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Ozean-CO2-Rückkopplung

Auf welche Art und Weise beabsichtigt die Bundesregierung, die bisher von Menschen ausgestoßenen 450Gt CO2 aus der Atmosphäre zu holen, um die Ozean-CO2-Rückkopplung zu unterbrechen, welche einen fortwährenden Temperaturanstieg verursacht?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. September 2021
  • Frist
    1. Dezember 2021
  • 0 Follower:innen
Zacharias Fögen
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf welche Art un…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Zacharias Fögen
Betreff
Ozean-CO2-Rückkopplung [#229972]
Datum
27. September 2021 13:39
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf welche Art und Weise beabsichtigt die Bundesregierung, die bisher von Menschen ausgestoßenen 450Gt CO2 aus der Atmosphäre zu holen, um die Ozean-CO2-Rückkopplung zu unterbrechen, welche einen fortwährenden Temperaturanstieg verursacht?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Zacharias Fögen Anfragenr: 229972 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/229972/ Postanschrift Zacharias Fögen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Zacharias Fögen
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz bzw. Umweltinformationsgesetz vom 27. September 2021, hier einge…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz bzw. Umweltinformationsgesetz vom 27. September 2021, hier eingegangen per E-Mail über den Webservice fragdenstaat.de
Datum
21. Oktober 2021 15:31
Status
Warte auf Antwort
Aktenzeichen: 0723/001-2021.0160 Sehr geehrter Herr Fögen, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 27. September, in der Sie um Auskunft über die beabsichtigten Maßnahmen der Bundesregierung zur Unterbrechung der Ozean-CO2-Rückkopplung baten. Wir behandeln Ihre Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG). Das UIG ist als Spezialgesetz, das den Zugang zu Umweltinformationen regelt, gegenüber dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gemäß § 1 Absatz 3 IFG vorrangig und sperrt die Anwendung des IFG. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. I. Auf Ihren Antrag hin mache ich Ihnen gemäß § 4 Umweltinformationsgesetz (UIG) die gewünschte Information zugänglich. Die Menschheit hat seit 1850 bis heute insgesamt ca. 2450 Gt CO2 in die Atmosphäre emittiert, wovon ca. 5,5 Prozent auf Deutschland (bzw. auf seine Rechtsvorgänger wie das Deutsche Reich) entfallen. Diese Mengen werden in den nächsten Jahrzehnten nicht rückholbar sein. In Deutschland ist der Bereich Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) der einzige Sektor des Treibhausgasinventars, der insgesamt eine Senke darstellen kann. Dieser Sektor betrachtet alle flächengebundenen Quellen und Senken der Treibhausgasemissionen von Siedlungs- und Feuchtgebieten, Wald und Holzprodukten sowie Acker und Grünland (ausgenommen die landwirtschaftlichen N2O-Emissionen, die im Landwirtschaftssektor berichtet werden). Im Jahr 2020 lag die Emissionsbilanz des LULUCF-Sektors bei minus 16,5 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten. Die meisten Landnutzungsformen setzen derzeit mehr Emissionen frei als durch sie gebunden werden. Wälder sind die größte Senke. Prognosen zufolge könnte die Senkenleistung der Wälder aufgrund der Altersstruktur der Waldbestände und witterungsbedingter Waldschäden sowie infolge von Änderungen in der Holznutzung jedoch zurückgehen, wenn keine Maßnahmen ergriffen werden, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Mit der ersten Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (veröffentlicht am 18. August 2021) wurden erstmals auch LULUCF-Sektorziele festgelegt, und zwar mit mindestens minus 25 Millionen Tonnen CO2äq bis 2030, minus 35 Millionen Tonnen CO2äq bis 2040 und minus 40 Millionen Tonnen CO2äq bis 2045. Geplante Maßnahmen zur Erhaltung und Stärkung der LULUCF-Senken sind insbesondere: * Humuserhalt und -aufbau im Ackerland, * Erhalt von Dauergrünland, * Schutz von Moorböden einschließlich Reduzierung der Torfverwendung, * Erhalt und nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder und Holzverwendung. Die Bundesregierung beabsichtigt, dass Deutschland bis zum Jahr 2045 treibhausgasneutral wird, um seinen Anteil dazu beizutragen, dass die globale Durchschnittstemperatur langfristig nicht um mehr als 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau liegt. Gleichwohl bedeutet auch eine Erwärmung um 1,5 °C eine signifikante Veränderung der globalen Umwelt, auf die mit Anpassungsmaßnahmen reagiert werden muss. II. Ich bitte Sie um Mitteilung, falls Sie der Auffassung sind, dass Ihrem Antrag hiermit nicht entsprochen worden ist. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehen wir gerne zur Verfügung. Die Auskunftserteilung erfolgt gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin einzulegen. Mit freundlichen Grüßen
Zacharias Fögen
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz bzw. Umweltinformationsgesetz vom 27. September 2021, hier e…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Zacharias Fögen
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz bzw. Umweltinformationsgesetz vom 27. September 2021, hier eingegangen per E-Mail über den Webservice fragdenstaat.de [#229972]
Datum
21. Oktober 2021 22:24
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für ihre Antwort, ich bitte Sie um Klarstellung der folgenden Punkte: "Die Menschheit hat seit 1850 bis heute insgesamt ca. 2450 Gt CO2 in die Atmosphäre emittiert. [...] Diese Mengen werden in den nächsten Jahrzehnten nicht rückholbar sein." Falls es mit dieser Menge CO2 einen Gleichgewichtzustand gibt, bei welcher Temperaturdifferenz (gegenüber vorindustriellen Werten) würde sich ein globales Gleichgewicht einstellen und die Temperatur nicht weiter steigen? "dass die globale Durchschnittstemperatur langfristig nicht um mehr als 1,5 °C" Auf welche Zeitangabe beziehen sich diese 1,5K genau? Anders gefragt, Angenommen diese Mengen würden niemals zurückgeholt werden, aber die menschlichen Emissionen werden bei 2.500 Gt CO2 beendet. Zu welcher Temperaturerhöhung käme es global in den nächsten 100, 200, 400, 1.000 Jahren? Aufgrund fehlender Rückholmöglichkeiten stellt sich hier ebenso die Frage, welche Rolle spielt hier die atmosphärische Halbwertszeit von CO2? Mit freundlichen Grüßen Zacharias Fögen Anfragenr: 229972 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/229972/

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz bzw. Umweltinformationsgesetz vom 27. September 2021, hier einge…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz bzw. Umweltinformationsgesetz vom 27. September 2021, hier eingegangen per E-Mail über den Webservice fragdenstaat.de [#229972]
Datum
5. November 2021 12:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Fögen, welche Temperatur sich mittel- und langfristig bei bestimmten globalen Emissionsszenarien einstellt, können Sie am besten direkt im aktuellen IPCC-Bericht nachlesen: https://www.ipcc.ch/report/ar6/wg1/. Die betrachteten Szenarien sind in der Zusammenfassung für Entscheidungsträger ("Summary for policy makers") in der Abbildung SPM.4 auf Seite 16 übersichtlich dargestellt (https://www.ipcc.ch/report/ar6/wg1/downloads/report/IPCC_AR6_WGI_SPM.pdf). Weitere Details dazu finden sich insbesondere in Kapitel 4 („Future global climate: scenario-based projections and near-term information“): https://www.ipcc.ch/report/ar6/wg1/downloads/report/IPCC_AR6_WGI_Chapter_04.pdf. Eine Halbwertszeit für CO2 in der Atmosphäre lässt sich nicht angeben. CO2 ist ein äußerst stabiles Molekül, dass in der Atmosphäre fast gar nicht zersetzt wird. Der Teil des anthropogenen CO2, der nicht mehr von der Biosphäre oder den Ozeanen aufgenommen werden kann, wird über viele tausend Jahre in der Atmosphäre verbleiben, bis es zu einer sehr langsam ablaufenden Absorption durch die natürlichen physikalischen und biogeochemischen Prozesse im Erdsystem kommt. Laut IPCC sind nach 1000 Jahren noch etwa 15 bis 40 Prozent des anthropogenen CO2 in der ⁠Atmosphäre⁠ übrig. Der gesamte Abbau dauert jedoch mehrere hunderttausend Jahre. Viele weitere Informationen zu Klimawandel und Klimaschutz finden Sie auch auf den Seiten des Umweltbundesamtes: https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimawandel. Mit freundlichen Grüßen