Nichtbearbeitung von Akteneinsichtsersuchen

Alle Unterlagen, Notizen und Akten im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg aus denen hervorgeht, warum das Ihnen durch die Wasserschutzpolizei Ost (DIR E WSP ZVA 2) unter der Vorgangsnummer 230728-0944-020184 am 28. Juli 2023 übermittelte Akteneinsichtsersuchen des Rechtsanwalt O. Weidmann und die dazugehörigen Kopien des polizeilichen Vorgangs an das Bezirksamt (OrdVetleb34-Ti 14/23 AO) nicht bearbeitet wird und wo diese Kopien nunmehr verblieben sind, wenn sie nicht der Kanzlei der "Anwälte im Mehringhof" zugestellt wurden.

Akten im Sinne des Berliner IFG sind nach der Legaldefinition in § 3 Abs. 2 alle schriftlich, elektronisch, optisch, akustisch oder auf andere Weise festgehaltenen Gedankenverkörperungen und sonstige Aufzeichnungen, insbesondere Schriftstücke, Dateien, Briefe, Befunde, Fotos, Pläne etc. soweit sie amtlichen Zwecken dienen.

Ergebnis der Anfrage

Die Akteninhalte welche von der WSP Ost an das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg übermittelt wurden konnten aufgefunden werden. Der Tätigkeitsbericht ist allerdings nicht von dem Anlass der angefragt wurde.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Oktober 2023
  • Frist
    21. November 2023
  • Kosten dieser Information:
    5,00 Euro
  • 0 Follower:innen
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle U…
An Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
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Betreff
Nichtbearbeitung von Akteneinsichtsersuchen [#290410]
Datum
17. Oktober 2023 23:03
An
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Unterlagen, Notizen und Akten im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg aus denen hervorgeht, warum das Ihnen durch die Wasserschutzpolizei Ost (DIR E WSP ZVA 2) unter der Vorgangsnummer [geschwärzt] am 28. Juli 2023 übermittelte Akteneinsichtsersuchen des Rechtsanwalt O. [geschwärzt] und die dazugehörigen Kopien des polizeilichen Vorgangs an das Bezirksamt (OrdVetleb34-Ti 14/23 AO) nicht bearbeitet wird und wo diese Kopien nunmehr verblieben sind, wenn sie nicht der Kanzlei der "Anwälte im [geschwärzt]" zugestellt wurden. Akten im Sinne des Berliner IFG sind nach der Legaldefinition in § 3 Abs. 2 alle schriftlich, elektronisch, optisch, akustisch oder auf andere Weise festgehaltenen Gedankenverkörperungen und sonstige Aufzeichnungen, insbesondere Schriftstücke, Dateien, Briefe, Befunde, Fotos, Pläne etc. soweit sie amtlichen Zwecken dienen. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 290410 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Entscheidung Antrag Aktenauskunft Von der Post zugestellt am 27. Oktober 2023. Dem Antrag auf Akteneinsicht wird s…
Von
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Via
Briefpost
Betreff
Entscheidung Antrag Aktenauskunft
Datum
20. Oktober 2023
Status
Warte auf Antwort
Von der Post zugestellt am 27. Oktober 2023. Dem Antrag auf Akteneinsicht wird stattgegeben (gebühren und auslagenfrei).
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Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Unterlagen, Notizen und Akten im Bezirksamt Friedrichshain-Kr…
An Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
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Betreff
AW: Nichtbearbeitung von Akteneinsichtsersuchen [#290410]
Datum
23. Oktober 2023 16:05
An
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Unterlagen, Notizen und Akten im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg aus denen hervorgeht, warum das Ihnen durch die Wasserschutzpolizei Ost (DIR E WSP ZVA 2) unter der Vorgangsnummer [geschwärzt] am 28. Juli 2023 übermittelte Akteneinsichtsersuchen des Rechtsanwalt O. [geschwärzt] und die dazugehörigen Kopien des polizeilichen Vorgangs an das Bezirksamt (OrdVetleb34-Ti 14/23 AO) nicht bearbeitet wird und wo diese Kopien nunmehr verblieben sind, wenn sie nicht der Kanzlei der "Anwälte im [geschwärzt]" zugestellt wurden. Akten im Sinne des Berliner IFG sind nach der Legaldefinition in § 3 Abs. 2 alle schriftlich, elektronisch, optisch, akustisch oder auf andere Weise festgehaltenen Gedankenverkörperungen und sonstige Aufzeichnungen, insbesondere Schriftstücke, Dateien, Briefe, Befunde, Fotos, Pläne etc. soweit sie amtlichen Zwecken dienen. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 290410 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Abschrift Behörden PingPong: Die Erteilung der Akteinsicht ist die Aufgabe der Wasserschutzpolizei (WSP Ost) nicht…
Von
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Via
Briefpost
Betreff
Abschrift
Datum
27. Oktober 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
354,0 KB
Behörden PingPong: Die Erteilung der Akteinsicht ist die Aufgabe der Wasserschutzpolizei (WSP Ost) nicht die des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg.
Dienststelle Wasserschutzpolizei/Luftsicherheit Wache Ost
Akteneinsichtsersuchen Inhalt: Die Akteninhalte welche von der WSP Ost an das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg …
Von
Dienststelle Wasserschutzpolizei/Luftsicherheit Wache Ost
Via
Briefpost
Betreff
Akteneinsichtsersuchen
Datum
1. November 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Inhalt: Die Akteninhalte welche von der WSP Ost an das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg übermittelt wurden. Der Tätigkeitsbericht ist allerdings nicht von dem Anlass der angefragt wurde. Angefragt war der Tätigkeitsbericht zur amtstierärztlichen "Vor-Ort-Kontrolle" vom 03.03.2023 um 11.20 Uhr am Uferwanderweg Plänterwald nahe Anlegestelle "am Klipper", desweiteren zu dem laut Aktenvermerk des VetLeb11 (Tierärztin Frau U. L.) des Ordnungsamt des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg stattgefundenen Vorbereitungstermin um 10.50 Uhr in den Räumen der WSP Ost und zu der dort geäußerten Gefahrenprognose zur Euthanisierung des Hundes „Murphy“ ohne Rücksprache mit dem Besitzer. Vergleich: https://fragdenstaat.de/anfrage/toetung-eines-hundes-ohne-ruecksprache-mit-dem-besitzer-und-in-dessen-abwesenheit/ (Die Behauptung: "Mehrere Versuche den Betroffen postalisch zu erreichen (durch BA Fr-Kr) sind bereits fehlgeschlagen" ist unzutreffend)
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AW: Akteneinsichtsersuchen [#290410] Guten Tag [geschwärzt], Sehr [geschwärzt], das ihnen vorliegende Akteneinsic…
An Dienststelle Wasserschutzpolizei/Luftsicherheit Wache Ost Details
Von
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Betreff
AW: Akteneinsichtsersuchen [#290410]
Datum
19. März 2024 18:13
An
Dienststelle Wasserschutzpolizei/Luftsicherheit Wache Ost
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
geschwärzt
274,7 KB
geschwärzt
863,5 KB
Guten Tag [geschwärzt], Sehr [geschwärzt], das ihnen vorliegende Akteneinsichtsersuchen meines Anwaltes vom 20.07.2023 haben sie - sicherlich versehentlich - nicht korrekt bearbeitet. Dort war zu lesen: "Ich beantrage Akteneinsicht in die zum Sachverhalt angelegten Vorgänge, Tätigkeitsberichte, Vermerke etc, ferner in die Vorgänge, die zur Begründung einer Gefahrenprognose gegenüber den beteiligten Amtstierärztinnen des VetLeb 11 mit der Tierärztin Frau U. [geschwärzt] und dem Ord VetLeb 13 mit der Tierärztin Frau S. [geschwärzt] herangezogen wurden." Sie haben lediglich den Vorgang 231017-1340-020184 der Dir E WSP ZVA 2 übersendet. Den angefragten Tätigkeitsbericht / Amtshilfeersuchen des Veterinäramtes mit der Vorgangskennung 230303-1110-392245 haben sie nicht ausgehändigt. Ich stelle somit erneut den Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft (Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG) und verweise zusätzlich auf das ihnen vorliegende Schreiben mit dem Zeichen: W 065/23 vom 20.07.2023 von Herrn Rechtsanwalt [geschwärzt] und bitte um zeitnahe Erledigung. Die Datenauskunft ihrer Behörde und den Antrag auf Akteneinsicht (Anwalt) hänge ich Ihnen an. Sie können hier antworten bzw. es wird um Übersendung der Unterlagen zwecks Einsichtnahme an den beauftragten Anwalt gebeten. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - va-ermvf-polizei.pdf - bfdi-ii.pdf Anfragenr: 290410 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]

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Polizei Berlin
Tätigkeitsbericht Der fehlende Tätigkeitsbericht zur Amtshilfe für die Amtstierärztinnen Frau K. und Frau L.. Zwar…
Von
Polizei Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Tätigkeitsbericht
Datum
25. April 2024
Status
Anfrage abgeschlossen
Der fehlende Tätigkeitsbericht zur Amtshilfe für die Amtstierärztinnen Frau K. und Frau L.. Zwar nicht direkt von der Wasserschutzpolizei-Ost verfasst, aber von der Polizei Berlin Abschnitt 35 (Segelfliegerdamm) und der beteiligten Direktion Einsatz/Verkehr Referat Wasserschutzpolizei / Polizeihubschrauberstaffel (Dir E/V WSP HuSt 3).