ökonomische Auswirkungen des E-Lending auf den Buch- und E-Book-Markt

Das BMJ teilt in einer Antwort auf eine IFG-Anfrage mit, dass die BKM eine Studie zu den "ökonomischen Auswirkungen des E-Lending auf den Buch- und E-Book-Markt" in Auftrag gegeben habe. https://fragdenstaat.de/anfrage/faire-rahmenbedingungen-fuer-e-lending-auswertung-der-konsultaton/

Ich hätte gerne Informationen zu dieser Studie, zur Auftragsvergabe und zur Formulierung der Fragestellung.

Frohes Fest und guten Rutsch!

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. Dezember 2023
  • Frist
    16. Januar 2024
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Mathias Schindler
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das BMJ teilt in einer Antwort auf ei…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
Mathias Schindler
Betreff
ökonomische Auswirkungen des E-Lending auf den Buch- und E-Book-Markt [#294900]
Datum
14. Dezember 2023 15:34
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das BMJ teilt in einer Antwort auf eine IFG-Anfrage mit, dass die BKM eine Studie zu den "ökonomischen Auswirkungen des E-Lending auf den Buch- und E-Book-Markt" in Auftrag gegeben habe. https://fragdenstaat.de/anfrage/faire-rahmenbedingungen-fuer-e-lending-auswertung-der-konsultaton/ Ich hätte gerne Informationen zu dieser Studie, zur Auftragsvergabe und zur Formulierung der Fragestellung. Frohes Fest und guten Rutsch!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 294900 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294900/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Mathias Schindler << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mathias Schindler
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
K11-13002/00044#0066 Sehr geehrter Herr Schindler, vielen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie auf Grundlage des I…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
AW: ökonomische Auswirkungen des E-Lending auf den Buch- und E-Book-Markt [#294900]
Datum
14. Dezember 2023 16:16
Status
Warte auf Antwort
K11-13002/00044#0066 Sehr geehrter Herr Schindler, vielen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) um Informationen über die Studie zu den ökonomischen Auswirkungen des E-Lending auf den Buch- und E-Book-Markt bitten. Ihr Antrag ist am 14. Dezember 2023 bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) eingegangen und wird von dem innerhalb der BKM für IFG-Fragen federführenden Referat K 11 unter dem Aktenzeichen K11-13002/00044#0066 bearbeitet. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend den gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Vereinzelt kann die Bearbeitung länger dauern, insbesondere wenn Dritte zu beteiligen sind, zu denen sich persönliche Daten in den Unterlagen befinden oder wenn sehr umfangreiches Material gesichtet und geprüft werden muss. Zu Ihrer Information möchte ich Sie darauf hinweisen, dass für die Bearbeitung eines IFG-Antrags grundsätzlich Gebühren erhoben werden können. Einfache schriftliche Auskünfte, deren Bearbeitung weniger als eine halbe Stunde in Anspruch nimmt und die Herausgabe weniger Abschriften erfordert, werden jedoch gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, die eine längere Bearbeitungszeit erfordern, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- und 500,- € erhoben werden. Einzelheiten regelt die entsprechende Gebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de/ifggebv/ einsehen können. Sollte sich abzeichnen, dass in Ihrem Fall mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand und einem damit einhergehenden Anfall von Gebühren zu rechnen ist, werden wir Sie gesondert darüber in Kenntnis setzen. Für Rückfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags stehe ich Ihnen gerne auch telefonisch oder auf dem elektronischen Wege zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen,
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
K11-13002/00044#0066 Sehr geehrter Herr Schindler, bezugnehmend auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsg…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
AW: ökonomische Auswirkungen des E-Lending auf den Buch- und E-Book-Markt [#294900]
Datum
10. Januar 2024 15:36
Status
Warte auf Antwort
K11-13002/00044#0066 Sehr geehrter Herr Schindler, bezugnehmend auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 14. Dezember 2023 möchte ich Sie darüber in Kenntnis setzen, dass die für die Studie zuständige Referentin Frau Dr. Zanger mit Ihrem Antrag befasst ist. Aufgrund der offenen Formulierung Ihrer Anfrage („Informationen zu dieser Studie, zur Auftragsvergabe und zur Formulierung der Fragestellung“), würde Frau Dr. Zanger gerne mit Ihnen telefonisch Rücksprache halten. Im Zuge eines Austauschs könnte Ihr Informationsinteresse entweder direkt geklärt werden oder das weitere Vorgehen abgestimmt werden. Teilen Sie mir gerne mit, ob Sie mit diesem Vorgehen einverstanden sind und übermitteln Sie gerne auch Terminvorschläge für die kommende Woche, dann stelle ich einen Kontakt her. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Justiz
Antworten auf den Fragebogen Als Reaktion auf diesen IFG-Antrag hat das BMJ mit der Veröffentlichung der Antworten…
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Antworten auf den Fragebogen
Datum
18. März 2024
Status
Warte auf Antwort
Als Reaktion auf diesen IFG-Antrag hat das BMJ mit der Veröffentlichung der Antworten angefangen, die auf diesen Fragebogen eingegangen sind. Die bislang freigegebenen Antworten sind unter https://www.bmj.de/DE/themen/wirtschaft_finanzen/rechtschutz_urheberrecht/urheberrecht/stellungnahmen/stellungnahmen_node.html verfügbar.