Online-Ausweisfunktion Nutzung und Probleme von Bürger:innen

1. Dokumente zu Statistiken über
a) die konkrete tägliche Nutzerzahlen der Online-Ausweisfunktion von Bürgern, sowie Unternehmen, wobei die Nutzung in Zugriff auf den Backend-Server von Governikus GmbH & Co. KG und das Öffnen der App oder Anwendung auf dem Endgerät separat aufzuführen sind; sollte keine Statistik über das Öffnen der App durch Google, Apple oder andere Anbieter erhoben werden, ist die Anzahl der aktiven Installationen auf Geräten zu übermitteln, um daraus die Nutzerzahlen schätzen zu können;
b) die Fehler und Probleme die Nutzende der Online-Ausweisfunktion haben und über den Erfolg der Lösung; die Anzahl der Support-Anfragen (bspw. <<E-Mail-Adresse>> und 0421 204 95 995) ist dem anzufügen;
c) die durch den Support und Probleme der Online-Ausweisfunktion für den Steuerzahler verursachten Kosten.

2. Ihnen vorliegende Informationen über Kompatibilitätsprobleme zwischen die Personalausweis mit Online-Funktion und Hardware-Geräten die für die Verwendung mit diesem bestimmt sind. Im Speziellen mit dem SDI011 mit der Zertifikats-Nr. BSI-K-TR-0076-2010.

3. Ihnen vorliegende Informationen über die den in dem Personalausweis verwendeten Chips betreffende Änderungen wodurch es zu Kompatibilitätsproblemen kommen könnte. Insofern inwieweit sich die Chips IFX_SLE78CLX1280P und NXP_P60D145 unterscheiden und dann nach einem Wechsel des Personalausweises nicht mehr kompatibel mit der vorhanden Geräte sind. Im Speziellen der Kompatibilität des NXP_P60D145 mit dem SDI011 und in Android-Geräten wie für das FP3 verbaute NFC-Chipsätze. Und ob die verbauten Chips auf den Personalausweisen auch Updates Over-the-Air durch die Ausweisapp2 erhalten oder erhalten können.

4. Informationen über die Frage, welche Stelle für Ersatzgeräte aufkommen soll, wenn durch das BSI für den Personalausweis zertifizierte Geräte nicht oder nicht mehr mit einem neuen Personalausweis funktionieren.

Ich verweise dabei auch auf den von einer anderen Person verfassten Beitrag aus einem Handy-Hilfe-Forum mit dem selben Problem wie ich: https://forum.fairphone.com/t/official-lineageos-18-1-for-fairphone-3-fairphone-3/74662/342

5. Ebenso bitte ich nun erneut um alle Informationen aus Dokumenten, E-Mails und Briefen, über die Evaluierung, Planung oder eventuell vorbereitete Entscheidungsvorlagen für die BReg zu der Einführung des FIDO2-Protokolls im Personalausweis zum Abbau von Kompatibilitätsproblemen und die Senkung der Hemmschwelle für Bürger:innen und Unternehmen zur Verwendung der Online-Ausweisfunktion.

In dieser Anfrage auf Informationen sind alle von der Behörde Beliehenen, wie die Governikus GmbH & Co. KG eingeschlossen; soweit hoheitliche Aufgaben betroffen sind.

Diese Anfrage wurde zuerst an das BMI gestellt. Dieses hat mich an Sie verwiesen. Diese Information finden Sie unter: https://fragdenstaat.de/a/249939

Ergebnis der Anfrage

In einem Vermittlungsverdahren im Rahmen des § 13 Abs. 1 Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) hat die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen entschieden, dass Auskunftsersuchen grundsätzlich gemäß § 7 Absatz 2 Satz 2 über den Senator für Finanzen (Bremen) zu stellen sind.

Neue Anfrage an Senator für Finanzen (Bremen):
https://fragdenstaat.de/a/273264

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. Juni 2022
  • Frist
    29. Juli 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Do…
An Governikus GmbH & Co. KG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Online-Ausweisfunktion Nutzung und Probleme von Bürger:innen [#252246]
Datum
27. Juni 2022 17:57
An
Governikus GmbH & Co. KG
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Dokumente zu Statistiken über a) die konkrete tägliche Nutzerzahlen der Online-Ausweisfunktion von Bürgern, sowie Unternehmen, wobei die Nutzung in Zugriff auf den Backend-Server von Governikus GmbH & Co. KG und das Öffnen der App oder Anwendung auf dem Endgerät separat aufzuführen sind; sollte keine Statistik über das Öffnen der App durch Google, Apple oder andere Anbieter erhoben werden, ist die Anzahl der aktiven Installationen auf Geräten zu übermitteln, um daraus die Nutzerzahlen schätzen zu können; b) die Fehler und Probleme die Nutzende der Online-Ausweisfunktion haben und über den Erfolg der Lösung; die Anzahl der Support-Anfragen (bspw. <<E-Mail-Adresse>> und 0421 204 95 995) ist dem anzufügen; c) die durch den Support und Probleme der Online-Ausweisfunktion für den Steuerzahler verursachten Kosten. 2. Ihnen vorliegende Informationen über Kompatibilitätsprobleme zwischen die Personalausweis mit Online-Funktion und Hardware-Geräten die für die Verwendung mit diesem bestimmt sind. Im Speziellen mit dem SDI011 mit der Zertifikats-Nr. BSI-K-TR-0076-2010. 3. Ihnen vorliegende Informationen über die den in dem Personalausweis verwendeten Chips betreffende Änderungen wodurch es zu Kompatibilitätsproblemen kommen könnte. Insofern inwieweit sich die Chips IFX_SLE78CLX1280P und NXP_P60D145 unterscheiden und dann nach einem Wechsel des Personalausweises nicht mehr kompatibel mit der vorhanden Geräte sind. Im Speziellen der Kompatibilität des NXP_P60D145 mit dem SDI011 und in Android-Geräten wie für das FP3 verbaute NFC-Chipsätze. Und ob die verbauten Chips auf den Personalausweisen auch Updates Over-the-Air durch die Ausweisapp2 erhalten oder erhalten können. 4. Informationen über die Frage, welche Stelle für Ersatzgeräte aufkommen soll, wenn durch das BSI für den Personalausweis zertifizierte Geräte nicht oder nicht mehr mit einem neuen Personalausweis funktionieren. Ich verweise dabei auch auf den von einer anderen Person verfassten Beitrag aus einem Handy-Hilfe-Forum mit dem selben Problem wie ich: https://forum.fairphone.com/t/official-lineageos-18-1-for-fairphone-3-fairphone-3/74662/342 5. Ebenso bitte ich nun erneut um alle Informationen aus Dokumenten, E-Mails und Briefen, über die Evaluierung, Planung oder eventuell vorbereitete Entscheidungsvorlagen für die BReg zu der Einführung des FIDO2-Protokolls im Personalausweis zum Abbau von Kompatibilitätsproblemen und die Senkung der Hemmschwelle für Bürger:innen und Unternehmen zur Verwendung der Online-Ausweisfunktion. In dieser Anfrage auf Informationen sind alle von der Behörde Beliehenen, wie die Governikus GmbH & Co. KG eingeschlossen; soweit hoheitliche Aufgaben betroffen sind. Diese Anfrage wurde zuerst an das BMI gestellt. Dieses hat mich an Sie verwiesen. Diese Information finden Sie unter: https://fragdenstaat.de/a/249939
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252246 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252246/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Online-Ausweisfunktion Nutzung und Probleme vo…
An Governikus GmbH & Co. KG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Online-Ausweisfunktion Nutzung und Probleme von Bürger:innen [#252246]
Datum
30. Juli 2022 10:12
An
Governikus GmbH & Co. KG
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Online-Ausweisfunktion Nutzung und Probleme von Bürger:innen“ vom 27.06.2022 (#252246) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Governikus GmbH & Co. KG
Governikus KG Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Incident mit der Nummer INC-2022-39829 wurde aktualisi…
Von
Governikus GmbH & Co. KG
Betreff
Online-Ausweisfunktion Nutzung und Probleme von Bürger:innen [#252246]: Ihr Incident INC-2022-39829 wurde aktualisiert
