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Öffentliche Einsehbarkeit der Berliner Parkraumbewirtschaftung

Ich bitte um eine Übersicht über die Berliner Parkraumbewirtschaftung.
Derzeit kann ich weder ersehen, wie weit meine eigene Parkzone geht, noch kann ich herausfinden, ob ein Ziel, das ich anfahren will, in einer solchen Zone liegt, noch, was das Parken dort kostet.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Januar 2023
  • Frist
    28. Februar 2023
  • 0 Follower:innen
Max Althoff
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bi…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Max Althoff
Betreff
Öffentliche Einsehbarkeit der Berliner Parkraumbewirtschaftung [#268325]
Datum
24. Januar 2023 17:03
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um eine Übersicht über die Berliner Parkraumbewirtschaftung. Derzeit kann ich weder ersehen, wie weit meine eigene Parkzone geht, noch kann ich herausfinden, ob ein Ziel, das ich anfahren will, in einer solchen Zone liegt, noch, was das Parken dort kostet.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Max Althoff Anfragenr: 268325 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268325/ Postanschrift Max Althoff << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Max Althoff

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Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr geehrter Herr Althoff, im Geoportal (FIS-Broker) der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
AW: Öffentliche Einsehbarkeit der Berliner Parkraumbewirtschaftung [#268325]
Datum
25. Januar 2023 11:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
parkzonen.png
578,5 KB
image001.png
9,5 KB


Sehr geehrter Herr Althoff, im Geoportal (FIS-Broker) der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen finden Sie die Übersicht der Parkraumbewirtschaftung (siehe Anhang). Diese finden Sie unter dem folgenden Link: https://fbinter.stadt-berlin.de/fb/index.jsp. Auf der Seite gehen Sie zu Verkehr und klicken auf Parkraumbewirtschaftung. Dann kommen Sie zur Karte von Berlin, in der Sie auch zoomen können. Die dortigen Informationen bzgl. der Parkgebühren sind aktuell in Bearbeitung, da diese zum 01.01.23 aktualisiert wurden. Zeitnah sollen diese Informationen im FIS-Broker abrufbar sein, wir bitten hier um etwas Geduld. Zur Überbrückung können auch die privaten Park-Apps genutzt werden (https://www.smartparking.de/fuer-verbraucher, siehe Tabelle). Die lokalen Handypark-Apps enthalten alle wichtigen Informationen und die Möglichkeit minutengenau die Parkgebühren zu bezahlen. Im FIS-Broker gibt es eine Adresssuche (oben links: „Bewegen in der Karte“/“Zoom auf Adresse“, dann Eingabe rechts): https://fbinter.stadt-berlin.de/fb/index.jsp?loginkey=zoomStart&mapId=parkraumbewirt@senstadt&bbox=375549,5807888,399824,5826499 Die << Adresse entfernt >> liegt in Parkzone 55. Bisher lagen die Gebühren dort bei 1 EUR/h, seit dem 01.01.23 wurden die Gebühren erhöht. Die Erhöhung auf 2 EUR/h erfolgt mit der technischen Umstellung der Parkscheinautomaten durch den Bezirk Tempelhof-Schöneberg. Zum genauen Zeitpunkt liegen uns keine Informationen vor. Der FIS-Broker enthält keine zukünftigen Parkzonen, da es hier zu Terminverschiebungen oder Anpassungen kommen kann. Anwohnende werden aber rechtzeitig von ihrem Bezirksamt mit Versammlungen und Briefen informiert. Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und ausreichen. Eine Einsicht in Akten und ggf. Erhebung von Bearbeitungsgebühren erscheint aus meiner Sicht daher nicht erforderlich. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen