Parkraumbewirtschaftung und Ordnungsamt

Anfrage an: Bezirksamt Pankow

sämtlichen Weisungen, Protokolle, Präsentationen, Gutachten, sämtlichen Schrift- und eMail-Verkehr, Leitfäden, Verfahrenshinweise, und Rechtsgrundlagen rund um das Thema Parkraumbewirtschaftung, Vignetten Vergabe und Erfassung von OWI im Bereich der Parkraumbewirtschaftung. Rechtsgrundlagen für die Fotodokumentation von OWis im Bereich der Parkraumbewirtschaftung insbesondere in Anbetracht dessen, dass das ASOG Berlin nicht an die DSGVO angepasst wurde https://fragdenstaat.de/anfrage/beratungsprotokolle-und-aenderunngsvorschlaege-zur-schaffung-des-asog-berlin-im-rahmen-der-einfuehrung-der-dsgvo/ in diesem Zusammenhang, die gesamten o.g. Dokumente und Urkunden zur Beachtung der DSGVO im Bereich der Datenerfassung für die Parkraumbewirtschaftung und deren OWis. Sämtliche o.g. Unterlagen für die Vergabe von Fahrzeugbezogenen Vignetten, da die §§ 45, 46 StVO keinen Fahrzeugbezug haben.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    20. August 2023
  • Frist
    23. September 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtli…
An Bezirksamt Pankow Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Parkraumbewirtschaftung und Ordnungsamt [#286474]
Datum
20. August 2023 04:31
An
Bezirksamt Pankow
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtlichen Weisungen, Protokolle, Präsentationen, Gutachten, sämtlichen Schrift- und eMail-Verkehr, Leitfäden, Verfahrenshinweise, und Rechtsgrundlagen rund um das Thema Parkraumbewirtschaftung, Vignetten Vergabe und Erfassung von OWI im Bereich der Parkraumbewirtschaftung. Rechtsgrundlagen für die Fotodokumentation von OWis im Bereich der Parkraumbewirtschaftung insbesondere in Anbetracht dessen, dass das ASOG Berlin nicht an die DSGVO angepasst wurde https://fragdenstaat.de/anfrage/beratungsprotokolle-und-aenderunngsvorschlaege-zur-schaffung-des-asog-berlin-im-rahmen-der-einfuehrung-der-dsgvo/ in diesem Zusammenhang, die gesamten o.g. Dokumente und Urkunden zur Beachtung der DSGVO im Bereich der Datenerfassung für die Parkraumbewirtschaftung und deren OWis. Sämtliche o.g. Unterlagen für die Vergabe von Fahrzeugbezogenen Vignetten, da die §§ 45, 46 StVO keinen Fahrzeugbezug haben.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286474 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286474/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Pankow
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Mail vom 20.08.2023 an die Poststelle , welche der Z…
Von
Bezirksamt Pankow
Betreff
Antw: Parkraumbewirtschaftung und Ordnungsamt [#286474]
Datum
23. August 2023 09:27
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Mail vom 20.08.2023 an die Poststelle , welche der Zentralen Anlauf- und Beratungsstelle hier im Bezirksamt Pankow zugeleitet wurde, zu der wir Ihnen gerne folgende Hinweise übersenden möchte. Die Parkraumbewirtschaftung ist ein verkehrliches Steuerungselement, um innerstädtische Straßen von vermeidbaren Verkehren zu entlasten, die Funktion der Parkflächen den verkehrlichen Bedürfnissen des Handels, des Gewerbes und der Bewohner anzupassen und unnötigen Parksuchverkehr mit seinen belastenden Folgen zu vermeiden. In Berlin wurde die Parkraumbewirtschaftung im Jahr 1995 eingeführt. Seitdem kann auf den meisten Parkplätzen in den Parkraumbewirtschaftungsgebieten entweder mit gültigem Parkschein oder mit einer Vignette geparkt werden (sogenanntes „Mischparken“). In Bereichen mit reinem Bewohnerparken stehen die Parkflächen nur den Bewohnerinnen und Bewohnern der städtischen Quartiere zur Verfügung. Die meisten dieser bewirtschafteten Stellplätze befinden sich in den beiden „City“-Bezirken Mitte und Charlottenburg-Wilmersdorf sowie in Pankow. In vielen Berliner Stadtquartieren übersteigt die Nachfrage das Parkraumangebot. Aufgrund der Parkgebührenpflicht kann der Parkraum durch eine viel größere Zahl von Verkehrsteilnehmern genutzt werden, denn der Einzelne schränkt Parkvorgänge aus Kostengründen soweit wie möglich ein, was auch zu einer Dämpfung von Pkw-Zielverkehr (durch Berufspendler) führt. Durch das vermehrte Kurzzeitparken und reduzierte Zielverkehre sind leichter freie Parkstände insbesondere auch für Gewerbetreibende, Kunden_Innen sowie Bewohner_Innen aufzufinden. Zudem erfolgt eine Reduzierung des Parksuchverkehrs, von ordnungswidrigem Parken sowie der Parkvorgänge in zweiter Spur. Der Fahrzeugverkehr läuft dadurch leichter und gleichmäßiger, die Belastung durch Lärm und Abgase wird herabgesetzt. Die durch die Parkraumbewirtschaftung erzielte effizientere Nutzung des vorhandenen Stellplatzangebotes führt mithin auch zu mehr „Ordnung“ im öffentlichen Raum und einer besseren Aufenthaltsqualität in vielen Berliner Stadtquartieren. Aus diesen Gründen ist die Parkraumbewirtschaftung ein wichtiger Bestandteil der verkehrspolitischen Strategie des Berliner Senats bzw. dem im Jahr 2011 beschlossenen Stadtentwicklungsplan Verkehr. Die darin enthaltene „Teilstrategie Innere Stadt“ verfolgt das Ziel, vor allem die Innenstadt innerhalb des S-Bahn-Rings vom Kraftfahrzeugverkehr zu entlasten. Dazu sollen neben einem attraktiven ÖPNV-Angebot und der Ableitung eines Teils der Kraftfahrzeuge auf weniger sensible Straßen vor allem auch die Dämpfung des Pkw-Zielverkehrs durch die Maßnahmen zur Parkraumbewirtschaftung beitragen. Der Stadtentwicklungsplan Verkehr empfiehlt insofern auch die schrittweise Ausdehnung der Parkraumbewirtschaftung auf alle innerstädtische Zielgebiete des Pkw-Verkehrs mit starker Parkraumnachfrage sowie die unmittelbar angrenzenden Wohngebiete, sofern die dazu notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Das sind insbesondere: - die Parkraumnachfrage übersteigt deutlich das Parkraumangebot und - es herrscht eine große Konkurrenz zwischen den einzelnen Nutzergruppen (Anwohner, Gewerbetreibende, Kunden_Innen, Besuchern_Innen etc.) Wie Sie den vorstehenden Ausführungen entnehmen können, handelt es sich bei dem Instrument der Parkraumbewirtschaftung um ein Anliegen von gesamtstädtischer Bedeutung, so dass die globale Verantwortung bei der zuständigen Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt liegt. Daher bitte ich Ihre umfassende Anfrage zur Parkraumbewirtschaftung nach dorthin zu stellen. Sie erreichen diese Dienststelle unter <<E-Mail-Adresse>> Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Ihr Verweis auf die SenFin erscheint mir unzulässig. Sind die Unterlagen bei Ihnen vorhanden, so ist d…
An Bezirksamt Pankow Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Parkraumbewirtschaftung und Ordnungsamt [#286474]
Datum
23. August 2023 12:13
An
Bezirksamt Pankow
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ihr Verweis auf die SenFin erscheint mir unzulässig. Sind die Unterlagen bei Ihnen vorhanden, so ist das BA Pankow auch auskunftspflichtig. Ich sehe Ihrer vollständigen Auskunft entgegen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286474 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286474/
Bezirksamt Pankow
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben eine Email an das Ordnungsamt Pankow gesendet. Nach der neuen EU Datensc…
Von
Bezirksamt Pankow
Betreff
Antw: AW: Antw: Parkraumbewirtschaftung und Ordnungsamt [#286474]
Datum
23. August 2023 12:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben eine Email an das Ordnungsamt Pankow gesendet. Nach der neuen EU Datenschutzgrundverordnung sind wir verpflichtet Sie darauf hinzuweisen, dass Ihre Daten elektronisch weiterverarbeitet werden können. Lesen Sie bitte dazu die Datenschutzerklärung auf den Seiten des Bezirksamtes Pankow von Berlin, oder folgen dem nachstehenden Link http://www.berlin.de/ba-pankow/datenschutzerklaerung.701111.php Mit freundlichen Grüßen
Bezirksamt Pankow
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre wiederholte Eingabe zum Thema Parkraumbewirtschaftun…
Von
Bezirksamt Pankow
Betreff
Wtrlt: AW: Antw: Parkraumbewirtschaftung und Ordnungsamt [#286474]
Datum
25. August 2023 10:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre wiederholte Eingabe zum Thema Parkraumbewirtschaftung in Berlin vom gestrigen Tage. Wie Ihnen in unserer ersten Antwort schon übermittelt wurde ist die Parkraumbewirtschaftung im Land Berlin ein wichtiger Bestandteil der verkehrspolitischen Strategie des Berliner Senats bzw. dem im Jahr 2011 beschlossenen Stadtentwicklungsplan Verkehr. Der Hinweis auf die zu dem im Land Berlin zuständige Senatsverwaltung Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ist daher vollkommen richtig, da nur dort die vollständigen Unterlagen zu den von Ihnen angefragten Themenkomplex vorliegen und nicht wie von Ihnen angenommen bei uns im Bezirksamt Pankow abgelegt sind. Daher bitten wir Sie nochmals für Ihr Auskunftsersuchen sich an die zuständige Senatsverwaltung zu wenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich kann Ihr Ansinnen mich auf die politische Ebene zu verweisen, nachvollziehen. …
An Bezirksamt Pankow Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Wtrlt: AW: Antw: Parkraumbewirtschaftung und Ordnungsamt [#286474]
Datum
25. August 2023 21:12
An
Bezirksamt Pankow
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich kann Ihr Ansinnen mich auf die politische Ebene zu verweisen, nachvollziehen. Die Anfrage für die Senatsverwaltung existiert. Vorliegend geht es aber um Pankow. Nach Presseberichten werden ggf. https://www.bz-berlin.de/meinung/kolumne/kolumne-mein-aerger/polizisten-duerfen-nicht-einmal-in-der-nachtschicht-kostenfrei-parken Polizisten nicht mal mit Ausnahmegenehmigungen bedacht. Ich will mir ein Bild machen und einen ggf. Artikel in der NZV veröffentlichen. Es geht eben auch um die kleinteilige Umsetzung in den Bezirken. Ich sehe Ihre Verweisung als unzulässig an. Meine IFG Anfrage erhalte ich daher aufrecht. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286474 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286474/
Bezirksamt Pankow
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre wiederholte Eingabe vom 25.08.2023. Sie begehren Inf…
Von
Bezirksamt Pankow
Betreff
Parkraumbewirtschaftung und Ordnungsamt [#286474]
Datum
30. August 2023 11:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre wiederholte Eingabe vom 25.08.2023. Sie begehren Informationen nach der Praxis der Ausnahmegenehmigungen im Bezirksamt Pankow. Diese werden von der unteren Straßenverkehrsbehörde des Bezirksamtes erteilt. Wir haben uns erlaubt, Ihre Anfrage an die zuständige Dienststelle weiterzuleiten, um von dort Antwort zu erhalten. Freundliche Grüße
Bezirksamt Pankow
Leitfaden zu Bewohnerparkausweisen und Ausnahmegenehmigungen im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung Aus meiner Sich…
Von
Bezirksamt Pankow
Via
Briefpost
Betreff
Leitfaden zu Bewohnerparkausweisen und Ausnahmegenehmigungen im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung
Datum
31. August 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Aus meiner Sich haben wir hier einen Fall von möglicher Behördenwillkür, bei der Vergabe von Parkausweisen mit der Bindung an Eingentum von Fahrzeugen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: Leitfaden zu Bewohnerparkausweisen und Ausnahmegenehmigungen im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung [#286474] S…
An Bezirksamt Pankow Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Leitfaden zu Bewohnerparkausweisen und Ausnahmegenehmigungen im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung [#286474]
Datum
2. Oktober 2023 20:01
An
Bezirksamt Pankow
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> es fehlen nach genauer Lektüre die gesamten Anhänge und Urteile. Ich bitte diese Unverzüglich zukommen zu lassen. Ich erachte Ihre Anfrage für unvollständig. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286474 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286474/