Nieberdingstr. Münster

im Telefonat mit Frau Jennifer Düllmann wurde mir mitgeteilt, das in der Nieberdingstr. in Münster vorerst (und schon seit einem Jahr) keine Wohnungen mehr vermietet werden, bis intern geklärt wurde, wie weiter mit der Nieberdingstr. verfahren werden soll.
Was hat es damit auf sich? Bitte senden Sie mir alle Dokumente bezüglich der Nieberdingstr in Münster zu.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. März 2022
  • Frist
    5. April 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: im Telefonat mit …
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nieberdingstr. Münster [#242223]
Datum
1. März 2022 16:42
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
im Telefonat mit Frau Jennifer Düllmann wurde mir mitgeteilt, das in der Nieberdingstr. in Münster vorerst (und schon seit einem Jahr) keine Wohnungen mehr vermietet werden, bis intern geklärt wurde, wie weiter mit der Nieberdingstr. verfahren werden soll. Was hat es damit auf sich? Bitte senden Sie mir alle Dokumente bezüglich der Nieberdingstr in Münster zu.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242223 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242223/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nieberdingstr. Münster“ vom 01.03.2022 (#24222…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nieberdingstr. Münster [#242223]
Datum
11. April 2022 15:30
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nieberdingstr. Münster“ vom 01.03.2022 (#242223) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 11.04.2022, mit der Sie um Mitteilung über den Stand Ih…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
WG: Nieberdingstr. Münster [#242223]
Datum
12. April 2022 16:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 11.04.2022, mit der Sie um Mitteilung über den Stand Ihrer Anfrage bitten. Mit Schreiben vom 18.03.2022 haben wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage bestätigt. Darüber hinaus haben wir in diesem Schreiben darauf hingewiesen, dass für die Bearbeitung Ihres Antrages aufgrund des umfangreichen Rechercheaufwandes, die Einbeziehung eines weiteren Fachbereichs sowie der Prüfung etwaig entgegenstehender Ausschlussgründe derzeit Gebühren im oberen Gebührenrahmen (60,00 bis 500,00 Euro) anfallen werden. Wir gehen davon aus, dass es nicht in Ihrem Sinne ist, höhere Aufwände zu verursachen, wenn dies vermieden werden kann. Um die Kosten so gering wie möglich zu halten, haben wir Sie daher darum gebeten, ggfls. Ihren Antrag zu konkretisieren bzw. (zeitlich und inhaltlich) zu beschränken. Darüber hinaus haben wir Sie gebeten, mitzuteilen, ob Sie vor dem Hintergrund der zu erwartenden Kosten an Ihrem Antrag festhalten möchten. Schließlich haben wir Ihnen Gelegenheit gegeben, Ihren Antrag zu begründen, § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG, da er Daten Dritter im Sinne der §§ 5 und 6 IFG enthält. Eine Rückmeldung zu unserem Schreiben ist der BImA bislang nicht zugegangen, so dass wir die kostenpflichtige weitergehende Bearbeitung Ihres Antrages bisher nicht vorgenommen haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, leider hat mich Ihre Nachricht vom 18.03.22 nie erreicht. Gerne konkretisiere ich …
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Nieberdingstr. Münster [#242223]
Datum
12. April 2022 16:59
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, leider hat mich Ihre Nachricht vom 18.03.22 nie erreicht. Gerne konkretisiere ich meine Anfrage: Frau Düllmann sagte, in der Nieberdingstr würden vorerst keine Wohnungen neu vermietet, da erst interne Dinge geklärt werden müssten. Diese Klärung dauert nun schon über 1 Jahr. Was für „Dinge“ sind das und warum dauert es so lange? Wie Sie sicher wissen herrscht in Münster akuter Wohnungsmangel und es mutet absurd an, das ausgerechnet eine Bundesbehörde an diesem Mangel beteiligt ist, bzw offensichtlich nicht ihre Möglichkeiten nutzt um dem entgegenzuwirken. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242223 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242223/

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Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihre E-Mail vom 12.04.2022. In der Anlage übersende ich Ihnen eine Ab…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
AW: WG: Nieberdingstr. Münster [#242223]
Datum
14. April 2022 15:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihre E-Mail vom 12.04.2022. In der Anlage übersende ich Ihnen eine Abschrift des Schreiben der BImA vom 18.03.2022 noch einmal auf diesem Wege. Da dieses Schreiben Sie seinerzeit über den Postweg leider nicht erreicht hat, darf ich Sie bitten, die dort angegebene Anschrift zu überprüfen und kurz zu bestätigen. Mit freundlichen Grüßen