Parkraumbewirtschaftung und Ordnungsamt

sämtlichen Weisungen, Protokolle, Präsentationen, Gutachten, sämtlichen Schrift- und eMail-Verkehr, Leitfäden, Verfahrenshinweise, und Rechtsgrundlagen rund um das Thema Parkraumbewirtschaftung, Vignetten Vergabe und Erfassung von OWI im Bereich der Parkraumbewirtschaftung. Rechtsgrundlagen für die Fotodokumentation von OWis im Bereich der Parkraumbewirtschaftung insbesondere in Anbetracht dessen, dass das ASOG Berlin nicht an die DSGVO angepasst wurde https://fragdenstaat.de/anfrage/beratungsprotokolle-und-aenderunngsvorschlaege-zur-schaffung-des-asog-berlin-im-rahmen-der-einfuehrung-der-dsgvo/ in diesem Zusammenhang, die gesamten o.g. Dokumente und Urkunden zur Beachtung der DSGVO im Bereich der Datenerfassung für die Parkraumbewirtschaftung und deren OWis. Sämtliche o.g. Unterlagen für die Vergabe von Fahrzeugbezogenen Vignetten, da die §§ 45, 46 StVO keinen Fahrzeugbezug haben. Die Übertragungen der sachlichen Zuständigkeit nach § 44 StVO auf die Bezirksämter.

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  • Datum
    20. August 2023
  • Frist
    23. September 2023
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtli…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
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Betreff
Parkraumbewirtschaftung und Ordnungsamt [#286475]
Datum
20. August 2023 04:41
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtlichen Weisungen, Protokolle, Präsentationen, Gutachten, sämtlichen Schrift- und eMail-Verkehr, Leitfäden, Verfahrenshinweise, und Rechtsgrundlagen rund um das Thema Parkraumbewirtschaftung, Vignetten Vergabe und Erfassung von OWI im Bereich der Parkraumbewirtschaftung. Rechtsgrundlagen für die Fotodokumentation von OWis im Bereich der Parkraumbewirtschaftung insbesondere in Anbetracht dessen, dass das ASOG Berlin nicht an die DSGVO angepasst wurde https://fragdenstaat.de/anfrage/beratungsprotokolle-und-aenderunngsvorschlaege-zur-schaffung-des-asog-berlin-im-rahmen-der-einfuehrung-der-dsgvo/ in diesem Zusammenhang, die gesamten o.g. Dokumente und Urkunden zur Beachtung der DSGVO im Bereich der Datenerfassung für die Parkraumbewirtschaftung und deren OWis. Sämtliche o.g. Unterlagen für die Vergabe von Fahrzeugbezogenen Vignetten, da die §§ 45, 46 StVO keinen Fahrzeugbezug haben. Die Übertragungen der sachlichen Zuständigkeit nach § 44 StVO auf die Bezirksämter.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286475 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286475/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Guten Tag, wir haben Ihre Nachricht erhalten und an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet bzw. sie wird am n…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Automatische Antwort: Parkraumbewirtschaftung und Ordnungsamt [#286475]
Datum
20. August 2023 04:41
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Guten Tag, wir haben Ihre Nachricht erhalten und an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet bzw. sie wird am nächsten Arbeitstag weitergeleitet. In dringenden, die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreffenden Fällen, wenden Sie sich bitte unter der Telefonnummer (030) 90223-9100 an die Lagezentrale der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport. Mit freundlichen Grüßen

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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr << Antragsteller:in >> bezüglich Ihrer Anfrage bitte ich Sie, sich an die Senatsverwaltung für M…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
AW: Parkraumbewirtschaftung und Ordnungsamt [#286475]
Datum
23. August 2023 09:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> bezüglich Ihrer Anfrage bitte ich Sie, sich an die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zu wenden. Bitte nutzen Sie dazu folgende E-Mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>> Laut Geschäftsverteilung des Senats, ist die Fachaufsicht über die Straßenverkehrsbehörden und über die Bußgeldbehörde beim Polizeipräsidenten in Berlin wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten bei der o. g. Senatsverwaltung angesiedelt. Mit freundlichen Grüßen