Datum
2. August 2022 16:49
Status
Warte auf Antwort
Governikus KG Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Incident mit der Nummer INC-2022-39829 wurde aktualisiert: Antwort: Vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider ist Ihre erste E-Mail aufgrund eines technischen Fehlers nicht korrekt bei uns eingegangen, weshalb wir uns nun erst verzögert um diese Anfrage kümmern können. Weiterhin werden wir zunächst mit dem Bundesamt für Sicherheit (BSI) Kontakt aufnehmen, in dessen Auftrag wir die AusweisApp2 entwickeln. Wir bitten daher noch um etwas Geduld und um Ihr Verständnis. Am 1.8.2022 haben Sie unseren Support kontaktiert: Anfrage: Von: << Antragsteller:in >> Gesendet: Samstag, 30. Juli 2022 10:13 An: Sekretariat <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: AW: Online-Ausweisfunktion Nutzung und Probleme von Bürger:innen [#252246] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Online-Ausweisfunktion Nutzung und Probleme von Bürger:innen“ vom 27.06.2022 (#252246) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Eine persönliche Anekdote zur Unterstreichung des…
An Governikus GmbH & Co. KG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Online-Ausweisfunktion Nutzung und Probleme von Bürger:innen [#252246]: Ihr Incident INC-2022-39829 wurde aktualisiert [#252246]
Datum
3. August 2022 13:32
An
Governikus GmbH & Co. KG
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Eine persönliche Anekdote zur Unterstreichung des Problems: Im Januar 2022 ist mein alter Personalausweis abgelaufen. Und so warte ich seit dem 03. Februar geduldig auf eine Lösung, die mir mit dem neuen Personalausweis wieder Zugriff auf ein Portal des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zulässt. Leider konnte meine Heimatstadt mir nicht weiterhelfen, weil der Chip in dem neuen ePerso funktional erscheint und ein abgelaufener Personalausweis nicht wieder aktiviert werden kann. Und da ich vermute, dass hier strukturelle Probleme die Ursache sind, bitte ich die Anfrage zügig zu beantworten. Eine Antwort durch das BSI wird in einer anderen Anfrage erwartet. Meine Informationsfreiheitsanfrage „Online-Ausweisfunktion Nutzung und Probleme von Bürger:innen“ vom 27.06.2022 (#252246) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Governikus GmbH & Co. KG
Sehr << Antragsteller:in >> Sie begehren mit der im Betreff genannten Anfrage Auskunft zum Thema "On…
Von
Governikus GmbH & Co. KG
Betreff
AW: Online-Ausweisfunktion Nutzung und Probleme von Bürger:innen [#252246]: Ihr Incident INC-2022-39829 wurde aktualisiert
Datum
4. August 2022 17:19
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> Sie begehren mit der im Betreff genannten Anfrage Auskunft zum Thema "Online-Ausweisfunktion Nutzung und Probleme von Bürger:innen [#252246]" durch unser Unternehmen. Sie stellen hierfür Anträge nach 1. § 1 Abs. 1 BremIFG 2. § 3 Abs. 3 IWG 3. § 1 Abs. 1 BremUIG 4. § 2 Abs. 3 UIG 5. § 1 VIG Hierzu stellen wir fest, dass die Governikus GmbH & Co. KG ein auf Gewinnerzielung ausgerichtetes Unternehmen ist und keine Behörde. Allerdings befindet sich das Unternehmen zu 55,1 % im Besitz der Stadtgemeinde Bremen und zu 44,9 % im Besitz der Freien Hansestadt Bremen, weswegen ein Anspruch nach § 1 Abs. 1 S. 3 BremIFG grundsätzlich bestehen könnte, wenn sich eine Bremische Behörde einer juristischen Person des Privatrechts wie der Governikus GmbH & Co. KG bedient, um durch diese ihre öffentlich-rechtlichen Aufgaben erfüllen zu lassen, worauf unter Punkt A. näher eingegangen wird. Alle weiteren Anspruchsgrundlagen erscheinen für Ihr Auskunftsbegehren nicht einschlägig, was unter Punkt B. ausgeführt wird. A. Anspruch aus dem BremIFG Damit ein Anspruch besteht, muss es sich bei der Tätigkeit, auf die Anfrage abzielt, um eine öffentlich-rechtliche Aufgabe der Freien Hansestadt Bremen handeln. Eine gesetzliche Grundlage, aus der sich ausdrücklich und unmittelbar ergibt, dass die Freie Hansestadt Bremen für die Online-Ausweisfunktion Nutzung und etwaige Probleme von Bürger:innen, insbesondere für die Pflege und Weiterentwicklung der AusweisApp2, zuständig ist, gibt es nicht. Die Bereitstellung der AusweisApp2 erfolgt nicht durch die Freie