Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Einbeziehung von Hilfsorganisationen in den Rettungsdienst

Anfrage an: Feuerwehr Essen

-den im Mai 2020 gültigen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Einbeziehung von Hilfsorganisationen in den Essener Rettungsdienst samt etwaiger Anlagen oder sofern einzelne Verträge mit den Hilfsorganisationen geschlossen wurden, den entsprechenden, der die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. RV Essen betrifft, samt etwaiger Anlagen
-sowie die Information, ob dieser Vertrag aktuell ungekündigt ist

Ergebnis der Anfrage

Der öffentlich-rechtliche Vertrag der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. RV Essen mit der Feuerwehr Essen, in dem die JUH mit Aufgaben des Rettungsdienstes beliehen wird, samt Änderungsverträgen wurde kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Dezember 2022
  • Frist
    14. Januar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: -d…
An Feuerwehr Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Einbeziehung von Hilfsorganisationen in den Rettungsdienst [#265146]
Datum
10. Dezember 2022 13:47
An
Feuerwehr Essen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-den im Mai 2020 gültigen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Einbeziehung von Hilfsorganisationen in den Essener Rettungsdienst samt etwaiger Anlagen oder sofern einzelne Verträge mit den Hilfsorganisationen geschlossen wurden, den entsprechenden, der die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. RV Essen betrifft, samt etwaiger Anlagen -sowie die Information, ob dieser Vertrag aktuell ungekündigt ist
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265146 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265146/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Feuerwehr Essen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage über die Seite "Frag den Staat" un…
Von
Feuerwehr Essen
Betreff
Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Einbeziehung von Hilfsorganisationen in den Rettungsdienst [#265146]
Datum
9. Januar 2023 08:41
Status
Warte auf Antwort
image001.png
20,0 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage über die Seite "Frag den Staat" und das damit verbundene Interesse an der Feuerwehr Essen. Ihre Anfrage wird bearbeitet. Die aus der von Ihnen gestellten Anfrage entstehenden Kosten werden ermittelt und Ihnen im mitgeteilt. Sollten Sie dann weiterhin Interesse an den von Ihnen gewünschten Dokumenten haben, stellen wir diese, nach Geldeingang, gerne zur Verfügung. Bis dahin verbleibe ich Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag Herr Riße, danke für Ihre Nachricht. Ich möchte vorsorglich darauf hinweisen, dass die gesetzliche Fris…
An Feuerwehr Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Einbeziehung von Hilfsorganisationen in den Rettungsdienst [#265146]
Datum
9. Januar 2023 09:32
An
Feuerwehr Essen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag Herr Riße, danke für Ihre Nachricht. Ich möchte vorsorglich darauf hinweisen, dass die gesetzliche Frist zur Antwort auf meine Anfrage morgen abläuft, und möchte freundlich darum bitten, diese Frist einzuhalten. Außerdem möchte ich darauf hinweisen, dass meine Anfrage nach einem einzigen, meines Wissens nicht besonders umfangreichen Dokument ohne weiteren Rechercheaufwand wohl keinen Arbeitsaufwand von mehr als 30min nach sich zieht und somit als einfache Anfrage zu werten ist, die von Ihnen durch eine einfache Auskunft beantwortet werden kann, die keine Kosten nach sich ziehen dürfte. Sehen Sie hierzu die Handreichung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: https://fragdenstaat.de/dokumente/8679-microsoft-word-hinweise-zur-gebuhrenerhebung-ifg-uig-abgestimmt-finaldocx/ Ich bitte, das bei Ihrem pflichtgemäßen Ermessen einzubeziehen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265146 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265146/

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Feuerwehr Essen
Antrag auf Auskunft gem. § 4 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) Mein Zeichen: DSB2023102 Sehr << Ant…
Von
Feuerwehr Essen
Betreff
Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Einbeziehung von Hilfsorganisationen in den Rettungsdienst [#265146]
Datum
11. Januar 2023 09:47
Status
Anfrage abgeschlossen
1,8 MB
image001.png
20,0 KB


Antrag auf Auskunft gem. § 4 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) Mein Zeichen: DSB2023102 Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 10. Dezember 2022 beantragten Sie gem. § 4 IFG NRW Ein-sicht in die Vertragsunterlagen zwischen der Stadt Essen und der Hilfsorganisation "Johanniter- Unfall-Hilfe e.V." des Regionalverbandes. Entscheidung: Ihrem Antrag wird stattgegeben. Anbei erhalten Sie die erbetenen Unterlagen. Zum Schutz von personenbezogenen Daten sind diese aus den Vertragsdaten im Anhang entfernt worden (§ 9 IFG NRW). Dieser Bescheid ergeht gem. § 11 Abs. 1 IFG NRW i.V.m. § 1 Abs. 1 Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gem. Punkt 1.1 der Anlage gebührenfrei. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Bahnhofsvorplatz 3, 45879 Gelsenkirchen, schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift des Ur-kundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären. Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht ge-eignet sein. Es muss mit einer qualifizierten, elektronischen Signatur der ver-antwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übertragungsweg gem. § 55a Abs.4 VwGO eingereicht werden. Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbe-dingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elekt-ronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung-ERRVV) vom 24. November 2017 (BGBl. I S.3803). Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de Mit freundlichen Grüßen