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Nutzung und Plastikanteile im Klärschlamm von Klärwerken

eine Aufstellung zur Zusammensetzung, Menge und Verbleib des Klärschlammes aus den Kläranlagen der Stadt Gera.

Besonders bin ich an der Menge und dem Plastikanteil in den Klärschlämmen intressiert, und ob diese auf landwirtschaftliche Flächenb ausgebracht werden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. September 2019
  • Frist
    8. Oktober 2019
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Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Aufste…
An Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz Details
Von
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Betreff
Nutzung und Plastikanteile im Klärschlamm von Klärwerken [#165927]
Datum
5. September 2019 08:57
An
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Aufstellung zur Zusammensetzung, Menge und Verbleib des Klärschlammes aus den Kläranlagen der Stadt Gera. Besonders bin ich an der Menge und dem Plastikanteil in den Klärschlämmen intressiert, und ob diese auf landwirtschaftliche Flächenb ausgebracht werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag vom 5.09.2019 auf Zugang zu Umweltinformationen nach dem Thüringer Umwelt…
Von
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Betreff
AW: Nutzung und Plastikanteile im Klärschlamm von Klärwerken [#165927]
Datum
11. September 2019 10:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
image001.png
69,6 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag vom 5.09.2019 auf Zugang zu Umweltinformationen nach dem Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG) ist im Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz eingegangen. Die von Ihnen angefragten Umweltinformationen liegen hier nicht vor. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Antrag an den für die Abwasserentsorgung der Stadt Gera zuständigen Zweckverband Wasser/Abwasser "Mittleres Elstertal" (De-Smit-Str. 6, 07545 Gera, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>). Von der erbetenen Weiterleitung habe ich abgesehen da - entgegen Ihrer Annahme - die Erteilung schriftlicher oder elektronischer Auskünfte aufgrund des ThürUIG nach der Thüringer Umweltinformationsverwaltungskostenordnung vom 23. November 2006 gebührenpflichtig ist. Die Gebühr richtet sich nach dem Zeitaufwand und beträgt mindestens 5 und höchstens 500 Euro. Mit freundlichen Grüßen