Nichtanwendung der Antidiskriminierungsklausel

in einer Pressemitteilung vom 22. Januar 2024 hat der Senator Joe Chialo angekündigt, die Antidiskriminierungsklausel nicht mehr anwenden zu wollen (https://www.berlin.de/sen/kultgz/aktuelles/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1407434.php)

Ich bitte um alle Informationen im Zusammenhang mit dieser Entscheidung, insbesondere rechtliche Analysen, Memoranda, Schreiben und Eingaben von Dritten und Protokolle.

MIr geht es dabei sowohl um die Erstellung und Formulierung dieser Klausel wie auch der Entscheidung, diese nicht mehr anwenden zu wollen.

Sofern nötig, bitte ich um Beratung und Unterstützung, damit ich Ihnen weitere Angaben geben kann, damit ich die Informationen bzw. Akten näher bestimmen kann.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    22. Januar 2024
  • Frist
    24. Februar 2024
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Mathias Schindler
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: in ein…
An Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Details
Von
Mathias Schindler
Betreff
Nichtanwendung der Antidiskriminierungsklausel [#298004]
Datum
22. Januar 2024 17:57
An
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
in einer Pressemitteilung vom 22. Januar 2024 hat der Senator Joe Chialo angekündigt, die Antidiskriminierungsklausel nicht mehr anwenden zu wollen (https://www.berlin.de/sen/kultgz/aktuelles/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1407434.php) Ich bitte um alle Informationen im Zusammenhang mit dieser Entscheidung, insbesondere rechtliche Analysen, Memoranda, Schreiben und Eingaben von Dritten und Protokolle. MIr geht es dabei sowohl um die Erstellung und Formulierung dieser Klausel wie auch der Entscheidung, diese nicht mehr anwenden zu wollen. Sofern nötig, bitte ich um Beratung und Unterstützung, damit ich Ihnen weitere Angaben geben kann, damit ich die Informationen bzw. Akten näher bestimmen kann.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 298004 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298004/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Mathias Schindler << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mathias Schindler
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Sehr geehrter Herr Schindler, ich habe die Bearbeitung Ihres Antrags auf Akteneinsicht heute übernommen. Ihr Antr…
Von
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Betreff
AW: Nichtanwendung der Antidiskriminierungsklausel [#298004]
Datum
23. Januar 2024 16:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schindler, ich habe die Bearbeitung Ihres Antrags auf Akteneinsicht heute übernommen. Ihr Antrag betrifft umfangreiche Unterlagen der Senatsverwaltung, die wegen möglicher öffentlicher Vertraulichkeitsbedarfe zum Schutz des behördlichen Willensbildungsprozesses (§§ 9, 10 Informationsfreiheitsgesetz Berlin- IFG) sowie personenbezogener Daten im Falle von Schreiben bzw. Eingaben Dritter (§ 6 IFG) einer komplexen Prüfung auf Vertraulichkeitsbedarfe unterzogen werden müssten. Für die Prüfung ist ein Bearbeitungszeitraum von bis zu 3 Monaten nicht ausgeschlossen. Wir bemühen uns dennoch um eine zügige Bearbeitung Ihres Anliegens. Das IFG sieht hierfür je nach tatsächlichem Verwaltungsaufwand Gebühren zwischen 250 und 500 € vor. Einzelne Auskünfte und Akteneinsicht, die mit geringfügen Verwaltungsaufwand erteilt werden können, insbesondere da keine Vertraulichkeitsbedarfe betroffen sind, können jedoch kurzfristig und im Einzelfall kostenlos erteilt werden. Im Hinblick auf ein Beratung können Sie mich gerne unter der u.g. Diensttelefonnummer kontaktieren. Dabei können wir besprechen, ob Sie die gesamte Akte oder nur bestimmte Aktenteile benötigen, um ggf. die Kostenlast gering zu halten. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Sehr geehrter Herr Schindler, in meiner Zwischennachricht vom 23. Januar 2024 teilte ich Ihnen eine ungefähre Ein…
Von
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Betreff
AW: Nichtanwendung der Antidiskriminierungsklausel [#298004]
Datum
8. Februar 2024 11:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schindler, in meiner Zwischennachricht vom 23. Januar 2024 teilte ich Ihnen eine ungefähre Einschätzung der Gebühren für die Akteneinsicht mit. Da ich nunmehr zwischenzeitlich einen ähnlichen Antrag bearbeitet habe, kann ich den zunächst hoch eingeschätzten Gebührentatbestand etwas abmildern - ich gehe davon aus, dass es sich um Akten handelt, die zwar umfangreichen Verwaltungsaufwand verursachen, allerdings nicht eine Vielzahl geheimhaltungsbedürftiger Aktenteile beinhalten. Ich schätze den aktuellen Verwaltungsaufwand daher bei 80-150 Euro ein. Ferner erwäge ich Ihnen eine Akteneinsicht vor Ort zu gewähren. Melden Sie sich bitte bei mir, ob Sie an dem Begehren weiterhin festhalten möchten, da ich hier die Akte entsprechend vorbereiten müsste unter Schwärzung personenbezogener Daten. Mit freundlichen Grüßen,

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Mathias Schindler
Guten Tag << Anrede >> ich möchte Ihnen sehr für die schnelle Beantwortung meiner Anfrage danken. Noc…
An Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Details
Von
Mathias Schindler
Betreff
AW: Nichtanwendung der Antidiskriminierungsklausel [#298004]
Datum
10. März 2024 20:13
An
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Anrede >> ich möchte Ihnen sehr für die schnelle Beantwortung meiner Anfrage danken. Noch mehr danke ich Ihnen, dass Sie eine fast gleichlautende, aber etwas enger gefasste Anfrage bereits beantwortet haben. Die im Rahmen dieser Anfrage freigegebenen Dokumente auf https://fragdenstaat.de/anfrage/juristische-einschaetzung-zur-antisemitismus-antidiskriminierungsklausel/#nachricht-881059 reichen mir aus, ich glaube nicht, dass eine doppelte Arbeit stattfinden muss. Ich ziehe daher die Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>