Hansestadt Bremen. Vertragspartner der Governikus GmbH & Co. KG ist der Bund. Es wird darüber hinaus bestritten, dass es sich bei der Pflege um eine öffentlich-rechtliche Aufgabe handelt. Damit besteht kein Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und auf Veröffentlichung von Informationen nach § 11 BremIFG. B. Ansprüche aus anderen Grundlagen 1. IWG Aus § 1 Abs. 1 IWG ergibt sich, dass "dieses Gesetz [..] für die Weiterverwendung von bei öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen, insbesondere zur Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen der digitalen Wirtschaft" gilt. Aus § 2 Nr. 1 IWG ergibt sich, was öffentliche Stellen im Sinne des IWG sind (https://www.gesetze-im-internet.de/iwg/). Danach ist die Governikus GmbH & Co. KG keine öffentliche Stelle. Sie ist zwar eine juristische Person des privaten Rechts. Sie wurde aber nicht zu dem besonderen Zweck gegründet, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nichtgewerblicher Art zu erfüllen. Der Gesellschaftszweck der Governikus GmbH & Co. KG ist auf Gewinnerzielung gerichtet. 2. BremUIG Nach § 1 Abs. 1 BremUIG ist der Zweck dieses Gesetzes, den rechtlichen Rahmen für den freien Zugang zu Umweltinformationen bei informationspflichtigen Stellen im Sinne des § 2 sowie für die Verbreitung dieser Umweltinformationen zu schaffen." Hierzu ist festzustellen, dass die Governikus GmbH & Co. KG über keine Umweltinformationen insbesondere nicht über solche, die im Auftrag des ITPLR anfallen, verfügt. Nach § 2 Abs. 1 (https://www.transparenz.bremen.de/six...) wäre die Governikus GmbH & Co. KG auch keine informationspflichtige Stelle, da sie keine juristischen Person des öffentlichen Rechts, sondern eine juristischen Personen des privaten Rechts ist. 3. UIG Nach § 1 Abs. 2 UIG ist der Anwendungsbereich dieses Gesetzes beschränkt auf "informationspflichtige Stellen des Bundes und der bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts". Dies trifft auf die Governikus GmbH & Co. KG nicht zu. Eine Informationspflicht bestünde im Übrigen allein zu Umweltinformationen. Was Umweltinformationen sind, ergibt sich aus § 2 Abs. 3 (https://www.gesetze-im-internet.de/ui...). Da Gegenstand Ihrer Anfrage die Pflege und Weiterentwicklung der AusweisApp2, insbesondere für die Online-Ausweisfunktion Nutzung und etwaige Probleme von Bürger:innen, ist, ergäbe sich auch sachlich kein Anspruch. Ob Anwender einer mittels der von der Governikus GmbH & Co. KG gepflegten Software solche Umweltinformationen verarbeiten, ist nicht Gegenstand der Anfrage. In einem solchen Fall wäre auch die entsprechende Stelle auskunftspflichtig. 4. VIG Nach § 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 "erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher freien Zugang zu den bei informationspflichtigen Stellen vorliegenden Informationen über 1. Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (Erzeugnisse) sowie 2. Verbraucherprodukte, die dem § 2 Nummer 26 des Produktsicherheitsgesetzes unterfallen (Verbraucherprodukte)." (https://www.gesetze-im-internet.de/vi...) Das VIG ist nicht anwendbar, da es sich bei der AusweisApp2 weder um ein Erzeugnis im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches noch ein Verbraucherprodukt handelt. C. Fazit Nach Prüfung aller genannten Ansprüche, kommen wir zu dem Ergebnis, dass Sie keinen Anspruch auf Informationen im Rahmen der Pflege und Weiterentwicklung der AusweisApp2, insbesondere für die Online-Ausweisfunktion Nutzung und etwaige Probleme von Bürger:innen, durch uns haben. Wie schon erwähnt, handelt es sich bei der Governikus GmbH & Co. KG um keine Behörde, so dass diese Antwort auch kein behördlicher Bescheid sein kann. Damit entfällt auch die Notwendigkeit eines Hinweises auf etwaige Rechtsmittel. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Online-Ausweisfunktion Nutzung und Probleme von Bürger:innen“ [#252246]
Datum
4. August 2022 20:29
