Notensatz und Schriftverkehr zu "Du hast den Farbfilm vergessen"

den Notensatz des Arrangements zum Stück "Du hast den Farbfilm vergessen", das die Militärmusik der Bundeswehr anlässlich des Großen Zapfenstreichs zum Abschied von Bundeskanzlerin Angela Merkel erstellt hat.
Mir ist bewusst, dass Sie in der Vergangenheit einen IFG-Antrag zum gleichen Thema abgelehnt haben, da es sich bei dem Notenarrangement um "ein auf dem Markt kostenpflichtig gehandeltes Produkt, welches durch das BMVg käuflich erworben wurde" handle (https://fragdenstaat.de/anfrage/notensatz-farbfilm/). Ich weise aber daraufhin, dass das nach Angaben der Bundeswehr selbst nicht zutrifft und das Arrangement tatsächlich von einem Stabsfeldwebel anlässlich des Zapfenstreichs erstellt wurde (https://taz.de/Bundeswehr-Dirigent-ueber-Zapfenstreich/!5815893/).

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. März 2023
  • Frist
    3. Mai 2023
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Tobias Schulze
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Notensatz des Arrangements zum St…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Tobias Schulze
Betreff
Notensatz und Schriftverkehr zu "Du hast den Farbfilm vergessen" [#274364]
Datum
30. März 2023 12:16
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Notensatz des Arrangements zum Stück "Du hast den Farbfilm vergessen", das die Militärmusik der Bundeswehr anlässlich des Großen Zapfenstreichs zum Abschied von Bundeskanzlerin Angela Merkel erstellt hat. Mir ist bewusst, dass Sie in der Vergangenheit einen IFG-Antrag zum gleichen Thema abgelehnt haben, da es sich bei dem Notenarrangement um "ein auf dem Markt kostenpflichtig gehandeltes Produkt, welches durch das BMVg käuflich erworben wurde" handle (https://fragdenstaat.de/anfrage/notensatz-farbfilm/). Ich weise aber daraufhin, dass das nach Angaben der Bundeswehr selbst nicht zutrifft und das Arrangement tatsächlich von einem Stabsfeldwebel anlässlich des Zapfenstreichs erstellt wurde (https://taz.de/Bundeswehr-Dirigent-ueber-Zapfenstreich/!5815893/).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Schulze Anfragenr: 274364 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274364/ Postanschrift Tobias Schulze << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Schulze

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Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V448 Betreff: Informationsfrei…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Notensatz und Schriftverkehr zu "Du hast den Farbfilm vergessen" [#274364]
Datum
5. April 2023 10:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V448 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 30. März 2023 Sehr geehrter Herr Schulze, zu Ihrem auf das IFG gestützten Antrag vom 30. März 2023 (Bezug) kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Ihre Anfrage ist nicht vom Anwendungsbereich des IFG erfasst. Das IFG regelt den Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des § 2 Nr. 1 IFG. Der Auskunftsanspruch nach § 1 Abs. 1 S. 1 IFG erstreckt sich dabei ausschließlich auf solche amtlichen Informationen, die bei der informationspflichtigen Stelle bereits vorhanden sind. Amtliche Informationen sind nach § 2 Nr. 1 IFG amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen, die Bestandteil eines Verwaltungsvorgangs sind. Mit Ihrer Anfrage begehren Sie keinen Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des § 2 Nr. 1 IFG, denn bei dem Notenarrangement handelt es sich um ein auf dem Markt kostenpflichtig gehandeltes Produkt, welches durch das BMVg käuflich erworben wurde. Es ist richtig, dass der Notensatz von einem Stabsfeldwebel des Musikcorps erstellt wurde. Bei dem Soldaten handelt es sich in diesem Zusammenhang jedoch um einen externen Auftragnehmer, der für seine Arbeit entsprechend honoriert wurde. Mit freundlichen Grüßen