. * § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG): Insoweit möchten wir Sie auf den eindeutigen Wortlaut des § 2 Abs. 3 VIG verweisen. Danach erfüllen oberste Bundes- und Landesbehörden den Begriff der informationspflichtigen Stelle nicht, soweit sie im Rahmen der Gesetzgebung tätig werden. Mit freundlichen Grüßen