Nutzungsgebühren für die Vollversion von „Landesrecht BW“ der juris GmbH

die Nutzungsgebühren der letzten fünf Jahre für die Vollversion von „Landesrecht BW“ der juris GmbH

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. Januar 2023
  • Frist
    1. März 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Nutzungsgebühren der letzten f…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nutzungsgebühren für die Vollversion von „Landesrecht BW“ der juris GmbH [#268845]
Datum
27. Januar 2023 19:41
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Nutzungsgebühren der letzten fünf Jahre für die Vollversion von „Landesrecht BW“ der juris GmbH
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268845 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268845/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Az.: IM1-0221-41/8 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre unten stehende Anfrage vom 27. Januar 2023 hab…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN Nutzungsgebühren für die Vollversion von „Landesrecht BW“ der juris GmbH [#268845]
Datum
30. Januar 2023 11:15
Status
Warte auf Antwort
Az.: IM1-0221-41/8 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre unten stehende Anfrage vom 27. Januar 2023 haben wir erhalten und hausintern an die zuständige Stelle zur Beantwortung weitergeleitet. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LI…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Nutzungsgebühren für die Vollversion von „Landesrecht BW“ der juris GmbH“ [#268845]
Datum
13. Februar 2023 13:40
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/268845/ https://fragdenstaat.de/a/268844 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht abgelehnt, da die pauschale Nutzungsgebühr kein schützenswertes Geschäftsgeheimnis darstellt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 268845.pdf Anfragenr: 268845 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268845/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
EXTERN Vermittlung bei Anfrage „Nutzungsgebühren für die Vollversion von „Landesrecht BW“ der juris GmbH“ [#268845]
Datum
13. Februar 2023 13:40
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Informationsfreiheit: Ihre Schreiben vom 13. und 23. Februar 2023Az: 0221.4-15/411 und 0221.4-15/414 Sehr <<…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Informationsfreiheit: Ihre Schreiben vom 13. und 23. Februar 2023Az: 0221.4-15/411 und 0221.4-15/414
Datum
13. März 2023 10:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre o.g. Schreiben. Als Anlage erhalten Sie unsere Antwort dazu. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Ihre Anfragen Nr. #268844 und #268845 Az.: IM1-0221-41/7 und IM1-0221-41/8 Sehr << Antragsteller:in >>…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
Ihre Anfragen Nr. #268844 und #268845
Datum
20. April 2023 13:31
Status
Warte auf Antwort
Az.: IM1-0221-41/7 und IM1-0221-41/8 Sehr << Antragsteller:in >> in Abstimmung mit dem von Ihnen kontaktierten Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit Baden-Württemberg stellen wir Ihnen die aus der Anlage ersichtlichen Informationen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfragen Nr. #268844 und #268845 [#268845] Sehr << Anrede >> ich konnte die anfallenden Nutz…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfragen Nr. #268844 und #268845 [#268845]
Datum
20. April 2023 13:59
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich konnte die anfallenden Nutzungsgebühren beim Überfliegen der Dokumente leider nicht finden. Sind sie in den Dokumenten enthalten? Falls dies nicht der Fall ist, würde ich um eine Nachreichung der entsprechenden Information bitten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268845 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268845/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
AW: EXTERN: AW: Ihre Anfragen Nr. #268844 und #268845 [#268845] Az.: IM1-0221-41/7 und IM1-0221-41/8 Sehr <&l…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN: AW: Ihre Anfragen Nr. #268844 und #268845 [#268845]
Datum
27. April 2023 09:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: IM1-0221-41/7 und IM1-0221-41/8 Sehr << Antragsteller:in >> die Nutzungsgebühren sind nicht in den übersandten Dokumenten enthalten. Sie sind - wie Sie unserem Bescheid vom 13. Februar 2023 entnehmen können - als Geschäftsgeheimnis zu qualifizieren. Zugang zu Geschäftsgeheimnissen darf nach § 6 Satz 2 LIFG nur gewährt werden, soweit und solange die geschützte Person eingewilligt hat. Die juris GmbH hat über ihre anwaltliche Vertretung dem Zugang ausdrücklich widersprochen. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir Ihnen auf Ihre Anfrage keine weiteren Informationen überlassen können. Mit freundlichen Grüßen