Aktenzeichen: 0723/001-2021.0160
Sehr geehrter Herr Fögen,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 27. September, in der Sie um Auskunft über die beabsichtigten Maßnahmen der Bundesregierung zur Unterbrechung der Ozean-CO2-Rückkopplung baten.
Wir behandeln Ihre Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG). Das UIG ist als Spezialgesetz, das den Zugang zu Umweltinformationen regelt, gegenüber dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gemäß § 1 Absatz 3 IFG vorrangig und sperrt die Anwendung des IFG.
Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt.
I.
Auf Ihren Antrag hin mache ich Ihnen gemäß § 4 Umweltinformationsgesetz (UIG) die gewünschte Information zugänglich.
Die Menschheit hat seit 1850 bis heute insgesamt ca. 2450 Gt CO2 in die Atmosphäre emittiert, wovon ca. 5,5 Prozent auf Deutschland (bzw. auf seine Rechtsvorgänger wie das Deutsche Reich) entfallen. Diese Mengen werden in den nächsten Jahrzehnten nicht rückholbar sein.
In Deutschland ist der Bereich Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) der einzige Sektor des Treibhausgasinventars, der insgesamt eine Senke darstellen kann. Dieser Sektor betrachtet alle flächengebundenen Quellen und Senken der Treibhausgasemissionen von Siedlungs- und Feuchtgebieten, Wald und Holzprodukten sowie Acker und Grünland (ausgenommen die landwirtschaftlichen N2O-Emissionen, die im Landwirtschaftssektor berichtet werden). Im Jahr 2020 lag die Emissionsbilanz des LULUCF-Sektors bei minus 16,5 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten. Die meisten Landnutzungsformen setzen derzeit mehr Emissionen frei als durch sie gebunden werden. Wälder sind die größte Senke. Prognosen zufolge könnte die Senkenleistung der Wälder aufgrund der Altersstruktur der Waldbestände und witterungsbedingter Waldschäden sowie infolge von Änderungen in der Holznutzung jedoch zurückgehen, wenn keine Maßnahmen ergriffen werden, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken.
Mit der ersten Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (veröffentlicht am 18. August 2021) wurden erstmals auch LULUCF-Sektorziele festgelegt, und zwar mit mindestens minus 25 Millionen Tonnen CO2äq bis 2030, minus 35 Millionen Tonnen CO2äq bis 2040 und minus 40 Millionen Tonnen CO2äq bis 2045. Geplante Maßnahmen zur Erhaltung und Stärkung der LULUCF-Senken sind insbesondere:
* Humuserhalt und -aufbau im Ackerland,
* Erhalt von Dauergrünland,
* Schutz von Moorböden einschließlich Reduzierung der Torfverwendung,
* Erhalt und nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder und Holzverwendung.
Die Bundesregierung beabsichtigt, dass Deutschland bis zum Jahr 2045 treibhausgasneutral wird, um seinen Anteil dazu beizutragen, dass die globale Durchschnittstemperatur langfristig nicht um mehr als 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau liegt. Gleichwohl bedeutet auch eine Erwärmung um 1,5 °C eine signifikante Veränderung der globalen Umwelt, auf die mit Anpassungsmaßnahmen reagiert werden muss.
II.
Ich bitte Sie um Mitteilung, falls Sie der Auffassung sind, dass Ihrem Antrag hiermit nicht entsprochen worden ist. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehen wir gerne zur Verfügung.
Die Auskunftserteilung erfolgt gebührenfrei.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin einzulegen.
Mit freundlichen Grüßen