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bremen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/252246/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Die Ausführungen von Herrn Drews sind nicht schlüssig. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, warum es sich bei der Entwicklung des elektronischen Personalausweises sich um keine Angelegenheit in Ausführung von hoheitlichen Aufgaben handeln soll. Das Produkt Ausweisapp wird auf den Seiten des Bunds beworben und die Governikus ist laut der Webseite seit 1999 mit der Aufgabe iZm dem elektronischen Personalausweis betraut: https://www.ausweisapp.bund.de/ueber-uns Die Ausstellung des Ausweises war seit den Anfängen der staatlichen Verfasstheit eine hoheitliche Aufgaben. Die Ausstellung der digitalen Identität auf dem Ausweis durch den Bund mit Hilfe der Governikus GmbH & Co. KG kann demnach auch nur eine hoheitliche Aufgabe sein. 2014 hat die Firma extra eine Tochter mit dem Namen Governikus GmbH & Co. KG zur Betreuung des Projekts AusweisApp2 gegründet. Die Governikus GmbH & Co. KG tritt dabei zumindest als Beliehene der Stadtgemeinde Bremen, wenn nicht sogar als Beliehene für andere Behörden und den Bund auf. Die Governikus GmbH & Co. KG stellt die technische Infrastruktur mit Servern und Zugangssystemen inklusive Zertifikaten zur Verfügung. Diese Infrastruktur ist die zwingende Voraussetzung für die Gewährungen der Leistungen nach den Onlinezugangsgesetzen der Ländern. Sollte keine Beleihung der anderen Behörden vorliegen, liegt zumindest eine Amtshilfe für die Länder und Behörden vor, die diese Infrastruktur nutzen. Weiterhin wird unterschlagen, dass § 2 Nr. 1 lit. b IWG explizit andere juristische Personen des privaten Rechts nennt. Ich gehe davon aus, dass hier hoheitliche Aufgaben des Bundes betroffen sind und die Governikus GmbH & Co. KG von dem Bund ebenso Beliehene ist. Darum stelle ich die Anfrage auch auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage in keinem Anwendungsbereich der bis jetzt verkündeten IF-Gesetze fallen, leite ich mein Recht auf Informationsfreiheit aus dem GG ab. Es findet sich in dem Demokratieprinzip und dem damit verbundenen Recht auf Informiertheit der Bürger aus Art. 5. I S. 1 GG iVm Art. 20 Abs. 2 S. 1 GG iVm Art. 17 GG ab. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 252246.pdf - 2022-08-04_1-christian-drewsgoverniku-certificate-1.pem - 2022-08-04_1-logo-governikus-2021-mail-footer-02-76dcf085-1277-4d10-a749-2ff785460c85.png - 2022-08-04_1-smime.p7s Anfragenr: 252246 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252246/
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer Vermittlungsanfrage im Rahmen des …
Von
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Betreff
AW: [EXTERN]- Vermittlung bei Anfrage „Online-Ausweisfunktion Nutzung und Probleme von Bürger:innen“ [#252246]
Datum
5. August 2022 14:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer Vermittlungsanfrage im Rahmen des § 13 Abs. 1 Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG). Die Bearbeitung kann einige Zeit in Anspruch nehmen, daher möchten wir Sie um Geduld bitten. Über den Stand und die Ergebnisse Ihrer Anfrage werden wir Sie unaufgefordert unterrichten. Sollte Ihre Anfrage zwischenzeitlich durch die zuständige Behörde (vollständig) beantwortet worden sein, bitten wir um Mitteilung an uns. Für etwaige Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Online-Ausweisfunktion Nutzung und Probleme vo…
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]- Vermittlung bei Anfrage „Online-Ausweisfunktion Nutzung und Probleme von Bürger:innen“ [#252246]
Datum
28. August 2022 11:52
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Online-Ausweisfunktion Nutzung und Probleme von Bürger:innen“ vom 27.06.2022 (#252246) wurde nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Die Frist wurde mittlerweile um 31 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Online-Ausweisfunktion Nutzung und Probleme von Bürger:innen“ vom …
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]- Vermittlung bei Anfrage „Online-Ausweisfunktion Nutzung und Probleme von Bürger:innen“ [#252246]
Datum
25. Januar 2023 00:54
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Online-Ausweisfunktion Nutzung und Probleme von Bürger:innen“ vom 27.06.2022 (#252246) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 181 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 05.08.2022. Haben Sie dazu scho…
