Palantir

Herr Reul,
welche Produkte von der Firma Palantir werden von Ihrem Ministerium genutzt und wofür?

Ergebnis der Anfrage

Meine Anfrage wurde nicht beantwortet da ich nur meinen Vornamen angegeben habe.
Das Ministerium beruft sich darauf, dass Informationen nur mit voller Datenangabe gegeben werden könnten.
Auch als ich erklärt habe, dass ich mich auf "Frag den Staat" bezogen habe wo es heißt, dass auch anonyme Anfragen über "Frag den Staat" möglich wären, da ich ja hier drüber als natürliche Person identifiziert bin, wurde meine Anfrage nicht beantwortet.

Ich habe es dann aufgegeben und hatte kein Interesse auf weitere Diskussionen und noch weniger meiner Daten bekannt zugeben wenn die Vermutung im Raum steht Datenerfassungsprogramme zu nutzen die anscheinend nicht mal mit unseren Grundgesetzten übereinstimmen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. Februar 2022
  • Frist
    16. März 2022
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Palantir [#240865]
Datum
14. Februar 2022 20:06
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Herr Reul, welche Produkte von der Firma Palantir werden von Ihrem Ministerium genutzt und wofür?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240865 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240865/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr Antragsteller/in Ihr vorstehender Antrag nach dem IFG NRW enthält keine hinreichenden Angaben, um eine zuläs…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: 2022-02-15 - KOM BD an IFG-Geschäftsstelle - Antragsteller/in, Antragsteller/in - Palantir [#240865]
Datum
15. Februar 2022 09:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihr vorstehender Antrag nach dem IFG NRW enthält keine hinreichenden Angaben, um eine zulässige Antragstellerin als natürliche Person nach § 4 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) identifizieren zu können. In der vorliegenden Form ist der Antrag nicht vollständig. Anonyme Antragstellungen sieht weder das IFG NRW noch das Verwaltungsverfahrensgesetz NRW vor. Ich bitte um Ergänzung Ihres vollständigen Namens und Mitteilung einer zustellungsfähigen Anschrift, damit wir Ihren Antrag bearbeiten können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Ich möchte Sie auf den Abschnitt: Infos für Behörden auf der Seite von Frag den Staa…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: 2022-02-15 - KOM BD an IFG-Geschäftsstelle - Antragsteller/in, Antragsteller/in - Palantir [#240865]
Datum
15. Februar 2022 11:10
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ich möchte Sie auf den Abschnitt: Infos für Behörden auf der Seite von Frag den Staat hinweisen https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/sind-die-anfragesteller-real-existierende-personen/ Ich habe mich also über Frag den Staat als natürliche Person identifiziert und habe so auch die Möglichkeit diese Anfrage anonym zu stellen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240865 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240865/

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr Antragsteller/in das gesetzliche Auskunftsverfahren nach dem IFG NRW ist so bürgerfreundlich ausgestaltet, d…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: WG: 2022-02-15 - KOM BD an IFG-Geschäftsstelle - Antragsteller/in, Antragsteller/in - Palantir [#240865]
Datum
15. Februar 2022 12:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in das gesetzliche Auskunftsverfahren nach dem IFG NRW ist so bürgerfreundlich ausgestaltet, dass es überhaupt keiner Einschaltung einer Institution wie FragdenStaat zur Antragstellung bedarf. D. h. der Antrag kann formlos und auch elektronisch von der natürlichen Person unmittelbar gegenüber der öffentlichen Stelle gestellt werden (§ 5 Abs. 1 IFG NRW). Aus Gesprächen mit FragdenStaat ist mir bekannt, dass dieses Portal nach eigener Einschätzung eine Botenfunktion wahrnimmt, was aber nichts daran ändert, dass der Antrag bei Einschaltung von FragdenStaat über einen gesetzlich nicht erforderlichen Umweg bei der öffentlichen Stelle gestellt wird. Wie Ihre Identifizierung gegenüber FragdenStaat erfolgt, ist das eine; bei der Antragstellung bei einer öffentlichen Stelle - in diesem Fall bei dem Ministerium des Innern NRW - gelten aber die einschlägigen Rechtsvorschriften wie das Informationsfreiheitsgesetz NRW und das Verwaltungsverfahrensgesetz NRW, auf die ich Sie bereits hingewiesen habe. Ich darf im Übrigen darauf aufmerksam machen, dass auch im Verfahren von IFG Anträgen über FragdenStaat regelmäßig eindeutige, die Antragstellerin/den Antragsteller identifizierbare Anträge gestellt werden. Auch das Verfahren von FragdenStaat sieht also diese Möglichkeit einer ordnungsgemäßen Antragstellung vor. Mit freundlichen Grüßen