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Ökologische Recycling Management GmbH in 19230 Picher

Laut den Angaben im Elektronischen Bundesanzeiger wurde die Ökologische Recycling Management GmbH in 19230 Picher OT Jasnitz betrieben. Laut Eintrag beim Amtsgerichts Schwerin HRB 8457 ist beim Unternehmen folgender Eintrag zu finden:

Punkte a) Firma b) Sitz c) Gegenstand des Unternehmenns

a)Ökologische Recycling Management GmbH
b)Picher OT Jasnitz
c)Die Entwicklung und Vermarktung von Ökologischen Produkten, die dem Recycling umweltgefährender Materialien, Stoffen und Produkten sowie dem Recycling dieser Produkte dient, sowie dem Recycling dieser Produkte selbst.

Bezugnehmend auf den Eintrag unter Punkt c) habe ich folgende Fragen:

1.Um welche Stoffe handelt es sich,die dort recycelt worden sind?
2.Welche zuständigen Ämter und Behörden haben die Genehmigung zum Betrieb dieser Firma an diesem Standort erteilt und welche Auflagen wurden hinsichtlich zum Umgang mit gefährlichen Stoffen gegeben?
3.In welchen Größenordnungen wurden diese Stoffe recycelt?
4.Bestand eine mögliche Gefährdung der Bevölkerung durch diese Stoffe?
5.Wie oft wurde der Betrieb in der Zeit des Bestehens dieser Firma überprüft?
6.Wer hat die Unbedenklichkeitsgutachten erstellt und die Genehmigung für Unbedenklich erklärt?
7.Erfolge nach der Liquidierung der Firma eine Endabnahme hinsichtlich zum Verbleib gefährlicher Stoffe?

Ich bitte um Übersendung vorhandener Unterlagen,Gutachten und Genehmigungen,Abschlussgutachten,die im Rahmen der Genehmigung des Betriebes und deren Unbedenklichkeit gestellt und erstellt wurden und entweder genehmigt oder nicht genehmigt wurden.

Antwort verspätet

  • Datum
    25. August 2012
  • Frist
    26. September 2012
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut den Angaben…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
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Betreff
Ökologische Recycling Management GmbH in 19230 Picher
Datum
25. August 2012 16:12
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut den Angaben im Elektronischen Bundesanzeiger wurde die Ökologische Recycling Management GmbH in 19230 Picher OT Jasnitz betrieben. Laut Eintrag beim Amtsgerichts Schwerin HRB 8457 ist beim Unternehmen folgender Eintrag zu finden: Punkte a) Firma b) Sitz c) Gegenstand des Unternehmenns a)Ökologische Recycling Management GmbH b)Picher OT Jasnitz c)Die Entwicklung und Vermarktung von Ökologischen Produkten, die dem Recycling umweltgefährender Materialien, Stoffen und Produkten sowie dem Recycling dieser Produkte dient, sowie dem Recycling dieser Produkte selbst. Bezugnehmend auf den Eintrag unter Punkt c) habe ich folgende Fragen: 1.Um welche Stoffe handelt es sich,die dort recycelt worden sind? 2.Welche zuständigen Ämter und Behörden haben die Genehmigung zum Betrieb dieser Firma an diesem Standort erteilt und welche Auflagen wurden hinsichtlich zum Umgang mit gefährlichen Stoffen gegeben? 3.In welchen Größenordnungen wurden diese Stoffe recycelt? 4.Bestand eine mögliche Gefährdung der Bevölkerung durch diese Stoffe? 5.Wie oft wurde der Betrieb in der Zeit des Bestehens dieser Firma überprüft? 6.Wer hat die Unbedenklichkeitsgutachten erstellt und die Genehmigung für Unbedenklich erklärt? 7.Erfolge nach der Liquidierung der Firma eine Endabnahme hinsichtlich zum Verbleib gefährlicher Stoffe? Ich bitte um Übersendung vorhandener Unterlagen,Gutachten und Genehmigungen,Abschlussgutachten,die im Rahmen der Genehmigung des Betriebes und deren Unbedenklichkeit gestellt und erstellt wurden und entweder genehmigt oder nicht genehmigt wurden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
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Betreff
AW: Ökologische Recycling Management GmbH in 19230 Picher
Datum
26. September 2012 04:26
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Ökologische Recycling Management GmbH in 19230 Picher" vom 25.08.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Stunden, 25 Minuten überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
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Betreff
AW: AW: Ökologische Recycling Management GmbH in 19230 Picher
Datum
20. Oktober 2012 20:11
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Ökologische Recycling Management GmbH in 19230 Picher" vom 25.08.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Wochen, 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
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Von
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Betreff
AW: AW: AW: Ökologische Recycling Management GmbH in 19230 Picher
Datum
20. Oktober 2012 20:53
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Ökologische Recycling Management GmbH in 19230 Picher" vom 25.08.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Wochen, 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
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Betreff
AW: AW: AW: AW: Ökologische Recycling Management GmbH in 19230 Picher
Datum
29. Oktober 2012 18:15
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Ökologische Recycling Management GmbH in 19230 Picher" vom 25.08.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Monat überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
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Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Ökologische Recycling Management GmbH in…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
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Betreff
AW: AW: AW: AW: AW: Ökologische Recycling Management GmbH in 19230 Picher
Datum
15. Dezember 2012 11:30
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Ökologische Recycling Management GmbH in 19230 Picher" vom 25.08.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Monate, 2 Wochen überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrt<< Anrede >> wie besprochen übersenden wir Ihnen weiter unten eine Anfrage zur Akteneinsic…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Ökologische Recycling Management GmbH in 19230 Picher
Datum
14. Februar 2013 14:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrt<< Anrede >> wie besprochen übersenden wir Ihnen weiter unten eine Anfrage zur Akteneinsicht von Herrn Anonymer Nutzer mit der Bitte, die darin gestellten Fragen nach Möglichkeit zu beantworten. Herzlichen Dank für Ihre Mühe. Mit besten Grüßen Der Bürgerservice im BMU Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 25. August sowie Ihre Nachfrage. Bitte entschuldigen Sie, dass wir Ihnen erst jetzt antworten. Wir hatten lange versucht, Ihnen direkt zu helfen und versucht, die Auskünfte für Sie zu besorgen. Da für den Vollzug des Abfallrechts und für Genehmigungen nach BImSchG jedoch die Bundesländer direkt zuständig sind und das Bundesumweltministerium hier keine Auskünfte erteilen darf, leiten wir Ihre Anfrage mit diesem Schreiben an die für diesen Fall wahrscheinlich zuständige Genehmigungsbehörde weiter: Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg Bleicherufer 13 19053 Schwerin Telefon: (0385) 59 58 6 - 0 Fax: (0385) 59 58 6 - 570 E-Mail: <<E-Mailadresse>> Webseite: www.stalu-westmecklenburg.de Für Ihren Fall zuständig ist das Dezernat 53. Dort wird sich Ihrer Anfrage angenommen und Sie werden baldmöglichst informiert. Wir hoffen, dass Sie die von Ihnen gewünschten Informationen bekommen können. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen