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Örtlicher verlauf der radioaktive Wolke 21.05.2023 aus der Ukraine

Leider finde ich nirgens im Internet Informationen über den Verlauf der radioaktiven Wolke nach der Explosion des Munitionslagers vom 17.05.2023 in Kiew.
Ich bitte um Informationen über über den aktuellen Sachstand!

Ergebnis der Anfrage

Zusammenfassung:
Nichts passiert im Osten und gemessen haben sie auch nur ganz wenig, nicht der Rede wert 😎

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. Mai 2023
  • Frist
    24. Juni 2023
  • 37 Follower:innen
A. Klausel
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Leider finde ich nirgens im Internet …
An Bundesamt für Strahlenschutz Details
Von
A. Klausel
Betreff
Örtlicher verlauf der radioaktive Wolke 21.05.2023 aus der Ukraine [#279485]
Datum
21. Mai 2023 22:02
An
Bundesamt für Strahlenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Leider finde ich nirgens im Internet Informationen über den Verlauf der radioaktiven Wolke nach der Explosion des Munitionslagers vom 17.05.2023 in Kiew. Ich bitte um Informationen über über den aktuellen Sachstand!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen A. Klausel Anfragenr: 279485 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279485/ Postanschrift A. Klausel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen A. Klausel
Bundesamt für Strahlenschutz
Eingangsbestätigung Sehr geehrte/r A. Klausel, vielen Dank für Ihr Interesse an der Arbeit und den Aufgaben des B…
Von
Bundesamt für Strahlenschutz
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
22. Mai 2023 12:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte/r A. Klausel, vielen Dank für Ihr Interesse an der Arbeit und den Aufgaben des Bundesamtes für Strahlenschutz. Ihre Nachricht ist eingegangen und wird unter der Nummer PB2 - BfS - 07514/2023#0005 bearbeitet. Wir arbeiten daran, Ihre Anfrage schnell und gründlich zu beantworten. Da uns manchmal sehr viele Fragen gleichzeitig erreichen, kann das bis zu drei Wochen dauern. In der Regel erhalten Sie eine Antwort deutlich schneller. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (wie Name, Anschrift, Mailadresse) werden im Rahmen der Bearbeitung Ihrer Anfrage durch das Bundesamt für Strahlenschutz verarbeitet. Weitere Informationen, insbesondere zu Ihren Rechten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Daten, finden Sie in der Datenschutzerklärung unter https://www.bfs.de/DE/service/datenschutz/datenschutz.html. Mit freundlichem Gruß

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Bundesamt für Strahlenschutz
Ihre Anfrage beim BfS (07514/2023#0005) - Frag den Staat - Örtlicher Verlauf der radioaktive Wolke 21.05.2023 aus …
Von
Bundesamt für Strahlenschutz
Betreff
Ihre Anfrage beim BfS (07514/2023#0005) - Frag den Staat - Örtlicher Verlauf der radioaktive Wolke 21.05.2023 aus der Ukraine
Datum
24. Mai 2023 16:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Ihre Anfrage: „Leider finde ich nirgens im Internet Informationen über den Verlauf der radioaktiven Wolke nach der Explosion des Munitionslagers vom 17.05.2023 in Kiew. Ich bitte um Informationen über über den aktuellen Sachstand!“ Sehr geehrte/r Herr/Frau Klausel, vielen Dank für Ihre Anfrage. Mitarbeiter*innen des BfS überprüfen die Daten verschiedener Messeinrichtungen in der Ukraine seit Beginn des Krieges kontinuierlich. Dafür stehen verschiedene Messeinrichtungen sowohl vonseiten der Behörden vor Ort als auch der Zivilgesellschaft zur Verfügung. Vor allem in Gebieten, in denen Kampfhandlungen stattgefunden haben, gibt es zwar weniger verfügbare Messdaten. Ein grundsätzlicher Überblick über die radiologische Situation in der gesamten Ukraine ist aber gegeben. Zusätzlich zu den Messstationen in der Ukraine selbst überprüft das BfS auch Messdaten aus den benachbarten Ländern. In Deutschland misst das BfS mit seinem ODL-Messnetz routinemäßig die natürliche Strahlenbelastung. Würde der gemessene Radioaktivitätspegel an einer Messstelle einen bestimmten Schwellenwert überschreiten, würde automatisch eine Meldung ausgelöst. Auch die Spurenmessstelle auf dem Schauinsland bei Freiburg wird regelmäßig überwacht, genauso wie die Spurenmessstellen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) und der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB). Am frühen Morgen des 13.05.2023 ereignete sich in ca. 100 km Entfernung vom Kernkraftwerk Chmelnyzkyj Berichten zufolge eine Explosion in einer Lagerhalle. Ob dort überhaupt Uranmunition gelagert worden ist, ist nicht gesichert. Zur Abschätzung der gesundheitlichen Belastungen durch Uran sind grundsätzlich zwei Wirkungen zu unterscheiden: • als Schwermetall wirkt Uran ähnlich wie Blei oder Quecksilber chemotoxisch, • als Radionuklid wirkt es radiotoxisch, d. h. es setzt ionisierende Strahlung frei. Abgereichertes Uran ist nur leicht radioaktiv. Uran wird insbesondere dann gesundheitsgefährdend, wenn es inkorporiert wird, das heißt, in den menschlichen Körper gelangt. Weitere Informationen zu Uran finden Sie hier: https://www.bfs.de/DE/themen/ion/wirkung/radioaktive-stoffe/uran/uran.html Eine einzelne ukrainische Sonde südlich der Stadt Chmelnyzkyj zeigt seit dem 11. Mai minimal erhöhte Radioaktivitäts-Werte. Diese bewegen sich im natürlichen Schwankungsbereich und sind so gering, dass radiologische Auswirkungen auf Mensch und Umwelt ausgeschlossen sind. Dass die in den Medien berichtete Explosion am 13. Mai damit zusammenhängt, ist schon wegen des zeitlichen Ablaufs sicher ausgeschlossen. Hinzu kommt, dass die betroffene Sonde in der zur Ausbreitungsrichtung entgegengesetzten Richtung liegt. Andere Sonden in Ausbreitungsrichtung sind weiterhin unauffällig. Für die leichte Erhöhung der Messwerte einer einzelnen Sonde kann es sehr viele verschiedene Gründe geben. Dazu gehören auch Defekte und technische Fehler, lokale Begebenheiten vor Ort oder das Umstoßen der Sonde und eine dadurch entstehende leichte Messabweichung. Selbst im unwahrscheinlichen Fall einer Freisetzung von abgereichertem Uran durch die Explosion des ukrainischen Munitionslagers wäre dies jedoch nur ein regionales Ereignis. Ein Transport dieser radioaktiven Stoffe bis nach Deutschland in gesundheitlich bedenklichem Umfang ist ausgeschlossen. Ein besonderer Schutz in Deutschland ist daher nicht nötig. Aktuelle Informationen zur Ukraine finden Sie unter www.bfs.de/ukraine<http://www.bfs.de/ukraine> Mit freundlichen Grüßen