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Papier zur Sicherheit von Biogasanlagen

Anfrage an: Umweltbundesamt

das bisher unveröffentlichte, von Experten erstellte Papier zur Sicherheit von Biogasanlagen (vgl. Artikel „Alle zwei Wochen kommt es zu einem Unfall in einer Biogasanlage“ von SPIEGEL ONLINE vom 24. Mai 2019, https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/umweltbundesamt-warnt-vor-gefahren-durch-biogasanlagen-a-1269091.html)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Mai 2019
  • Frist
    29. Juni 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: das bisher unveröff…
An Umweltbundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Papier zur Sicherheit von Biogasanlagen [#146101]
Datum
25. Mai 2019 00:46
An
Umweltbundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das bisher unveröffentlichte, von Experten erstellte Papier zur Sicherheit von Biogasanlagen (vgl. Artikel „Alle zwei Wochen kommt es zu einem Unfall in einer Biogasanlage“ von SPIEGEL ONLINE vom 24. Mai 2019, https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/umweltbundesamt-warnt-vor-gefahren-durch-biogasanlagen-a-1269091.html)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Umweltbundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bedanken uns für Ihre Anfrage. Das Hintergrundpapier „Biogasanlagen – Sicherheits…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: Papier zur Sicherheit von Biogasanlagen
Datum
27. Mai 2019 11:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bedanken uns für Ihre Anfrage. Das Hintergrundpapier „Biogasanlagen – Sicherheitsaspekte und Umweltauswirkungen“ wurde heute auf unseren Internetseiten veröffentlicht und kann dort heruntergeladen werden: https://www.umweltbundesamt.de/themen/biogasanlagen-muessen-sicherer-emissionsaermer Mit freundlichen Grüßen