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Offenlegungspflicht privater Assets von EZB-MitarbeiterInnen

EZB-Direktorin Isabel Schnabel hat in einem Interview (https://youtu.be/ghlScsDl030?t=6669) erwaehnt, dass es eine Offenlegungspflicht betreffend persoenlicher Finanzwerte (wie Aktien, Fonds, etc.) von EZB-Mitarbeitern gibt.

Ich bin auf der Suche nach einer laufenden Aufschluesselung der gehaltenen, veraeusserten und erworbenen Positionen (inkl. Handelsdatum) aller von der Offenlegungspflicht betroffenen Personen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. April 2022
  • Frist
    3. Mai 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrte Damen und Herren, auf Basis der Verordnungen 1…
An Europäische Zentralbank Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Offenlegungspflicht privater Assets von EZB-MitarbeiterInnen [#245905]
Datum
8. April 2022 17:38
An
Europäische Zentralbank
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrte Damen und Herren, auf Basis der Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 bitte ich Sie um Übersendung von Dokumenten, die folgende Informationen enthalten:
EZB-Direktorin Isabel Schnabel hat in einem Interview (https://youtu.be/ghlScsDl030?t=6669) erwaehnt, dass es eine Offenlegungspflicht betreffend persoenlicher Finanzwerte (wie Aktien, Fonds, etc.) von EZB-Mitarbeitern gibt. Ich bin auf der Suche nach einer laufenden Aufschluesselung der gehaltenen, veraeusserten und erworbenen Positionen (inkl. Handelsdatum) aller von der Offenlegungspflicht betroffenen Personen.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich eine Antwort per E-Mail an diese Adresse und nicht über ein Webportal wünsche. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245905 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245905/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Europäische Zentralbank
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, auf die wir gern wie folgt eingehen möchten. Frau Schnabel b…
Von
Europäische Zentralbank
Betreff
RE: Antwort - Offenlegungspflicht privater Assets von EZB-MitarbeiterInnen [#245905]
Datum
14. April 2022 14:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, auf die wir gern wie folgt eingehen möchten. Frau Schnabel bezog sich in dem Interview auf die Offenlegungspflicht ihrer persönlicher Finanzwerte als Mitglied des EZB Direktoriums und des EZB Rates. Gemäß Artikel 10 des Verhaltenskodex für hochrangige Funktionsträger der Europäischen Zentralbank (2019/C 89/03) müssen Mitglieder des EZB Direktoriums, des EZB-Rates und des Aufsichtsgremiums jährlich eine Interessenerklärung vorlegen. Diese Interessenerklärung muss u.a. Informationen zu persönlichen Finanzwerten enthalten, die zu Bedenken wegen eines Interessenkonflikts führen könnten. In Übereinstimmung mit Artikel 10.1 des Verhaltenskodex werden die jährlichen Interessenerklärungen (d.h. keine Transaktionsübersichten) auf der Internetseite der EZB unter dieser Adresse veröffentlicht: https://www.ecb.europa.eu/ecb/access_to_documents/document/declarations/html/index.en.html. Sie finden dort demnach alle relevanten persönlichen Finanzwerte, einschließlich relevanter Aktien oder Fonds, sämtlicher von der vorgenannten Offenlegungspflicht betroffener Personen. Wir hoffen, dass wir mit diesen Angaben Ihrer Anfrage entsprochen haben. Mit freundlichen Grüßen