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Parkgebühren beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW in Duisburg

Welche Verkehrsmittel nutzen die Mitarbeitenden des Standorts Duisburg für den regelmäigen Arbeitsweg prozentual?
Welche Kosten wendet das LANUV für den Standort Duisburg je nach Verkehrmittel prozentual und absolut zur Unterstützung der regelmäßigen Arbeitswege, beispielsweise für Zuschüsse für Fahrscheine, Fahrräder oder Parkplätze, auf?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. April 2023
  • Frist
    5. Mai 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragste…
An Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Parkgebühren beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW in Duisburg [#274507]
Datum
1. April 2023 09:58
An
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Verkehrsmittel nutzen die Mitarbeitenden des Standorts Duisburg für den regelmäigen Arbeitsweg prozentual?<< Antragsteller:in >> Welche Kosten wendet das LANUV für den Standort Duisburg je nach Verkehrmittel prozentual und absolut zur Unterstützung der regelmäßigen Arbeitswege, beispielsweise für Zuschüsse für Fahrscheine, Fahrräder oder Parkplätze, auf? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<< Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274507 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274507/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Anfrage. Ihre Fragen werden vom LANUV wie folgt beantwortet: * Welche…
Von
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Betreff
WG: Parkgebühren beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW in Duisburg [#274507]
Datum
28. April 2023 13:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Anfrage. Ihre Fragen werden vom LANUV wie folgt beantwortet: * Welche Verkehrsmittel nutzen die Mitarbeitenden des Standorts Duisburg für den regelmäßigen Arbeitsweg prozentual? Die An- und Abreise der Mitarbeitende ist Privatsache und daher dem Arbeitgeber nicht bekannt. Das LANUV hat allerdings im Rahmen des Nachhaltigkeitsmanagements im Jahr 2022 eine Umfrage zum An- und Abreiseverhalten durchgeführt, die Angaben waren freiwillig, die Beteiligung lag bei 40 %. Für den Standort Duisburg ergab sich folgende Nutzung (Modal Split – Wege pro Woche): PKW: 56 % ÖPNV: 38 % Fahrrad, Pedelec, E-Bike: 5 % (die Differenz von 99% zu 100% ergibt sich durch Rundungen) * Welche Kosten wendet das LANUV für den Standort Duisburg je nach Verkehrsmittel prozentual und absolut zur Unterstützung der regelmäßigen Arbeitswege, beispielsweise für Zuschüsse für Fahrscheine, Fahrräder oder Parkplätze, auf? Ein Zuschuss zum Arbeitsweg wird im LANUV nicht gewährt, dies ist aus haushaltsrechtlichen Gründen auch gar nicht möglich. Den Mitarbeitenden im LANUV wird ein Jobticket angeboten. Dazu hat das LANUV mit der Vestischen Straßenbahn GmbH einen Großkundenvertrag geschlossen. Mitarbeitende können aus diesem Großkundenvertrag Abo-Verträge für den Verkehrsverbund Rhein Ruhr (VRR) abschließen und erhalten 10% Rabatt auf die regulären Abo-Preise. Das LANUV stellt eine gewissen Anzahl von Stellplätzen für Fahrräder und Kraftfahrzeuge bereit und erfüllt damit die rechtlichen Anforderungen an den Betrieb von Liegenschaften. Die bauordnungsrechtlichen Vorschriften sehen für die Liegenschaft des LANUV in Duisburg den Nachweis von insgesamt 137 Pkw-Stellplätzen und 40 Fahrradstellplätzen vor. Vor diesem Hintergrund wurden 45 Fahrradstellplätze errichtet. Die Kosten für die Fahrradstellplätze sind aus den Gesamtkosten für die Liegenschaft nicht zu beziffern. Für das Parkhaus neben der LANUV-Liegenschaft (einzige Parkmöglichkeit im gesamten Umfeld) wurden 150 Einfahrtberechtigungen angemietet. Der Bedarf für die etwas höhere Anzahl ergibt sich daraus, dass regelmäßig auch Mitarbeitende von anderen Standorten dienstliche Aufgaben in Duisburg wahrnehmen müssen. Der aufgewendete Mietpreis pro Monat für die Einfahrtberechtigungen am Standort Duisburg beträgt 17.406,76€. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> Gesendet: Samstag, 1. April 2023 09:59 [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]? [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]