Normenkontrollklage gg Berliner Mietendeckel

* Antragsschrift und Begründung zur Normenkontrollklage der Bundestagsabgeordneten von CDU/FDP in Sachen "Berliner Mietendeckel" vor dem BVerfG
* bisherigen Schriftverkehr aus dem BVerfG-Verfahren

vgl. https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bundestag-abgeordnete-fdp-cdu-csu-stellen-normenkontrollantrag-berliner-mietendeckel-bverfg/

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. Juli 2020
  • Frist
    26. August 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: * Antragsschrift u…
An Bundesverfassungsgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Normenkontrollklage gg Berliner Mietendeckel [#193464]
Datum
24. Juli 2020 15:27
An
Bundesverfassungsgericht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
* Antragsschrift und Begründung zur Normenkontrollklage der Bundestagsabgeordneten von CDU/FDP in Sachen "Berliner Mietendeckel" vor dem BVerfG * bisherigen Schriftverkehr aus dem BVerfG-Verfahren vgl. https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bundestag-abgeordnete-fdp-cdu-csu-stellen-normenkontrollantrag-berliner-mietendeckel-bverfg/
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193464 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/193464/upload/a0f53384dd438adadbdce888c02db20d4fc59b68/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesverfassungsgericht
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
Betreff versteckt
Datum
24. Juli 2020 15:28
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.