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]- Vermittlung bei Anfrage „Online-Ausweisfunktion Nutzung und Probleme von Bürger:innen“ [#252246]
Datum
25. Januar 2023 01:01
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 05.08.2022. Haben Sie dazu schon einen neuen Sachstand in Erfahrung bringen können? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
IFG-Anfragen an die Governikus GmbH & Co.KG Sehr << Antragsteller:in >> im letzten Jahr wurden vo…
Von
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Betreff
IFG-Anfragen an die Governikus GmbH & Co.KG
Datum
15. März 2023 14:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> im letzten Jahr wurden von mindestens zwei Petenten (hier in CC. ) Anfragen nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz an Sie gerichtet. Hierbei wurden einmal eine Übersicht aller im Auftrag des IT-Planungsrates entwickelter Anwendungen/Softwarekomponenten sowie dazugehörige Produktbeschreibungen, Spezifikationen und Dokumentationen und des Weiteren verschiedene Informationen zur von Ihnen entwickelten Online-Ausweisfunktion hinsichtlich der Pflege und Weiterentwicklung der AusweisApp2 angefragt (siehe für die Details Übersicht im Auftrag des IT-Planungsrates entwickelter Anwendungen/Softwarekomponenten - FragDenStaat<https://fragdenstaat.de/anfrage/ubersicht-im-auftrag-des-it-planungsrates-entwickelter-anwendungensoftwarekomponenten/#nachricht-694800> und Online-Ausweisfunktion Nutzung und Probleme von Bürger:innen - FragDenStaat<https://fragdenstaat.de/anfrage/online-ausweisfunktion-nutzung-und-probleme-von-buerger-innen-2/#nachricht-722668>). Diese Anfragen haben Sie am 08.06.2022 und am 04.08.2022 jeweils abgelehnt zu beantworten. Die Antragstellenden wandten sich daraufhin an uns mit der Bitte zu überprüfen, ob die Ablehnung ihrer Anträge rechtmäßig erfolgt ist. Die Landesbeauftragte für Informationsfreiheit überwacht die Einhaltung der Vorschriften des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes sowie anderer Vorschriften über die Informationsfreiheit. Die betroffenen öffentlichen Stellen sind zur Unterstützung der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit verpflichtet (§ 13 Abs. 7 BremIFG i.V.m. § 21 Abs. 5 S. 2 und 3 BremDSGVOAG). Jeder kann die Landesbeauftragte für Informationsfreiheit anrufen, wenn er sein Recht auf Informationszugang nach dem BremIFG als verletzt ansieht (§ 13 Abs. 1 BremIFG). Aufgrund von personellen Engpässen kommen wir erst jetzt dazu Ihnen das Ergebnis unserer Prüfung mitzuteilen. Sie begründen Ihre Ablehnung der Informationszugangsanträge insbesondere damit, dass Sie nicht anspruchsverpflichtet gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) seien. Weder bediene sich eine bremische Behörde Ihrer Gesellschaft, da Auftraggeber der jeweiligen von Ihnen entwickelten und gepflegten Software keine bremische Behörde sei. Noch handele es sich bei der betroffenen von Ihnen entwickelten und gepflegten Software um die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe, da Ihnen diese nicht durch Rechtsvorschrift übertragen wurde und es sich zudem bei der Beschaffung von Software für den ordnungsgemäßen Dienstbetrieb um ein fiskalisches Hilfsgeschäft handele, das von der Auskunftspflicht sowieso nicht erfasst werde. Diese Auffassung teilen wir nicht. Auch fiskalische Hilfsgeschäfte und die damit verbundenen Informationen unterliegen generell der Informationspflicht nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz. Auskunftspflichtig sind alle amtlichen Informationen im Sinne von § 1 Absatz 1 Satz 1 i.V.m. § 2 Nr. 1 BremIFG. Amtlichen Zwecken dient eine Aufzeichnung, wenn sie die Behörde bzw. eine sonstige informationspflichtige Stelle betrifft oder in Erfüllung einer amtlichen Tätigkeit angefallen ist oder in anderer Weise in Zusammenhang mit einer amtlichen Tätigkeit steht. Aufgrund des Gesetzeszwecks unterliegt die Amtlichkeit einem weiten Begriffsverständnis, nur Informationen, die ausschließlich und eindeutig privaten (persönlichen) Zwecken dienen, sind vom Begriff "amtliche Informationen" ausgeschlossen. Unerheblich sind die Art der Verwaltungsaufgabe und die für die Aufgabenerledigung eingesetzte Handlungsform der Verwaltung; irrelevant ist, ob die Informationsgewinnung im Zusammenhang mit hoheitlichem Handeln oder schlicht-hoheitlichem Handeln, mit einer erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit oder einem fiskalischem Hilfsgeschäft steht (siehe auch Schoch, IFG, 2. Auflage 2016, § 2 Rn. 50, 55 und 58 m.w.N.). Bei der Erstellung von Software, die öffentlichen Zwecken, wie der Sicherstellung des Dienstbetriebs oder der gesicherten Kommunikation des Bürgers mit der Verwaltung dient, handelt es sich auch um die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe. Selbst wenn man diese Auffassung nicht teilen sollte, ergibt sich die Auskunftspflicht der governikus GmbH & Co.KG bereits daraus, dass diese sich zu 100% im Besitz der Stadt und des Landes Bremen befindet. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 16. März 2017 (Aktenzeichen I ZR 13/16) klargestellt, dass bei öffentlich beherrschten Unternehmen die begehrten Auskünfte keinen besonderen Bezug zu einem Tätigkeitsfeld des öffentlich beherrschten Unternehmens aufweisen müssen, das als Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe zu qualifizieren ist. Bereits die aus der Mehrheitsbeteiligung der öffentlichen Hand folgende unmittelbare Grundrechtsbindung des Unternehmens begründet die prinzipielle Rechenschaftspflicht gegenüber dem Bürger und damit ein durch Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz in Verbindung mit dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz geschütztes Informationsbedürfnis, welches das gesamte Tätigkeitsfeld des Unternehmens betrifft und dessen Erfüllung der informationsfreiheitsrechtliche Auskunftsanspruch dient. Die Regelung in § 1 Absatz 1 Satz 3 BremIFG soll gerade verhindern, dass sich die öffentliche Hand durch die Gründung privatrechtlicher Gesellschaften zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben ihren grundrechtlichen Verpflichtungen und öffentlich-rechtlichen Bindungen entzieht. Zudem unterliegt das Handeln der governikus GmbH & Co.KG dem Corporate Governance Codex der Freien Hansestadt Bremen, der in seiner Präambel darauf hinweist, dass Beteiligungen des Landes und der Stadtgemeinde Bremen an Unternehmen ihre Grundlage und Legitimation in der Erfüllung spezifischer Aufgaben (öffentlicher Auftrag) finden. Die Freie Hansestadt Bremen hat danach sicherzustellen, dass bei der Leitung, Steuerung und Überwachung der Unternehmen insbesondere auch die öffentlichen Belange berücksichtigt werden. Diese mittels der Beteiligung verfolgte Zielsetzung spiegele sich im Unternehmensgegenstand und Gesellschaftszweck - beziehungsweise bei anderen Rechtsformen in der entsprechenden Zwecksetzung des Unternehmensträgers - (Unternehmenszweck) wider. Sie soll Handlungsleitlinie für die Mitglieder von Geschäftsführung und Überwachungsorgan sein. Es kommt hierbei nicht darauf an, welche öffentliche Stelle bei einzelnen Softwareprojekten die Federführung übernommen hat, also Vertragspartner bzw. Auftraggeber ist, sondern darauf, dass bereits die Zielsetzung der Gesellschaft auf eine öffentliche Aufgabe, nämlich die Beschaffung einer sicheren IT-Infrastruktur für die öffentliche Verwaltung, gerichtet ist. Daher ist die governikus GmbH & Co. KG unseres Erachtens generell auskunftspflichtig gemäß § 1 Absatz 1 Satz 3 BremIFG. Sie hat selbst geeignete Informationen gemäß § 11 BremIFG zu veröffentlichen. Auskunftsersuchen sind allerdings grundsätzlich gemäß § 7 Absatz 2 Satz 2 über den Senator für Finanzen zu stellen, da dieser sich der governikus GmbH & Co. KG zur Erfüllung seiner öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient (siehe Beteiligungsbericht der Freien Hansestadt Bremen). Hier wäre es bürgerfreundlich, Petenten hierauf hinzuweisen bzw. anzubieten, die Anfragen an die zuständige senatorische Behörde weiterzuleiten. Auch kann sich die governikus GmbH & Co. KG gegebenenfalls auf im BremIFG genannte Ausschlussgründe berufen und die Beauskunftung zum Beispiel wegen einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder wegen schützenswerter Geschäftsgeheimnisse verweigern. Dies wäre dann hinsichtlich der jeweils angefragten Informationen detailliert zu prüfen. Wir bitten daher zukünftig entsprechend zu verfahren. Mit freundlichen Grüßen