🌼 Interesse an Umweltinfos? Wir beraten Aktivist*innen und Initiativen kostenlos bei Anfragen. Zum Klima-Helpdesk

Open Source im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (Bund) (Stand 2017)

Welche Open-Source-Anwendungen werden im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (Bund) eingesetzt und für welche Aufgaben ? Wie hoch ist der prozentuale Anteil von Open-Source-Betriebssystemen und Open-Source-Anwendungen ? Welche offenen Standards und offenen Formate nach OASIS werden im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (Bund) eingesetzt ? Wie hoch ist der prozentuale Anteil von offenen Standards und offenen Formaten nach OASIS ? Welche proprietären Anwendungen und Betriebssyteme werden im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (Bund) eingesetzt und für welche Aufgaben ? Was kosteten jeweils die Open-Source-Anwendungen und was kosteten jeweils die proprietären Anwendungen ? Welche zusätzlichen Kosten entstehen für die Open-Source-Anwendungen und welche zusätzlichen Kosten entstehen für die proprietären Anwendungen pro Jahr etwa für die Betreuung und für Schulungen? Plant das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (Bund) weiterhin proprietäre Anwendungen einzusetzen, wenn ja warum ? Wird stets die mögliche Umstellung auf Open Source Anwendungen geprüft ? Wenn ja wie lauten die Ergebnisse ? Wenn nein weshalb nicht ?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. März 2017
  • Frist
    7. April 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Open-Sour…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Open Source im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (Bund) (Stand 2017) [#20586]
Datum
5. März 2017 16:15
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Open-Source-Anwendungen werden im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (Bund) eingesetzt und für welche Aufgaben ? Wie hoch ist der prozentuale Anteil von Open-Source-Betriebssystemen und Open-Source-Anwendungen ? Welche offenen Standards und offenen Formate nach OASIS werden im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (Bund) eingesetzt ? Wie hoch ist der prozentuale Anteil von offenen Standards und offenen Formaten nach OASIS ? Welche proprietären Anwendungen und Betriebssyteme werden im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (Bund) eingesetzt und für welche Aufgaben ? Was kosteten jeweils die Open-Source-Anwendungen und was kosteten jeweils die proprietären Anwendungen ? Welche zusätzlichen Kosten entstehen für die Open-Source-Anwendungen und welche zusätzlichen Kosten entstehen für die proprietären Anwendungen pro Jahr etwa für die Betreuung und für Schulungen? Plant das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (Bund) weiterhin proprietäre Anwendungen einzusetzen, wenn ja warum ? Wird stets die mögliche Umstellung auf Open Source Anwendungen geprüft ? Wenn ja wie lauten die Ergebnisse ? Wenn nein weshalb nicht ?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt allgemein Stellung: Das Bundesministerium für …
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Open Source im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (Bund) (Stand 2017) [#20586]
Datum
6. April 2017 16:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt allgemein Stellung: Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) unterstützt grundsätzlich den Einsatz von Open Source Software, sofern dies wirtschaftlich ist. Bei der Einführung neuer Verfahren oder der Migration bestehender Verfahren wird im BMUB der Einsatz von Open-Source-Software (OSS) geprüft und nach objektiven und transparenten Kriterien bewertet. Dies stellt die Interoperabilität, Wirtschaftlichkeit und Sicherheit der IT-Landschaft des BMUB sicher. In diesem Zusammenhang wird in IT-Projekten auch die mögliche Umstellung auf Open Source Anwendungen geprüft. Ausschreibungen für Neuentwicklungen erfolgen produktneutral. Gemäß den Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung werden stets Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen durchgeführt und die wirtschaftlichste Lösung eingesetzt. Aktuelle SAGA5-Standards und die Architekturrichtlinie der gemeinsamen IT der Bundesverwaltung werden bei Strategie-Entscheidungen beachtet.   Mit freundlichen Grüßen