Notbrunnen

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

Nach dem ich eine Anfrage an meine Stadt gestellt habe, zum Thema Notbrunnen (diese können sie hier einsehen: https://fragdenstaat.de/anfrage/notbrunnen-und-kriesenvorsorge-der-stadt-ingelheim/ ) bin ich an Sie verwiesen worden bzgl. meine Anfrage zum Thema Notbrunnen.
Daher die Fragem:

Gibt es im Landkreis Mainz-Bingen (expliziet Stadt Ingelheim) Notwasserbrunnen ?
Wenn ja, wieviele ? und für Wieviele Personen sind diese Brunnen ausgelegt?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Juni 2023
  • Frist
    15. Juli 2023
  • Ein:e Follower:in
Dominik Reinhardt
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, Nach dem ich eine Anfrage an meine Stadt gestellt habe, zum Thema Notbru…
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
Dominik Reinhardt
Betreff
Notbrunnen [#281004]
Datum
13. Juni 2023 07:06
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, Nach dem ich eine Anfrage an meine Stadt gestellt habe, zum Thema Notbrunnen (diese können sie hier einsehen: https://fragdenstaat.de/anfrage/notbrunnen-und-kriesenvorsorge-der-stadt-ingelheim/ ) bin ich an Sie verwiesen worden bzgl. meine Anfrage zum Thema Notbrunnen. Daher die Fragem: Gibt es im Landkreis Mainz-Bingen (expliziet Stadt Ingelheim) Notwasserbrunnen ? Wenn ja, wieviele ? und für Wieviele Personen sind diese Brunnen ausgelegt? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Dominik Reinhardt Anfragenr: 281004 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281004/ Postanschrift Dominik Reinhardt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Sehr geehrter Herr Reinhardt, vielen Dank für Ihre Anfrage. In Ingelheim existiert ausschließlich eine Verbund…
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
AW: [EXTERN]Notbrunnen [#281004]
Datum
14. Juni 2023 12:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Reinhardt, vielen Dank für Ihre Anfrage. In Ingelheim existiert ausschließlich eine Verbundleitung, die aus Mitteln der Wassersicherstellung errichtet wurde und die Resilienz der öffentlichen Trinkwasserversorgung steigert. Trinkwassernotbrunnen des Bundes existieren nicht in Ingelheim. Mit freundlichen Grüßen